Seite 1 von 2

Nicht voll erstattete Arztrechnungen

Verfasst: 29. Jul 2015, 13:09
von Posttussi
Mir fällt seit geraumer Zeit auf dass meine Krankenkasse ( PBeaKK) Arztrechnungen nicht voll erstattet.Es handelt sich dabei aber stets um kleinere Summen,so bis 20.-Euro pro Erstattungsbescheid.

Immerhin waren es letztes Jahr fast 200.-Euro an reinen Differenzsummen bei Arztrechnungen.

Ab welcher Summe würdet ihr beim Arzt anrufen und versuchen,dass er nur den von der Kasse erstatteten Betrag akzeptiert?

zum besseren Verständnis ein Beispiel:

gestern bekam ich einen Erstattungsbescheid,in dem 6,79 von einer Arztrechnung nicht anerkannt wurden.Ich rief bei dem Arzt an und reklamierte seine Rechnung.Die zuständige Dame berief sich auf die Richtigkeit der Rechnung und ich solle diese auch ungekürzt bezahlen.Schliesslich wäre es auch nicht so ein hoher Selbstbehalt.

Irgendwie kam ich mir selbst ja blöd vor wegen diesem Betrag zu ´verhandeln´.
Ich habe dann den geforderten Betrag überwiesen.

Aber generell frage ich mich wo sind die Grenzen? ab welchem Betrag rechtfertigt sich ein Anruf und ein Feilschen um Diff.-Beträge?

wie macht ihr das?

Grüssle

Posttussi

Re: Nicht voll erstattete Arztrechnungen

Verfasst: 29. Jul 2015, 15:05
von Torquemada
Hier muss mal leider in jedem Einzelfall verstehen, woher die Differenz kommt. Rechnet der Arzt "schlampig" ab? Setzt er GOÄ-Nr. an, die er bei bestimmten Leistungen nicht kombinieren darf? Oder liegt es nur am berühmten Postler-Faktor 1,9?

Die Postbeamtenkrankenkasse erläutert bei einer Differenz, woran es liegt.
Bei mir war es so, dass dieses Jahr eine Zahnarztrechnung meiner Tochter "schlampig" gemacht wurde. Ich habe jetzt dort ein "Guthaben" von 6 Euro irgendwas, das ich bei der nächsten Rechnung vom Betrag abziehen werde (habe ich so mit dem Zahnarzt vereinbart).

Re: Nicht voll erstattete Arztrechnungen

Verfasst: 29. Jul 2015, 15:11
von MK70
Mahlzeit... :wink:

ich habe es bislang immer so gehalten, dass ich neben der KV auch die Beihilfe, inkl. dem max. Faktor angebe.
Wenn es Differenzen gibt, frage ich nach, erläutere das mit dem Arzt und dann muss bei der nächsten Untersuchung eine persönliche Beschreibung, Erklärung mit auf der Rechnung stehen, warum man zb. einen erhöhten Faktor abrechnen möchte. Das darf kein allgemeiner Satz sein, sondern muss sich definitiv auf den Patienten und die aktuelle Situation beziehen...

zb. Abrechnung höherer Faktor bei MRT, für 2 Tage, je 3,5x, - bei 3 Tagen käme zwar 3x NUR 2,3 zum tragen, aber wäre natürlich insgesamt teurer. :wink:

Re: Nicht voll erstattete Arztrechnungen

Verfasst: 29. Jul 2015, 15:59
von Posttussi
In meinem letzten Fall ging es um eine Farbsinnprüfung ( hab´Probs mit der Makula und war deshalb in der Augenklinik),Faktor 1,9 normal berechnet,Kosten:6,76 Euro.

Die KK erstattete nicht und schrieb als Begründung:

Die Gebührennummer GOÄ 1228 kann nicht neben GOÄ 5-8 während des selben Arztbesuches angerechnet werden.

Ich hatte diese Untersuchungen nicht an meinem Heimatort machen lassen,bin auf Anraten meines Arztes extra nach Münster zu dieser speziellen U gefahren.

Und klar dass die Münsteraner dann alle nötigen U´s am selben Tag machten.

Aber die KK eben ihre Vorschriften hat.

Ich bekomme z.B. auch keine Fahrtkosten( Taxi) zu den Augenuntersuchungen erstattet,auch wenn ich danach immer so gut wie blind bin....

Re: Nicht voll erstattete Arztrechnungen

Verfasst: 29. Jul 2015, 18:57
von Torquemada
Posttussi hat geschrieben:
Die Gebührennummer GOÄ 1228 kann nicht neben GOÄ 5-8 während des selben Arztbesuches angerechnet werden.

