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Ehegatte als berücksichtigungsfähige Person in der Beihilfe
Verfasst: 16. Nov 2015, 13:40
von 3578762
Hallo liebes Forum,
ich bin Beamtin in NRW und mein Ehemann ist seit einiger Zeit ohne Einnahmen.
Eine Krankenversicherung hat er nicht bzw. ist seit 2010 aus der GKV raus.
Nun muss er zum Zahnarzt, irgendwann wird jeder krank (Zahnersatz).
Um zum Kreis der berücksichtigungsfähigen Personen zu gehören,
muss man einen aktuellen Steuerbescheid vorlegen. Dieser steht aber noch aus.
Nun habe ich gelesen, dass vorweg Beihilfe geleistet werden kann und man
die Nachweise im Anschluß vorzulegen hat.
Kann mein Mann jetzt einfach zum nächsten Zahnarzt, dort
einen Kostenplan verlangen um diesen dann der Beihilfe vorzulegen?
Oder wird die Berechtigung zur Beihilfe vorweg per "Antrag" überprüft?
Ist die Gewährung der Beihilfe an die krankenversicherungspflicht gebunden?
Danke für euere Hilfe.
Re: Ehegatte als berücksichtigungsfähige Person in der Beihi
Verfasst: 16. Nov 2015, 14:04
von herr b
Nimm am besten deinen letzten Beihilfebescheid und ruf die darauf
angegeben Nummer an. Dort schilderst du den SV und bekommst
Infos aus erster Hand.
Re: Ehegatte als berücksichtigungsfähige Person in der Beihi
Verfasst: 17. Nov 2015, 16:21
von 3578762
Jetzt habe ich mit der SV Kontakt aufgenommen.
Mein Mann wäre beihilfeberechtigt
benötigt werde allerdings der Versicherungsnachweis.
Da ja seit 2009 allg. versicherungspflicht besteht
bin ich etwas irritiert. Nach Absatz 5 Punkt 12.5.1 der VVzBVO 2014
ist ein Nachweis nur für einen Antrag auf Erhöhung der Beihilfebemessung
notwendig. Nach Gerichtsurteilen (in BW : Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in einem Musterverfahren (Az. 10 S 2821/09))
kann die Beihilfe nicht verweigert werden, wenn keine Versicherung besteht.
Tenor:
Der völlige Ausschluss der Beihilfe bei fehlendem Nachweis eines Krankenversicherungsschutzes ist unwirksam.
Mithin bedeutet das, der Beihilfeberechtigte darf nach der Vorschrift der Beihilfeverordnung nicht gezwungen werden,
zusätzlich eine private Krankenversicherung abzuschließen, um überhaupt Beihilfe zu erhalten.
Wie sieht es hier in NRW aus?
Re: Ehegatte als berücksichtigungsfähige Person in der Beihi
Verfasst: 17. Nov 2015, 17:42
von herr b
Wir haben doch seit einiger Zeit in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht!
Das heisst doch dass wenn er aus der GKV raus ist er sich privat hätte versichern
müssen.
Oder irre ich mich jetzt da?
Re: Ehegatte als berücksichtigungsfähige Person in der Beihi
Verfasst: 17. Nov 2015, 17:48
von Torquemada
herr b hat geschrieben:Wir haben doch seit einiger Zeit in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht!
Das heisst doch dass wenn er aus der GKV raus ist er sich privat hätte versichern
müssen.
Oder irre ich mich jetzt da?
Es stellt sich zuerst die Frage, warum er überhaupt "aus der GKV raus ist." Erstmal Fakten her, dann kann man was sagen. Ich kann mir schon denken, dass die freiwillige KV einfach zu teuer war, weil das Einkommen des Ehepartners als Bemessungsgrundlage herangezogen wird.
