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Begrenzung der Beihilfe für Gerätegestützte Krankengymnastik

Verfasst: 1. Sep 2015, 13:05
von Seller us M.
Nach § 23 Abs. 1 BBhV i. V. m. Anlage 9 Abschnitt 1 Nr. 14 sind die Aufwendungen für Gerätegestützte Krankengymnastik (KG-Gerät) einschließlich Medizinischen Aufbautrainings (MAT) und Medizinischer Trainingstherapie (MTT) auf maximal 18 Behandlungen je Kalenderhalbjahr begrenzt.

Frage an die Praktiker: Ist das eine "absolute" Grenze, oder gibt es irgendwo im Beihilferecht eine Klausel, die es ermöglicht, in besonders gelagerten Einzelfällen, z. B. mit amtsärztlicher Bestätigung der Notwendigkeit, nach oben abzuweichen?

Ein Kollege war aufgrund einer Entzündung im Oberschenkelknochen fast ein Jahr gelegen; innerhalb dieser Zeit wurden ihm mehrfach (teils größere) Teile des Oberschenkelknochens entfernt und später durch künstliche Teile ersetzt. Zur Zeit bekommt er drei krankengymnastische Anwendungen pro Woche. Die Anzahl 18, auf die ihn die Beihilfestelle (Bund) im letzten Bescheid hingewiesen hat, wird er sehr schnell erreichen.

Danke fürs Gedankenmachen!

Re: Begrenzung der Beihilfe für Gerätegestützte Krankengymnastik

Verfasst: 15. Dez 2017, 09:43
von PiaMiaPia
Hallo zusammen,
ich habe ein ähnliches Problem. Ohne von der Begrenzung zu wissen, habe ich dieses Halbjahr auf Rezept 28 mal die Gerätegestützte Krankengymnastik (KG-Gerät) in Anspruch genommen.
Gibt es Begründungen die die Beihilfestelle (Bund) akzeptiert, mit der man eine höhere Anzahl als 18 Behandlungen bekommt?
Vielen Dank!

Re: Begrenzung der Beihilfe für Gerätegestützte Krankengymnastik

Verfasst: 15. Dez 2017, 11:56
von MK70
Wahscheinlich hilft da nur eine personenbezogene Begründung, die der Arzt aufsetzen kann. Die darf aber wirklich nur auf diesen einen Patient anwendbar sein. Das ist in meinen KV´s für das jährlichen MRT´s auch drin. Trotzdem gibt es immer wieder Palaver, wenn es soweit ist. :|
Weniger mit der Beihilfe, als mit der KK.

Re: Begrenzung der Beihilfe für Gerätegestützte Krankengymnastik

Verfasst: 24. Dez 2017, 14:07
von connigra
Warum so umständlich? Dann lässt man sich halt KG Doppelstunde mit 2 Diagnosen verordnen. Der Therapeut kann doch im Rahmen der KG mit euch machen was er will, oder irre ich mich da? Also mein Therapeut macht grad was er will mit mir. Da kann mein Orthopäde grad auf das Rezept schreiben was er will. Für mich als Patient manchmal ganz schön frustrierend. Hat er keinen Bock - sitz ich halt am Gerät und er steht dumm daneben. Bequem für ihn. Leider ist man so abhängig, sonst würde ich ihm den Marsch blasen. Aber auf dem Land sind die Praxen sowas von voll - da ist man ausgeliefert.....!

Ich kenne das mit den 18 Stück - auch so ein Irrsinn. Da braucht man einen engagierten Sachbearbeiter, der eventuell beim obersten Boss Einzelfallentscheidungen durchsetzt. Ich hatte vor Jahren einen Fall. Medikamentenkosten 446 Euro gegen 36€ pro Monat. Die 446€ konnten erstattet werden - die 36 Euro nicht!!! Bei dem billigeren hätte ich mir die Lösung selbst zusammengemixt - die teuere war fertig. Kostenersparnis 410€ für die Kasse/Beihilfe. Ich verstand die Welt nicht mehr - da schreiben die immer wir sollen kostengünstig sein und dann so was. Ich habe dann mit dem obersten Chef von der Medikamentenstelle gesprochen um ihn von dem Irrsinn zu überzeugen.
Seine Antwort: Er könne meinen Unmut verstehen, aber ihm wären die Hände gebunden. Ich solle mir doch wieder das teuere verschreiben lassen......! Das könnte er nach den Vorschriften erstatten.

Genauso ist es bei den physikalischen Verordnungen: wir bekommen KG, MT Naturfango ohne Ende - aber 18 mal nur die Geräte bezahlt. Der Hintergrund: nach 18 mal sollten wir wissen, was wir tun müssen und dann halt ins Fitnessstudio gehen. Irgendwie verständlich und unsere Gesundheit sollte es uns wert sein - nur einleuchten tut es nicht, wenn man im Gegenzug viele andere Kosten einsparen kann. v.g.

Re: Begrenzung der Beihilfe für Gerätegestützte Krankengymnastik

Verfasst: 10. Jan 2018, 10:51
von PiaMiaPia
Hallo und Danke für die Antworten.
Mir geht es wirklich nur um die Beihilfe. Meine KV macht keine Probleme.

Wenn ich von meinem Arzt eine patientenbezogene Begründung bekomme und bei der Beihilfe vorlege, könnte dann die Beihilfe mehr als 18 Termine gerätegestützte Krankengymnastik bezahlen bzw. erstatten?

Gibt es solche individuellen Ausnahmen überhaupt?

Danke!

@ Connigra: Das ganze ist ja schon im 2. Halbjahr 2017 passiert. Ich glaube nicht, dass der Arzt eine nachträgliche Änderung vornehmen wird. Ich habe lediglich die Rechnungen vom KG noch nicht erhalten.

Re: Begrenzung der Beihilfe für Gerätegestützte Krankengymnastik

Verfasst: 10. Jan 2018, 11:20
von MK70
Hallo,
PiaMiaPia hat geschrieben: 10. Jan 2018, 10:51 Wenn ich von meinem Arzt eine patientenbezogene Begründung bekomme und bei der Beihilfe vorlege, könnte dann die Beihilfe mehr als 18 Termine gerätegestützte Krankengymnastik bezahlen bzw. erstatten?
Das wäre eine Frage, die ich an die Beihilfe richten würde, wenn die Genehmigung da ist.

Als ein Ortho mir damals 18 Einheiten genehmigt hat, hat die Beihilfe das übernommen, aber der Ortho wollte danach nicht mehr. :?
Und heute bin ich in Dauerbehandlung. ;)

Re: Begrenzung der Beihilfe für Gerätegestützte Krankengymnastik

Verfasst: 10. Jan 2018, 13:15
von sdh1807
Der Name "Beihilfe" verrät eigentlich schon, dass es hier nicht um eine vollständige Kostenerstattung geht.
Das bei einer Beihilfe grundsätzlich Grenzen gesteckt werden sollte nachvollziehbar sein.
Dennoch hoffe ich dass man bei medizinisch indizierten Behandlungen, die einen deutlichen Mehrwert als normale Behandlung haben im Einzelfall darüber hinaus gehen kann.

Ansonsten hätte man sich immer privat zusatzversichern können.