Dienstunfall - Hilfen Unfallfürsorge / gilt auch BBG?
Verfasst: 3. Aug 2015, 20:53
Hallo,
ich weiß nicht, ob mein Thema in dieser Rubrik richtig steht, sonst bitte verschieben und danke.
1.
Ich benötige seit meinen Dienstunfall wegen der entstandenen Beeinträchtigungen Hilfe im Haushalt.
Gibt es einen Weg, die Kosten für diese Hilfe im Haushalt bei der Unfallfürsorgestelle ( Heilbehandlung / Erstattung von Schäden ? ) geltend zu machen?
Im BBG gibt es m.W. so einen Passus, aber gilt für einen Dienstunfallbeschädigten in dieser Frage überhaupt das BBG, wenn er dem Landesgesetz unterliegt?
2.
Durch Unfallfolgen bin ich nicht mehr mobil (kein Rad, kein Auto). Ich bin gehfähig, darum im SchwBAusweis kein Merkzeichen G und somit keine "Wertmarke" für eine Monatskarte. Ohne eine ist mein Radius auf Gehstrecken beschränkt.
Der SB der Unfallfürsorgestelle sagt, eine Monatskarte könne ich nicht geltend machen.
Hat da jemand Erfahrung, ob das so richtig ist?
Welche Möglichkeiten habe ich noch, an welche Stellen müsste ich mich wenden?
Und 3. Zu "Hilfe bei Reisen" hätte ich auch noch Fragen, wenn jemand sich auskennt in diesen Schattenseiten.
Danke!
LG, L.
ich weiß nicht, ob mein Thema in dieser Rubrik richtig steht, sonst bitte verschieben und danke.
1.
Ich benötige seit meinen Dienstunfall wegen der entstandenen Beeinträchtigungen Hilfe im Haushalt.
Gibt es einen Weg, die Kosten für diese Hilfe im Haushalt bei der Unfallfürsorgestelle ( Heilbehandlung / Erstattung von Schäden ? ) geltend zu machen?
Im BBG gibt es m.W. so einen Passus, aber gilt für einen Dienstunfallbeschädigten in dieser Frage überhaupt das BBG, wenn er dem Landesgesetz unterliegt?
2.
Durch Unfallfolgen bin ich nicht mehr mobil (kein Rad, kein Auto). Ich bin gehfähig, darum im SchwBAusweis kein Merkzeichen G und somit keine "Wertmarke" für eine Monatskarte. Ohne eine ist mein Radius auf Gehstrecken beschränkt.
Der SB der Unfallfürsorgestelle sagt, eine Monatskarte könne ich nicht geltend machen.
Hat da jemand Erfahrung, ob das so richtig ist?
Welche Möglichkeiten habe ich noch, an welche Stellen müsste ich mich wenden?
Und 3. Zu "Hilfe bei Reisen" hätte ich auch noch Fragen, wenn jemand sich auskennt in diesen Schattenseiten.
Danke!
LG, L.