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DDU bei neurologischen Schmerzerkrankungen abwendbar?

Verfasst: 6. Jul 2015, 12:24
von Nicci
Guten Morgen,

bei meinem Termin in einer Schmerzklinik wurde nun die Diagnose " schwere und komplexe neurologische Schmerzerkrankung" gestellt.
Ein stationärer Aufenthalt sowie die Stellung eines Verschlechterungsantrages beim Landesamt werden folgen.
Hat hier jemand schon Erfahrung damit gemacht wie der BAD bzw HR damit umgeht?
Laut den Ärzten brauche ich einen anderen Arbeitsplatz oder werde ich mit so einer Diagnose ohne wenn und aber gleich in DDU geschoben?

Vielen lieben Dank

Grüße Nicole

Re: DDU bei neurologischen Schmerzerkrankungen abwendbar?

Verfasst: 9. Jul 2015, 14:50
von Froschlurchschlucker
Nicci hat geschrieben: Laut den Ärzten brauche ich einen anderen Arbeitsplatz [.....]
Das heißt, Deine Fachärzte halten Dich nicht für dauernd dienstunfähig / arbeitsunfähig. Es besteht nur das Erfordernis eines geeigneten Arbeitsplatzes / einer geeigneten Tätigkeit.

Du wirst sicher vom BAD Arzt gefragt, ob Du arbeiten kannst und willst oder eben nicht. Wenn Du arbeiten möchtest, dann muss Dein Dienstherr sich um die Bereitstellung eines solchen Arbeitsplatzes bemühen, notfalls auch weitere Anstrengungen unternehmen, um Dich zu beschäftigen, z.B. Qualifizierung für eine andere Laufbahn. Macht er es sich zu einfach und schiebt Dich in die dauernde Dienstunfähigkeit, dann kannst Du mit guten Aussichten dagegen klagen.