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Anerkannter Dienstunfall - Übernahme Kosten Psychotherapie?

Verfasst: 25. Okt 2015, 19:42
von Südsternchen
Hallo zusammen,

ich erlitt im Oktober vergangenen Jahr einen Dienstunfall, der auch als solcher anerkannt ist.

Nun habe ich im Frühjahr diesen Jahres erstmalig eine Psychotherapeutin aufgesucht, da es mir schlecht ging und ich Sorge hatte, dass ich psychisch nicht allein wieder auf die Beine komme.
Ich hatte bei der Ärztin 5 probatorische Sitzungen, die sie nun auch in Rechnung stellte. Gleichzeitig schreibt sie im Moment am Antrag auf Kostenübernahme einer Langzeittherapie.

Mit gestriger Post erreichte mich nun ein Schreiben meines Dienstherrn, der nun per fachärztlicher Stellungnahme überprüfen lassen will, ob ich die Voraussetzung für die Kostenübernahme der Behandlungskosten erfülle. Hierfür wurde das Universitätsklinikum meines Wohnortes beauftragt.

Nun meine Fragen:

1.) Ist das formal so korrekt? Darf mich mein Dienstherr zu einem beliebigen Arzt schicken? Amtsarztbesuch ist bereits erfolgt, und das Gutachten liegt mir vor! Hierin steht auch deutlich, dass eine Etablierung der Psychotherapie empfohlen wird.

2.) Ist es nicht so, dass bis zu 5 probatorische Sitzungen in jedem Fall übernommen werden? Genau dies wird hier abgerechnet.

Danke vielmals für weiterführende Auskünfte!
S.

Re: Anerkannter Dienstunfall - Übernahme Kosten Psychotherap

Verfasst: 26. Okt 2015, 08:19
von Buzzi
Bin mir sicher der DH handelt nicht rechtmäßig!
5 probatorische Sitzungen bezahlen Beihilfe und PKV problemlos.
Der Antrag auf Kostenübernahme geht in einem verschlossenem Umschlag über die Beihilfestelle an eine unabhängige Entscheidungsstelle. DH und Beihilfestelle sind weder über den Inhalt zu informieren noch haben sie in der Entscheidung eine Rolle. Das würde ich mit der Psychologin besprechen, dass sie den korrekten Antragsverlauf einfordert.

Anscheinend hat der DH Sorgen in Mithaftung oder Schwierigkeiten wegen des Dienstunfalls zu kommen und treibt irgendwelche Mätzchen.

Re: Anerkannter Dienstunfall - Übernahme Kosten Psychotherap

Verfasst: 26. Okt 2015, 09:40
von Südsternchen
Vielen Dank für Deine Antwort!

Die Rechnung bekommen allerdings nicht Beihilfestelle und PKV, sondern die Dienstunfallfürsorge - und genau die hat das ja erstmal bis zur Überprüfung auf Eis gelegt. Und nun? :(

Re: Anerkannter Dienstunfall - Übernahme Kosten Psychotherap

Verfasst: 26. Okt 2015, 10:06
von Mikesch
Wen bezeichnest Du als Dienstherrn?

Laufende Krankheitskosten werden über die Beihilfe abgerechnet, aus einem DU über die Unfallfürsorge, bzw. EntscheidungsSt. und nur die entscheidet über Maßnahmen oder kann Belege oder Untersuchungen fordern. Beide Stellen sind völlig getrennt zu sehen.
In keinem der Fälle hat, kann, darf der Dienstherr Kenntnis über die Krankheit haben. Genau so wie Buzzi schreibt...
Von daher ist eine Weisung des Dienstherrn in meinen Augen null und nichtig.

Alleine die Unfallfürsorge oder EntscheidungsSt kann eine Untersuchung oder Nachweise verlangen. Ich vermute mal, dass dies hier so sein wird, sie Zweifel hat, dass die nach über einem halben Jahr entstandenen Krankheitskosten im Zusammenhang mit dem DU stehen.
Erkennt die Unfallfürsorge keinen Zusammenhang zwischen DU und Therapie, werden die Kosten halt ganz normal über die Beihilfe abgerechnet.

Re: Anerkannter Dienstunfall - Übernahme Kosten Psychotherap

Verfasst: 26. Okt 2015, 10:48
von Südsternchen
Dienstherr - das Bundesland, in diesem Fall Ministerium. Von dort kam das Schreiben.

Anträge für Unfallfürsorgeleistungen werden von mir seither genau an diese Dame geschickt, da diese sie bearbeitet. Sie hat aber in jedem Fall Kenntnis über die Erkrankung, da sie auch den Dienstunfall als solchen festgestellt hat. ...

Die Frage, die sich mir stellt, ist - ist es so ungewöhnlich, dass aus einem Dienstunfall eine PBS resultiert?

Dennoch - die 5 probatorischen Sitzungen werden doch in jedem Fall gezahlt?! Warum wird mir dann die Rechnung zurück geschickt?!

Re: Anerkannter Dienstunfall - Übernahme Kosten Psychotherap

Verfasst: 26. Okt 2015, 15:27
von Mikesch
Südsternchen hat geschrieben:Anträge für Unfallfürsorgeleistungen werden von mir seither genau an diese Dame geschickt, da diese sie bearbeitet.
Dann ist die Stelle schon mal eingekreist. Ja, sie darf...
Südsternchen hat geschrieben:Die Frage, die sich mir stellt, ist - ist es so ungewöhnlich, dass aus einem Dienstunfall eine PBS resultiert?
Ohne Kenntnis der Art des Unfall kann darüber keine Aussage getroffen werden. Überhaupt kann das nur ein Arzt feststellen.
Südsternchen hat geschrieben:...werden doch in jedem Fall gezahlt?! Warum wird mir dann die Rechnung zurück geschickt?!
Es geht einfach um den Status, gehört das zum DU oder nicht. Wenn ja, kann das für die Verwaltung weitere Konsequenzen bedeuten.
Außerdem macht es nebenbei einen Unterschied, ob 100% oder nur 50% gezahlt werden.

Du hättest ja auch nur die Beihilfe einreichen können, hast Du ja auch nicht gemacht. Ist doch wurscht, kriegst Dein Geld ja.
Auch für Dich macht der Status einen gehörigen Unterschied!

Eben deshalb wird festgestellt, ob da wirklich ein Zusammenhang besteht.