Re: Ehegatte als berücksichtigungsfähige Person in der Beihi
Verfasst: 17. Nov 2015, 20:00
von Gertrud1927
Hallo. So sehe ich es. Wenn Dein Ehemann zuletzt in der GKV war und nicht gekündigt hat oder bei Kündigung keine neue KK nachgewiesen hat ist er noch in der GKV. Ohne Krankenversicherung gibt es nicht in Deutschland. Auch zu PKV braucht man den Nachweis. Ich denke die Beihilfe gibt es nicht Du hast ja bei der GKV Sachleistungsansprüche. Wenn Er sich jetzt bei der GKV meldet gibt es seit 2010 Nachforderungen. Es gab in 2013 bis 31.12.2013 einen totalen Erlass von Schulden und Zuschlägen genau für solche Fälle. Ich glaube jetzt gibt es für die Nachforderungen nur noch eine Beitragsermäßigung. Warum habt Ihr Euch denn da nur nicht gemeldet ??? Es gibt keine Krankenkasse die Dich ohne Kündigung bei der Alten KK aufnimmt.
Re: Ehegatte als berücksichtigungsfähige Person in der Beihi
Verfasst: 18. Nov 2015, 10:04
von 3578762
Gertrud1927 hat geschrieben:Hallo. So sehe ich es. Wenn Dein Ehemann zuletzt in der GKV war und nicht gekündigt hat oder bei Kündigung keine neue KK nachgewiesen hat ist er noch in der GKV. Ohne Krankenversicherung gibt es nicht in Deutschland. Auch zu PKV braucht man den Nachweis. Ich denke die Beihilfe gibt es nicht Du hast ja bei der GKV Sachleistungsansprüche. Wenn Er sich jetzt bei der GKV meldet gibt es seit 2010 Nachforderungen. Es gab in 2013 bis 31.12.2013 einen totalen Erlass von Schulden und Zuschlägen genau für solche Fälle. Ich glaube jetzt gibt es für die Nachforderungen nur noch eine Beitragsermäßigung. Warum habt Ihr Euch denn da nur nicht gemeldet ??? Es gibt keine Krankenkasse die Dich ohne Kündigung bei der Alten KK aufnimmt.
Hallo Gertrud1927,
Zum Sachverhalt her ist zu sagen ,dass die GKV damals schriftlich meinem Mann
gekündigt hatte. Das mit dem Totalerlass ist mir neu; Schade...
Habe ich das richtig verstanden, dass
GKV Sachleistungsansprüche die Ansprüche auf Beihilfe gänzlich oder teilweise ausschliesst?
Ich kann meinen Mann nicht überzeugen, in den sauren Apfel zu beissen
und sich irgendwo pflicht zu versichern. Er sträubt sich wegen den
möglichen Nachforderungen. Diesbezüglich kam es schon öfters zum Streit.
Wenn eine der PKV ihn dann doch annimt und die 20% (80%Beihilfe)
versichert, wie gestaltet sich hier die Nachforderung?
Wie sieht es die Beihilfe, wenn man sich privat an einem der Eu-Versicherer
versichern lässt?
Ich suche für meinen Mann und mich eine tragfähige Lösung für die Zukunft.
Rückblickend ist einiges schlecht gelaufen!!!
PS: Wie sieht es mit dem zitierten Gerichtsbeschluss aus BW aus?
Re: Ehegatte als berücksichtigungsfähige Person in der Beihi
Verfasst: 18. Nov 2015, 10:25
von herr b
Weshalb hat ihm die GKV denn gekündigt?
Re: Ehegatte als berücksichtigungsfähige Person in der Beihi
Verfasst: 18. Nov 2015, 10:47
von 3578762
Raus aus der GKV zum Ende der H4 Bezüge!
Versicherungsende: Ende 2010
Re: Ehegatte als berücksichtigungsfähige Person in der Beihi
Verfasst: 18. Nov 2015, 11:32
von herr b
Dann hättet ihr euch aber schnellstens um eine neue KV kümmern müssen.
Auch wenn ihr jetzt in den sauren Apfel beissen müsst, er muss gucken das
er eine KV bekommt. Ansonsten wird es mit den Jahren alles nur noch
schlimmer!
Re: Ehegatte als berücksichtigungsfähige Person in der Beihi
Verfasst: 18. Nov 2015, 11:36
von 3578762
herr b hat geschrieben:Dann hättet ihr euch aber schnellstens um eine neue KV kümmern müssen.