Ich hatte diese Untersuchungen nicht an meinem Heimatort machen lassen,bin auf Anraten meines Arztes extra nach Münster zu dieser speziellen U gefahren.

Und klar dass die Münsteraner dann alle nötigen U´s am selben Tag machten.
Hier liegt der Fehler natürlich bei den "Münsteranern".
Sie können mit dir machen was sie wollen. Völlig in Ordnung. ABER: Die müssen sich an die GOÄ halten und dürfen nur so abrechnen.

Re: Nicht voll erstattete Arztrechnungen

Verfasst: 29. Jul 2015, 19:52
von Posttussi
Torquemada hat geschrieben:
Hier liegt der Fehler natürlich bei den "Münsteranern".
Sie können mit dir machen was sie wollen. Völlig in Ordnung. ABER: Die müssen sich an die GOÄ halten und dürfen nur so abrechnen.[/quote]

ich weiss....

aber hätte es sich wegen diesem Minibetrag gelohnt zu streiten?

wie ist die Rechtslage bei so kleinen Diff.-Beträgen?

Re: Nicht voll erstattete Arztrechnungen

Verfasst: 30. Jul 2015, 16:00
von Torquemada
Ein schönes Beispiel flattert mir gerade in den Hausbriefkasten.

Ich war beim Urologen, weil meine liebe Frau irgendeine Mykose hat. Da soll Männchen auch mal zum Urologen zum Testen.
Der Arzt erzählte mir was dazu, verschrieb mir eine nur apothekenpflichtige Salbe zum Schmieren und versprach den Urin zu testen. Wenn was wäre, würde er sich telefonisch melden.
Gemeldet hat er sich nicht.
Auf der Rechnung einer privaten Abrechungsstelle steht nun u.a. folgende Laborposition:

GOÄ-Ziffer 3911H3 "NMP22; Immunologischer Urintest auf Blasentumorzellen"

Kosten 30,16 Euro bei Faktor 1,15

So einen Test habe ich weder mündlich noch schriftlich beauftragt. Es wurde nicht mal die Thematik Blasenkrebs angesprochen.Wozu auch?

Beim IGEL-Monitor fand ich diese Erläuterung:
http://www.igel-monitor.de/IGeL_A_Z.php ... view&id=83

Das Fazit dort ist ernüchternd.

Interessant, dass dieser Test nicht mal mehr bei beschwerdefreien Chemiearbeitern gemacht werden soll.
Diese IGEL-Leistungen sind doch bei gesetzlich Versicherten diese eigentlich unnötigen Leistungen, die dann privat bezahlt werden müssen. Bei Frauenärzten besonders beliebt...
Im Internet fand ich noch den Hinweis, dass bei Privatversichtern die Übernahme möglich wäre, zumindest bei Risikopatienten. Aber nichts Richtiges, nichts Genaues...

Ein Anruf bei der (offenbar, leider nicht anders zu erwarten) überforderten Hotline der Postbeamtenkrankenkasse. "Das sind Laborleistungen, da wissen wir nichts darüber. Das macht dann die Sachbearbeitung."

Es wird mir geraten, die Rechnung einzuschicken und den Betrag nicht zu zahlen, bis ich erfahre, was bezahlt wird. Typisch...Denn die private Abrechnungsstelle wird natürlich mahnen, wenn der Gesamtbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang nicht eingegangen ist.

Die Bearbeitungsdauer der Postbeamtenkrankenkasse liegt derzeit unter vier Wochen UND ich habe glücklicherweise noch andere Arztrechnungen. Somit bekomme ich die 200 Euro-Antragsgrenze zusammen und der Brief geht heute raus.
Ich spare mir HEUTE den Anruf beim Urologen. Wer hat da schon Lust, mit so einer Sprechstundenhilfe zu sprechen, weil die Ärzte immer irgendwie überhöht im Götterhimmel umherschweben.

Wir privatversicherten Beamten sind schon arme Schweine. Ich habe doch keine Ahnung, ob dieser Test bei privaten Kassen und der Beihilfe aufgrund irgendwelcher Sondervereinbarungen ab einem bestimmten Alter doch gezahlt wird, der Arzt das weiss und einfach sein Geld verdient.
Das System ist dringend verbesserungsbedürftig. Aber ich werde das hier auf Erden sicherlich nicht mehr erleben.... :(

Re: Nicht voll erstattete Arztrechnungen

Verfasst: 30. Jul 2015, 16:17
von Posttussi
Und?

wenn die PBeaKK nun diese Kosten 30,16 Euro bei Faktor 1,15 nicht erstattet,zahlst Du dann diese 30,16 zähneknirschend aus Deiner Privatschatulle oder überweist Du nur den von der Kasse erstattenen Betrag?

und wenn sich jetzt jeder ( Arzt und Kasse )stur stellen und auf ihrem Recht beharren bist Du doch letztendlich der Dumme und musst bezahlen....

das war ja meine Ausgangsfrage....


