rechtswidrige Zuweisung - anschließend DDU
Verfasst: 27. Aug 2015, 12:40
Hallo hier ins Forum der Telekomiker,
ich suche Betroffene, die bei der Deutschen Telekom eine offensichtlich rechtwidrige Zuweisung erhalten haben.
Es läuft dann so ab, dass bei der Zuweisung (vernehmlich immer zur VCS) die Atteste mit den gesundheitlichen
Einschränkungen der Beamten/innen offensichtlich den Entscheidungsträgern zwar bekannt sind, aber bewusst
von den Verantwortlichen nicht beachtet werden.
Einschränkungen der Tätigkeiten, unüberwindbare Entfernungen und sonstige Vorgaben aus den Gutachten des
BAD oder der behandelnden Ärzte werden (bewusst) missachtet.
Der/Die Betroffene kann die Zuweisung nicht antreten und wird krank. Dann hat die Telekom schon mal den
ersten Erfolg verbucht !
Anschließend wird nach Prozessvorgabe das DDU-Verfahren eingeleitet und ein Gutachten wird beauftragt.
Da ein Gerichtsverfahren über die offensichtlich rechtwidrige Zuweisung zwischen 3-6 Monaten und die Telekom
alles dafür tut, dass der Gutachter auch die Bescheinigung attestiert, dass innerhalb der nächsten 6 Monate eine
Dienstunfähigkeit besteht, ist eine DDU sehr wahrscheinlich...
Leider ist es so, dass die Betriebsräte und sogar die SBV bei den Schwerbehinderten, eher dieses Spiel mitspielen,
oder schon mal einen Einwand erheben aber dann diesen nicht weiter verfolgen.
Dass aber die Telekom diese DDU erst mit einer rechtswidrigen Zuweisung durchführen konnte, interessiert weder
den Amtsarzt oder BAD-Arzt, noch die beteiligten Gerichte...denn wer zweifelt erst einmal die Argumentation
der Telekom oder die eines Amtsarztes an !!!
Wer hat eine solche Vorgehensweise schon mal erlebt oder kennt diese sogar in seinem Bereich, traut sich aber
nicht offen darüber zu sprechen ?
Gerne auch Kontakt über PN
ich suche Betroffene, die bei der Deutschen Telekom eine offensichtlich rechtwidrige Zuweisung erhalten haben.
Es läuft dann so ab, dass bei der Zuweisung (vernehmlich immer zur VCS) die Atteste mit den gesundheitlichen
Einschränkungen der Beamten/innen offensichtlich den Entscheidungsträgern zwar bekannt sind, aber bewusst
von den Verantwortlichen nicht beachtet werden.
Einschränkungen der Tätigkeiten, unüberwindbare Entfernungen und sonstige Vorgaben aus den Gutachten des
BAD oder der behandelnden Ärzte werden (bewusst) missachtet.
Der/Die Betroffene kann die Zuweisung nicht antreten und wird krank. Dann hat die Telekom schon mal den
ersten Erfolg verbucht !
Anschließend wird nach Prozessvorgabe das DDU-Verfahren eingeleitet und ein Gutachten wird beauftragt.
Da ein Gerichtsverfahren über die offensichtlich rechtwidrige Zuweisung zwischen 3-6 Monaten und die Telekom
alles dafür tut, dass der Gutachter auch die Bescheinigung attestiert, dass innerhalb der nächsten 6 Monate eine
Dienstunfähigkeit besteht, ist eine DDU sehr wahrscheinlich...
Leider ist es so, dass die Betriebsräte und sogar die SBV bei den Schwerbehinderten, eher dieses Spiel mitspielen,
oder schon mal einen Einwand erheben aber dann diesen nicht weiter verfolgen.
Dass aber die Telekom diese DDU erst mit einer rechtswidrigen Zuweisung durchführen konnte, interessiert weder
den Amtsarzt oder BAD-Arzt, noch die beteiligten Gerichte...denn wer zweifelt erst einmal die Argumentation
der Telekom oder die eines Amtsarztes an !!!
Wer hat eine solche Vorgehensweise schon mal erlebt oder kennt diese sogar in seinem Bereich, traut sich aber
nicht offen darüber zu sprechen ?
Gerne auch Kontakt über PN