Auch wenn ihr jetzt in den sauren Apfel beissen müsst, er muss gucken das
er eine KV bekommt. Ansonsten wird es mit den Jahren alles nur noch
schlimmer!
Ich bin ja versichert : Beihilfe + PKV
Jetzt suchen wir halt eine KV für ihn.
Am besten eine die beihilfekonform ist.
Tipps?
Re: Ehegatte als berücksichtigungsfähige Person in der Beihi
Verfasst: 18. Nov 2015, 12:08
von Gertrud1927
Hallo. Du schreibst er ist raus aus der GKV. Hat Er wirklich eine Kündigung erhalten oder meint Er nur Er ist raus aus der GKV. Die würde ich gut aufheben. Dann wären ja auch keine Nachforderungen. Eigentlich gibt es das so nicht. Zur Beihilfe. Bei jetzt schon fast allen Beihilfeverordnungen steht das einem bei der GkV als Sachleistung zustehende nicht mehr Beihilfefähig ist. Beihilfefähig sind meist nur noch Aufwendungen die in der BhVO stehen aber nicht in der GKV. Wenn Er in einer PKV aufgenommen wird zum Beihilfetarif ohne das ein Abgleich mit der Vorversicherung über Kündigungsbestätigung gemacht wird wäre ja alles in Ordnung. Wie so etwas EU weit reicht und geht und ob weiß ich nicht. Hab ich aber auch schon mal von gehört. Das Rundschreiben vom GKV Spitzenverband.
http://www.harald-thome.de/media/files/ ... gen-1-.pdf
Re: Ehegatte als berücksichtigungsfähige Person in der Beihi
Verfasst: 18. Nov 2015, 13:52
von 3578762
Vorweg möchte ich mich an allen Antwortenden
recht herzlich für ihre Rat und Einschätzung bedanken.
Ich habe gerade mit der ehemaligen GKV gesprochen.
Tel. bestätigt wurde die Kündigung zum Ende 2010. Ein Schreiben der GKV
haben wir mal seinerzeit erhalten, allerdings suche ich in den Ordnern danach noch.
Am "sinnvollsten"/"günstigsten" wäre wohl der Eintritt in die PKV.
Hinsichtlich des Abgleichs der Vorversicherung müsste doch das Kündigungsschreiben
der GKV reichen?
LG
Re: Ehegatte als berücksichtigungsfähige Person in der Beihi
Verfasst: 18. Nov 2015, 14:33
von Gertrud1927
Hallo. Ich würde es auch so bei der PKV versuchen. Ist zwar kein unterbrechungsfreier Übergang. Vielleicht geht es ja durch auch wenn die Kündigungsbestätigung schon sehr alt ist. Das mit den Bestätigungen ist extra für die Kontrolle wegen Versicherungspflicht. Man kommt nicht raus ohne neue KK und man kommt nicht in eine neue KK ohne Kündigungsbestätigung.
Re: Ehegatte als berücksichtigungsfähige Person in der Beihi
Verfasst: 18. Nov 2015, 15:07
von 3578762
Gertrud1927 hat geschrieben:Hallo. Ich würde es auch so bei der PKV versuchen. Ist zwar kein unterbrechungsfreier Übergang. Vielleicht geht es ja durch auch wenn die Kündigungsbestätigung schon sehr alt ist. Das mit den Bestätigungen ist extra für die Kontrolle wegen Versicherungspflicht. Man kommt nicht raus ohne neue KK und man kommt nicht in eine neue KK ohne Kündigungsbestätigung.
Ich habe jetzt das Schreiben der GKV finden können.
Allerdings, wie sie es schon richtig erahnten, es
ist nicht die Rede von Kündigung. Dort stet : "Sie sind
zum 31.12.10 aus der Versicherungspflicht ausgeschieden" .
Schlecht!
Werde dann wohl einen NAchweis der Versicherungszeiten in der GKV
eine PKV suchen, und hoffen das alles gut geht.