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Beihilfesatz bei Teildienstfähigkeit

Verfasst: 7. Okt 2015, 19:24
von Mops69
Hallo alle zusammen.

Ich bin derzeit noch Dienstunfähig und habe einen Antrag gestellt auf Rückkehr in den aktiven Dienst. Laut Amtsarzt bin ich Teildienstfähig mit 50% der regulären Arbeitszeit.
Die Sachbearbeiterin vom Personalamt konnte mir aber nicht sagen, wie hoch der Beihilfesatz bei Teildienstfähigkeit ist.

Derzeit beträgt er 70%, da pensioniert.
Reduziert es sich auf 50%, wie bei Vollzeitbeschäftigten ?

Im vorraus Danke für hilfreiche Antworten.

Gruß
Mops69

Re: Beihilfesatz bei Teildienstfähigkeit

Verfasst: 8. Okt 2015, 19:03
von Silencium
Mangels Angaben welches Beihilferecht einschlägig ist gehe ich mal von der bundesrechtlichen Regelung aus, die sich so auch so in den Beihilfeverordnungen der allermeisten Bundesländern findet. Bei einer Teildienstfähigkeit ist der Beamte im aktiven Dienst.
Die Beihilfeberechtigung aus einem Dienstverhältnis schließt eine Beihilfeberechtigung aufgrund eines Versorgungsanspruchs aus (§ 5 I Nr. 1 BBhV).
Der Beihilfebemessungssatz beträgt daher grundsätzlich 50 v. H.