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Re: Altersteilzeitregelung für alle aktiven PostbeamtInnen?

Verfasst: 7. Jan 2016, 12:29
von Leasingbeamter
Es fehlt immer noch die Rechtsverordnung vom BMF!

Re: Altersteilzeitregelung für alle aktiven PostbeamtInnen?

Verfasst: 12. Jan 2016, 19:46
von Postlerin
Leasingbeamter hat geschrieben:Das Ding ist jetzt raus:


http://www.dpvkom.de/aktuelles/news/neu ... chen-post/

Wer schließt nur so ein Konstrukt ab und bekommt über einen sehr langen Zeitraum weniger Gehalt?! Wer kann sich das leisten?
Niemand, denn man bekommt wegen der Ansparphase eine geringere Pension...

Moment, das die Verordnung hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2020 - vielleicht fällt es auf, wenn es keiner nimmt :D

Re: Altersteilzeitregelung für alle aktiven PostbeamtInnen?

Verfasst: 13. Jan 2016, 07:32
von Leasingbeamter
Leasingbeamter hat geschrieben:Es fehlt immer noch die Rechtsverordnung vom BMF!
Endlich gefunden, die Rechtsverordnung wurde am 16.12.2015 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht :!:

Re: Altersteilzeitregelung für alle aktiven PostbeamtInnen?

Verfasst: 13. Jan 2016, 13:03
von sdh1807
Und wo ist das ein schlechtes Kontrukt?
Man könnte denken, ihr wollt in der ATZ mehr haben als während der aktiven Zeit.
Das Konstrukt deckt sich ziemlich mit den Regelungen der Tarifbeschäftigten.
Auch da zahlt man in der ATZ weniger in die RV ein, was der AG mit einem Aufstockungsbetrag zur RV auffängt.

https://www.verdi.de/service/fragen-ant ... 093d114afd

Re: Altersteilzeitregelung für alle aktiven PostbeamtInnen?

Verfasst: 1. Aug 2016, 19:33
von Klaus1923
Hallo adh1807,

entschuldige die harten Worte,aber ich glaube Du hast wenig bis gar nichts verstanden.

Man zahlt den BeamtInnen der gelben Post bis zum 31.12.2010 kein leistungsbezogenes variables Entgelt (... oder nur noch einen Almosen...) und behält 1% der Postzulage ein, um beide Budgets zur Finanzierung der Altersteilzeit zu nutzen, ohne das die alten/jungen Postler wissen, ob sie überhaupt noch etwas davon haben!!! Es ging und geht mir schlicht und ergreifend um unser aller Geldbeutel !!! Aber beruhige Dich, ich habe "alle" Instanzen durch. Über ver.di, BMI, BMFI und Zentrale der DP AG habe ich versucht eine Info zu bekommen, warum man Gelder einbehält bzw. nicht zahlt. Von allen Stellen kommt nur der Satz ... es wurde vereinbart...

Stelle Dir nur mal vor die ATZ für Beamte der gelben Post wäre nicht !!! vereinbart worden. Die Postzulage liege bei 5 statt 4 Prozent, und ein leistungsvariables Entgelt würden es immer noch geben!!! (... ausgesetzt bis inzwischen 31.12.2020...)

Oder man hätte die ATZ und deren Finanzierung ( für Beamte) tatsächlich den Tarifkräften angeglichen. Jede Tarifkraft entscheidet und finanziert sie auch mit dem Arbeitgebers selbst.

Nein, ein 45 jähriger Beamter (ich nicht, weil 60) darf auf 1% der Postzulage und dem für zumindest 9 Jahre ausgesetzten variablen Entgelt verzichten, damit sich ein z.B. Doppelverdiener die ATZ leisten kann.

... und nochmals, mir liegen Belege vor aus denen sich ergibt, das man sich zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreterseite ( vielleicht Ver.di ???) einig geworden sei, das ATZ-Modell für Beamte bei der "gelben" Post
so einzuführen. Wer es nicht nutzen Kann oder will bleibt auf der Strecke !!!

Das nenne ich Wertschätzung nach, in meinem Fall am 01.09.2016 = 40 Dienstjahren und hoffe das andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht derggleichen Erfahrung "erleiden" müssen

Ich hoffe, dass ich etwas Klarheit schaffen konnte und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Klaus1923

Re: Altersteilzeitregelung für alle aktiven PostbeamtInnen?

Verfasst: 1. Aug 2016, 19:35
von Klaus1923
Fehler : Streiche 31.12.2010 Setze 31.12.2020

Re: Altersteilzeitregelung für alle aktiven PostbeamtInnen?

