Hallo Klaus1717,
wenn ich dich richtig verstehe, war es ein Verkehrsunfall.
Bei Dienstunfällen ist zu unterscheiden, ob "normaler" DU oder einer, bei dem ein Angriff aufs Leben stattfand (zB im Pol.dienst, JVA häufiger vorkommend), was evtl als "qualifizierter" DU gewertet wird. Bei letzterem gibt es verschiedene Besonderheiten zu beachten, die ich hier nicht erläutere.
Ich gehe davon aus, du hattest keinen qualifizierten DU und dass du bereits schriftlich hast, dass der DU anerkannt wurde.
Im Internet kannst du nach deinem (Länder)Beamtenversorgungsgesetz suchen, dort ist geregelt, wie die Versorgung (auch finanziell) nach einem anerkannten DU aussieht. Frage aber trotzdem bei Unsicherheiten nach, denn nicht immer findet man, ob erst ein Antrag für die Leistungen gestellt werden muss - wie zB bei dem Unfallausgleich.
Die Auskunft von ichbins ist nicht richtig bzgl 25 und 30.
Arbeitnehmer/Arbeitsunfall: wenn 6 monate nach Arb.unfall daraus Schäden verbleiben, wird festgestellt, welche MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) daraus verbleibt und diese in % bemessen, daraus wird im Verhältnis zum Jahresarbeitsverdienst vor Unfall eine Versorgungsrente berechnet. Die MdE muss mindestens 20% betragen, um eine VRente zu erhalten. Ist die MdE niedriger, dann kann -sofern es später im Leben zu einem weiteren Aunfall kommen sollte- diese mit einer anderen addiert werden, insofern sollte man nicht darauf verzichten, auch niedrige % aus einem Arb.unfall feststellen zu lassen.
Zum Beamtenrecht: Beim Bund und in den meisten Bundesländern wird nicht mehr MdE bemessen, sondern GdS, Grad der Schädigung(sfolgen). Um Anspruch auf Unfallausgleich zu haben, muss der GdS mind. 25 betragen, denn 25 wird aufgerundet auf 30 , ab 30 hat man Anspruch auf Unfallausgleich, in manchen Ländergesetzen steht auch 25.
Der GdS kann festgestellt werden, wenn mind. 6 Monate nach Dunfall Schäden verblieben sind.
Bei Beamten bemisst sich der Unfallausgleich nicht am eigenen Jahresarbeitsverdiesnt, es gibt eine Tabelle, in der man die Höhe nachlesen kann, im www findest du natürlich auch, wie die Höhe zustande kommt. Aktuell seit 1.7.15 beträgt der Unfallausgleich monatlich bei GdS 30 (also auch bei 25) steuerfrei (!) 132€.
In Bundesländern, wo noch MdE bemessen wird, gilt das entsprechend.
Der Unfallausgleich wird (theoretisch, je nach Fall) rückwirkend ab Unfalldatum bezahlt und nicht automatisch gezahlt. Du musst ihn beantragen. Dann wirst du normalerweise amtsärztlich untersucht, vom AA wird die Höhe des GdS vorgeschlagen, der Dienstherr entscheidet.
Es gibt Verjährungsfristen. Ich habe sie nicht ganz durchschaut, aber du gehst auf Nr Sicher, wenn du 3 Jahre nach Ende des Kalenderjahres des Unfalls den Antrag stellst. Beispiel: Unfall 5/2015 -> Antrag bis Ende 2018
Je nach Fall und Schädigung ist damit zu rechnen, dass neue Begutachtungen in best. Abständen erfolgen, bei denen festgestellt wird, ob der GdS sich verändert hat, der Unfallausgleich kann also auch wieder wegfallen.
Bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustands bzw der unfallbedingten Gesundheitsschäden kann man einen Verschlechterungsantrag stellen, was eine Neubegutachtung uur Folge haben müsste.
Ich hoffe, das hilft dir weiter, auch um im Internet gezielter suchen zu können.
Im Forum findest du mit dem Suchbegriff Dienstunfall auch Infos.
Dies war natürlich keine Rechtsberatung. Wir haben nur hypothetische Fälle
und sind Laien.
Solltest du Mitglied deiner Gewerkschaft sein, so hast du dort Rechtsschutz und auch eine Rechtsberatung.
LG, L.
P.S. Es kann durchaus sinnvoll sein, vor der Feststellung durch den Amtsarzt (oder entsprechenden Arzt je nach Regelung) einen Antrag beim Versorgungsamt auf Feststellung einer Schwerbehinderung zu stellen!