Familienzuschlag beim Ruhegehalt
Verfasst: 27. Jul 2015, 23:09
Hallo,
vielleicht gibt es ja jemanden hier, der sich mit der Materie auskennt, sei es aus eigener Erfahrung. Ich wollte damit nicht gleich beim Versorgungsamt mit der Tür ins Haus fallen:
Ich bin von der Berliner Polizei frühpensioniert worden und erhalte seit einiger Zeit dementsprechend Versorgungsbezüge. Da wir noch zwei minderjährige Kinder haben, steht auf der Abrechnung auch der Familienzuschlag Stufe 1, derzeit 107,97€, ab 01.08. laut DGB Besoldungstabelle wohl 114,55€. Dort steht nun auch der Satz "Für das erste und zweite zu berücksichtigende Kind erhöht sich der Familienzuschlag der Stufe 1 um je 102,90 Euro (Stufe 2
und 3)".
Mich würde nun natürlich interessieren, was richtig ist ?
Vielen Dank schon einmal im Voraus
vielleicht gibt es ja jemanden hier, der sich mit der Materie auskennt, sei es aus eigener Erfahrung. Ich wollte damit nicht gleich beim Versorgungsamt mit der Tür ins Haus fallen:
Ich bin von der Berliner Polizei frühpensioniert worden und erhalte seit einiger Zeit dementsprechend Versorgungsbezüge. Da wir noch zwei minderjährige Kinder haben, steht auf der Abrechnung auch der Familienzuschlag Stufe 1, derzeit 107,97€, ab 01.08. laut DGB Besoldungstabelle wohl 114,55€. Dort steht nun auch der Satz "Für das erste und zweite zu berücksichtigende Kind erhöht sich der Familienzuschlag der Stufe 1 um je 102,90 Euro (Stufe 2
und 3)".
Mich würde nun natürlich interessieren, was richtig ist ?
Vielen Dank schon einmal im Voraus