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Berücksichtigungsfähige Personen / Ehegatte Beihilfe

Verfasst: 3. Nov 2015, 13:55
von Beamtin-Nrw
Hallo :).

Ich bin Beamtin in NRW und mit einem gesetzlich pflichtversicherten Studenten ohne Einnahmen verheiratet.

Er war jetzt beim Zahnarzt und hat für die Zahnreinigung + 3 Füllungen mit Kunststoff eine Rechnung nach Abzug der Kassenleistung von knapp 300 Euro bekommen. Außerdem wird er in absehbarer Zeit eine Krone bekommen (ca. 500 Euro).

Meine Frage: Können diese Kosten im Rahmen der Beihilfe zu 80 Prozent erstattet werden, oder nicht?
Und falls dies erstattet wird in wie fern spielt der Selbstbehalt für mich eine Rolle? Gibt es diesen für ihn auch oder zählt der Selbstbehalt
immer für die ganze Familie?

So richtig sehe ich mit dieser Ausnahme von Sach- / und Dienstleistung nicht durch.

Danke für euere Hilfe.

Re: Berücksichtigungsfähige Personen / Ehegatte Beihilfe

Verfasst: 3. Nov 2015, 14:40
von Torquemada
Zum Thema Zahnreinigung (hier muss aber die richtige Ziffer abgerechnet werden, nicht irgendein pauschaler Quatsch) kann ich dir sagen, dass diese beihilfefähig sind.
Hier gibt es keinerlei Pflichterstattung durch die GKV. Somit ist der Fall klar.