Verfasst: 1. Aug 2016, 22:15
von Herm
Nur mal als Anmerkung:
Die Post hat Beamte im Überhang mit 58 in den Ruhestand geschickt.
3,6 Prozent Abzug , mit 58 weg.(mD)

Re: Altersteilzeitregelung für alle aktiven PostbeamtInnen?

Verfasst: 2. Aug 2016, 07:47
von Torquemada
Herm hat geschrieben:Nur mal als Anmerkung:
Die Post hat Beamte im Überhang mit 58 in den Ruhestand geschickt.
3,6 Prozent Abzug , mit 58 weg.(mD)

Rechtsgrundlage?
Wann war das?
Wie wird der Abzug ermittelt?

Re: Altersteilzeitregelung für alle aktiven PostbeamtInnen?

Verfasst: 2. Aug 2016, 11:09
von Herm
Rechtsgrundlage?
Keine Ahnung , der Laden macht sowieso was er will..
Bedingung war Überhang und 58 so wie ich das verstanden hab.
Das war in diesem Sommer.
Ich nehm mal an das dies eine Sonderreglung war um Beamte
loszuwerden.Darum nur der geringe Abzug.

Re: Altersteilzeitregelung für alle aktiven PostbeamtInnen?

Verfasst: 2. Aug 2016, 15:29
von aquaplex
Das ist die gesetzliche Vorruhestandsregelung für Beamte von Post, Postbank und Telekom die 2016 ausläuft.
1000 Postbeamte aus dem Überhang, die ihr 55 Lebensjahr erreicht haben, dürfen dieses Jahr in Ruhestand.
Die Regelung gibt es schon seit den 90iger Jahren und die Post hat sie dieses Jahr mal wieder in Anspruch genommen.
Die DPVKOM und der Beamtenbund möchte sie verlängert haben.

http://www.dpvkom.de/aktuelles/news/vor ... rlaengern/

Re: Altersteilzeitregelung für alle aktiven PostbeamtInnen?

Verfasst: 2. Aug 2016, 17:08
von Torquemada
aquaplex hat geschrieben:Das ist die gesetzliche Vorruhestandsregelung für Beamte von Post, Postbank und Telekom die 2016 ausläuft.
Da gibt es dann aber keinen Abschlag von 3,6 Prozent. Genauer trägt das Unternehmen die Abschläge..

Re: Altersteilzeitregelung für alle aktiven PostbeamtInnen?

Verfasst: 3. Aug 2016, 07:07
von aquaplex
Torquemada hat geschrieben:
aquaplex hat geschrieben:Das ist die gesetzliche Vorruhestandsregelung für Beamte von Post, Postbank und Telekom die 2016 ausläuft.
Da gibt es dann aber keinen Abschlag von 3,6 Prozent. Genauer trägt das Unternehmen die Abschläge..
Yep, mein Kollege bekommt mit 59 Jahren um die 72%. Da hat er echt Glück gehabt.

Re: Altersteilzeitregelung für alle aktiven PostbeamtInnen?

Verfasst: 3. Aug 2016, 10:41
von zeerookah
aquaplex hat geschrieben:
Yep, mein Kollege bekommt mit 59 Jahren um die 72%. Da hat er echt Glück gehabt.
Also mehr als 71,75% gibt es nicht. Und die habe ich bei den 'Telekomikern' schon mit 57 Jahren bekommen. Habe aber auch schon mit 15 Jahren meine Ausbildung begonnen.

Re: Altersteilzeitregelung für alle aktiven PostbeamtInnen?

Verfasst: 12. Mär 2018, 08:38
von Postlerin
Ausgehend von der ursprünglichen Fragestellung des Erstellers dieses Themas, heisst das doch,
dass eine grosse Anzahl von jungen Beamten Gehaltseinbussen hat und damit andere subventioniert.

Oder habe ich das jetzt falsch verstanden?

Re: Altersteilzeitregelung für alle aktiven PostbeamtInnen?

Verfasst: 18. Mär 2018, 09:38
von Leasingbeamter
So, bin seit dem 01.02.18 in der aktiven Phase der ATZ und habe das Blockmodell. Das Gehalt bewegt sich auf Pensionsniveau. Steuern zahle ich vorerst nicht. Bin auf meinen Steuerausgleich 2018 allerdings gespannt.
Der Vorteil für mich befindet sich darin, dass ich keine Abschläge in der Pension habe.

Bin nach anfänglicher Skepsis zufrieden!