Grüssle

PT

Re: Nicht voll erstattete Arztrechnungen

Verfasst: 30. Jul 2015, 17:26
von Torquemada
Posttussi hat geschrieben:Und?

wenn die PBeaKK nun diese Kosten 30,16 Euro bei Faktor 1,15 nicht erstattet,zahlst Du dann diese 30,16 zähneknirschend aus Deiner Privatschatulle oder überweist Du nur den von der Kasse erstattenen Betrag?

und wenn sich jetzt jeder ( Arzt und Kasse )stur stellen und auf ihrem Recht beharren bist Du doch letztendlich der Dumme und musst bezahlen....

das war ja meine Ausgangsfrage....


Grüssle

PT
Ich würde in diesem Fall dem Arzt freundlich mitteilen, dass er eine Leistung abgerechnet hat, die wir nicht vereinbart hatten. Und nicht aus der Privazschatulle zahlen. Zumal ich keinesfalls zu dem Risikokreis von Blasenkrebs gehöre.

Re: Nicht voll erstattete Arztrechnungen

Verfasst: 31. Jul 2015, 07:09
von Posttussi
Torquemada hat geschrieben:
Posttussi hat geschrieben:Und?
.




PT
Ich würde in diesem Fall dem Arzt freundlich mitteilen, dass er eine Leistung abgerechnet hat, die wir nicht vereinbart hatten. Und nicht aus der Privazschatulle zahlen. Zumal ich keinesfalls zu dem Risikokreis von Blasenkrebs gehöre.
Guten Morgen Torquemada,

würde mich freuen wenn Du mich da auf dem Laufenden hältst.

LG

PT

Re: Nicht voll erstattete Arztrechnungen

Verfasst: 31. Jul 2015, 13:31
von Torquemada
Klar...ich berichte weiter.

Re: Nicht voll erstattete Arztrechnungen

Verfasst: 31. Jul 2015, 23:56
von Hauseltr
Denn die private Abrechnungsstelle wird natürlich mahnen, wenn der Gesamtbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang nicht eingegangen ist.

Nur mal so nebenbei! Hast du zugestimmt, das eine private Abrechnungsstelle eingeschaltet wird? Wenn nicht, ist das ein Verstoß gegen geltendes Recht!

Eine gesetzliche Grundlage, die es erlauben würde, die personenbezogenen Daten oder gar die Behandlungs- und Untersuchungsdaten an die Privatärztlichen Verrechnungsstellen zu übertragen, gibt es nicht. Maßgebend ist somit, dass die Betroffenen in die Datenübertragung eingewilligt haben.


und zwar bei jeder Behandlung extra!

aus:
https://www.datenschutzzentrum.de/mater ... atient.htm

Re: Nicht voll erstattete Arztrechnungen

Verfasst: 1. Aug 2015, 00:04
von Torquemada
Hauseltr hat geschrieben:Denn die private Abrechnungsstelle wird natürlich mahnen, wenn der Gesamtbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang nicht eingegangen ist.

Nur mal so nebenbei! Hast du zugestimmt, das eine private Abrechnungsstelle eingeschaltet wird? Wenn nicht, ist das ein Verstoß gegen geltendes Recht!

Eine gesetzliche Grundlage, die es erlauben würde, die personenbezogenen Daten oder gar die Behandlungs- und Untersuchungsdaten an die Privatärztlichen Verrechnungsstellen zu übertragen, gibt es nicht. Maßgebend ist somit, dass die Betroffenen in die Datenübertragung eingewilligt haben.


und zwar bei jeder Behandlung extra!

aus:
https://www.datenschutzzentrum.de/mater ... atient.htm
Ich habe da eine Genehmigung erteilt.
Nur machen die eben nur die Abrechnung. Alles Inhaltliche läuft natürlich nur über die Arztpraxis.

Re: Nicht voll erstattete Arztrechnungen

Verfasst: 1. Aug 2015, 08:08
von Posttussi
Viele meiner Ärzte rechnen nur noch über die Verrechnungsstellen ab.

Also bin ich als Patient in der schwächeren Position und unterschreibe.

Sonst würde mich der Arzt nicht behandeln...

in den Rechnungen der Verrechnungsstellen stehen sehr wohl Diagnosen und Therapien...


Posttussi

Re: Nicht voll erstattete Arztrechnungen

Verfasst: 1. Aug 2015, 09:36
von Torquemada
Posttussi hat geschrieben:
in den Rechnungen der Verrechnungsstellen stehen sehr wohl Diagnosen und Therapien...

Das ist doch klar.