Beihilfesatz bei zwei Kindern - Beamtenpaar Bund
Verfasst: 27. Jul 2015, 13:56
Hallo,
ich habe mal eine Frage zum Beihilfesatz bei zwei Bundesbeamten mit zwei Kindern:
Normalerweise beträgt der Beihilfesatz für denjenigen, der das Kindergeld bezieht, also bei dem die Kinder berücksichtigungsfähig sind, 70 % Beihilfe. Nun habe ich hier im Forum gelesen, dass es für die Elternzeit die Möglichkeit gibt, dass beide Ehepartner 70 % Beihilfe erhalten.
Das soll so funktionieren, dass die Frau nach der Geburt das Kindergeld für beide Kinder erhält. Ab dem Beginn der Elternzeit soll dann der Mann das Kindergeld für beide beantragen. Der Mann erhält dann also die 70 % Beihilfe nach § 46 Abs. 3 S.2 BBhV. Die Frau könnte aber auch 70 % Beihilfe nach § 46 Abs. 3 S. 5 BBhV erhalten, weil sie am Tag vor der Elternzeit ja den Anspruch auf 70 % hatte.
Wurde diese Möglichkeit hier schon von jemandem in Anspruch genommen? In den Threads wurde zwar teilweise gesagt, dass das möglich sei, im Detail sollte man sich aber an die Beihilfestelle wenden. Leider hat sich dann nie jemand zurückgemeldet..
Und ist es richtig, dass die Frau während der Elternzeit nur nach den Landesbeihilfevorschriften als berücksichtigungsfähige Angehörige gezählt wird und beim Bund ihren eigenen Anspruch behält und dieser während der Elternzeit auch nicht ruht?
Viele Grüße
Hamschda
ich habe mal eine Frage zum Beihilfesatz bei zwei Bundesbeamten mit zwei Kindern:
Normalerweise beträgt der Beihilfesatz für denjenigen, der das Kindergeld bezieht, also bei dem die Kinder berücksichtigungsfähig sind, 70 % Beihilfe. Nun habe ich hier im Forum gelesen, dass es für die Elternzeit die Möglichkeit gibt, dass beide Ehepartner 70 % Beihilfe erhalten.
Das soll so funktionieren, dass die Frau nach der Geburt das Kindergeld für beide Kinder erhält. Ab dem Beginn der Elternzeit soll dann der Mann das Kindergeld für beide beantragen. Der Mann erhält dann also die 70 % Beihilfe nach § 46 Abs. 3 S.2 BBhV. Die Frau könnte aber auch 70 % Beihilfe nach § 46 Abs. 3 S. 5 BBhV erhalten, weil sie am Tag vor der Elternzeit ja den Anspruch auf 70 % hatte.
Wurde diese Möglichkeit hier schon von jemandem in Anspruch genommen? In den Threads wurde zwar teilweise gesagt, dass das möglich sei, im Detail sollte man sich aber an die Beihilfestelle wenden. Leider hat sich dann nie jemand zurückgemeldet..
Und ist es richtig, dass die Frau während der Elternzeit nur nach den Landesbeihilfevorschriften als berücksichtigungsfähige Angehörige gezählt wird und beim Bund ihren eigenen Anspruch behält und dieser während der Elternzeit auch nicht ruht?
Viele Grüße
Hamschda