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Verwendung auf anderer Stelle

Verfasst: 24. Jun 2015, 08:10
von anthemus
Hallo,

wenn ein Bundesbeamter sich auf eine Stelle/ Dienstposten beworben hat, muss er dann dort eingesetzt werden? Oder kann er (gegen seinen Willen) auf einem vergleichbaren Diensposten eingesetzt werden?


Beispiel:

XY arbeitet in Haus A als 'Bearbeiter'
Nun folgt eine Stellenausschreibung für Posten 'Sachbearbeiter' in Haus A

Bewerber (XY) gewinnt die Ausschreibung

Chef will XY aber in Haus B als 'Sachbearbeiter' einsetzten
Gleiche Stelle, jedoch nicht die ausgeschriebene. XY hätte sich jedoch niemals auf eine Stelle in Haus B beworben, da er nur in Haus A arbeiten will; auch wenn er dann im Haus A nur Bearbeiter geblieben wäre.

Wie ist die Rechtslage im Bundesbeamtenrecht?




Hinweis
:Bearbeiter ist "weniger" als Sachbearbeiter:

Re: Verwendung auf anderer Stelle

Verfasst: 24. Jun 2015, 11:49
von Monty
Soweit der Dienstort der gleiche ist und du Tätigkeiten in deiner Besoldungsgruppe nachgehen sollst ist das nach meinem Wissen möglich.