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Altersrückstellung in der PKV bereits für Babys, Kinder und

Verfasst: 14. Sep 2015, 20:32
von stevie
Meine 19jährige Tochter war aber über mich (Bay. Beamter mit Beihilfe) seit Geburt privat versichert. Neben dem gesetzliche Zuschlag, der ja erst nach dem 21. Lebensjahr berechnet wird, kommen zur Altersrückstellung der Sparanteil des Beitrags, der Rechnungszins sowie die Limitierungsmittel hinzu.

Nun ist sie selbst Beamtenanwärterin und ich würde Ihr empfehlen zu einem anderen bei Stiftung Warentest getesteten günstigeren Versicherer zu wechseln.

Ist es nun sinnvoll von einem dort schlechter Platzierten (meine und ihre jetzige Versicherung) zu einem Besserplatzierten trotz Verlust der Altersrückstellungen zu wechseln, oder sind diese Rückstellungen von 0 - 19 nicht so relevant ? Wäre schön, wenn hier jemand Bescheid wüßte.

Re: Altersrückstellung in der PKV bereits für Babys, Kinder

Verfasst: 13. Nov 2015, 11:04
von fairbeamtet.de
Hallo,

für Kinder werden KEINE Rückstellungen gebildet. Je nach Versicherer wird dann zw. 18-21 Jahre auf so genannte Erwachsenen-Tarife MIT Alterrungsrückstellungen umgestellt.
Bei einem Wechsel wird also nichts verloren.

Aufpassen müssen Sie aber trotzdem, wie die Gesundheitsangaben, 3-5 Jahre ambulant sowie 5-10 Jahre stationär, neu und richtig beantwortet werden müssen.

Übrigens, die Auswahl des Versicherers anhand von FinanzTest ist leider völlig ungeeignet. Darüber gibt es im Web sehr viel Infos in verschiedene Blogs.

Micha