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Suche nach Rechtsanspruch Urlaubstage
Verfasst: 20. Jun 2015, 17:12
von freis76
Guten Tag werte Forengemeinde,
Ich habe Probleme bei der Rechtgrundlage bzw beu der Suche auf meine 30 Tage Erholungsurlaub.
Erklärung:
Ich war 16 Jahre bei der Bundeswehr und habe dort 30 Tage Urlaubsanspruch, dieses wurde mir die letzten Jahre meiner Dienstzeit zugestanden.
Ich bin 2014 ausgeschieden aus der Bundeswehr und befinde mich in der Ausbildung zum Beamten im mittleren Dienst. Meine Behörde ist eine Bundesbehörde, dennoch bin ich zur Ausbildung dauerabgeordnet bei einer Landesbehörde.
Aus diesem Grunde gestehen Sie mir nur 27 Tage ein.
Meine Frage gibt es hierfür keine Besitzstandswahrung oder was ist mit dem AGG Gleichstellungsgesetz, nur weil ich dienstlich abgeordnet bin habe ich Nachteile?
Bitte um aussagekräftige Antworten oder Rechtsquellen
PS Bin moment im Land Brandenburg, dort gibt es für Anwärter nur 27 Tage, obwohl ich kein Landesbeamter bin
Re: Suche nach Rechtsanspruch Urlaubstage
Verfasst: 20. Jun 2015, 18:02
von El Pocho
Wenn dein Dienstherr weiterhin die Bundeswehr ist, dann ist die Urlaubsverordnung von Brandenburg einfach nicht anwendbar.
Re: Suche nach Rechtsanspruch Urlaubstage
Verfasst: 20. Jun 2015, 18:18
von freis76
Ich bin von der Bundeswehr entlassen und bin mit Zulassungsschein angenommen worden, in einer anderen Bundesbehörde, welche mich NUR abgeordnet hat.
Re: Suche nach Rechtsanspruch Urlaubstage
Verfasst: 20. Jun 2015, 20:04
von Silencium
Davon abgesehen, dass nicht § 14 BeamtStG sondern der (inhaltsgleiche) § 27 Abs. 5 BBG einschlägig ist, stimme ich dem Vorredner zu.

Es wäre jedoch ratsam bei der abordnenden Stelle anzufragen, ob zwischen der abordnenden Behörde und der aufnehmenden Landesbehörde evtl. eine anderslautende Vereinbarung i. S. der o. g. Norm vorliegt. Ist dies jedoch nicht der Fall, bleibt es beim Gesagten.
Re: Suche nach Rechtsanspruch Urlaubstage
Verfasst: 20. Jun 2015, 20:31
von Torquemada
Silencium hat geschrieben:Davon abgesehen, dass nicht § 14 BeamtStG sondern der (inhaltsgleiche) § 27 Abs. 5 BBG einschlägig ist, stimme ich dem Vorredner zu.

Es wäre jedoch ratsam bei der abordnenden Stelle anzufragen, ob zwischen der abordnenden Behörde und der aufnehmenden Landesbehörde evtl. eine anderslautende Vereinbarung i. S. der o. g. Norm vorliegt. Ist dies jedoch nicht der Fall, bleibt es beim Gesagten.
Dies ist wohl war. Nur könnte hier meines Erachtens auch eine besondere, seltene Konstellation vorliegen, die gestzlich quasi nicht überlegt wurde.
Der Beamte fängt beim Dienstherrn Bundesrepublik Deutschland an und vertraut auf die beamtenrechtlichen Regelungen für die Bundesbeamten der Bundesrepublik Deutschland.
Zu Ausbildungszwecken (warum eigentlich? ) wird er dann (mit seiner Zustimmung?) zu einem anderen Dienstherren abgeordnet und stellt dort überrascht fest, dass er plötzlich weniger Erholungsurlaub hat.
Ich würde hier in Kontakt zu meiner Einstellungsbehörde treten und eine Klärung erbitten. Im Zweifelsfall könnte auch Rechtsrat eingeholt werden.
Denn nicht alles, was als korrekt verkauft wird, ist dies auch.
Re: Suche nach Rechtsanspruch Urlaubstage
Verfasst: 20. Jun 2015, 21:07
von Silencium
Mich erstaunt zwar auch, dass ein Bundesbeamter bei einer Bundesbehörde ausgebildet wird und dann quasi an ein Land "abgegeben" wird, allerdings kann ich formal-juristisch keine Anhaltspunkte für eine planwidrige Regelungslücke - und eine damit möglicherweise einhergehende teleologische Reduktion der Norm - erblicken.
Re: Suche nach Rechtsanspruch Urlaubstage
Verfasst: 20. Jun 2015, 21:20
von El Pocho
Ist doch bei Anwärtern des BZSt's Gang und Gebe. Einstellung beim BZSt. Abordnung an die Länder zur Ausbildung. Die Anwärter sind und bleiben Bundesbeamte. Oder verstehe ich das o.g. Problem nicht!?
Re: Suche nach Rechtsanspruch Urlaubstage
Verfasst: 20. Jun 2015, 21:32
von Silencium
Wortlaut des § 27 Abs. 5 BBG:
"Werden Beamtinnen und Beamte des Bundes zu einem Land, einer Gemeinde, einem Gemeindeverband oder einer sonstigen nicht der Bundesaufsicht unterstehenden Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts zur vorübergehenden Beschäftigung abgeordnet, sind, soweit zwischen den Dienstherren nichts anderes vereinbart ist, die für den Bereich des aufnehmenden Dienstherrn geltenden Vorschriften über die Pflichten und Rechte der Beamtinnen und Beamten entsprechend anzuwenden mit Ausnahme der Regelungen über Diensteid, Amtsbezeichnung, Zahlung von Bezügen, Krankenfürsorgeleistungen und Versorgung."
Ja, sie bleiben Bundesbeamte - aber es finden die Urlaubsregelungen der Landesbeamten Anwendung (außer eben bei abweichender Vereinbarung).
Re: Suche nach Rechtsanspruch Urlaubstage
Verfasst: 21. Jun 2015, 10:02
von freis76
OK ich danke für die zahlreichen Antworten, und entnehme daraus das jeder ein Nachsehen hat wenn man abgeordnet wird in eine Landesbehörde, also ist eine Ungleichbehandlung in Ordnung- Wozu gibt es denn das AGG .
Naja ich werde mal in der Landesbehörde die nächsten Wochen rumstreßen.
Re: Suche nach Rechtsanspruch Urlaubstage
Verfasst: 21. Jun 2015, 11:57
von Silencium
Ich kann durchaus verstehen, dass man sich in der Konstallation subjektiv "ungerecht" behandelt fühlt. Betrachtet man den Fall aber objektiv muss man feststellen, dass ja gerade durch die identische Anwendung der Urlaubsregelung des aufnehmenden Dienstherrn eine Gleichbehandlung angestrebt wird.
Wer die gleiche Tätigkeit wie der Landesbeamte beim Dienstherrn Land ausübt, soll auch genauso behandelt werden. Genau das ist Regelungsgehalt des § 28 BBG und genau das stellt ja die Gleichbehandlung sicher.
Dass dies im Einzelfall den Status Quo verschlechtert kann leider auch Ergebnis einer Gleichbehandlung sein. Umgekehrt würde sich der Landesbeamte dafür freuen dürfen
Im Übrigen bietet das AGG hier keinerlei Argumentationsspielraum, da derartige Sachverhalte hiervon nicht erfasst sind (vgl. § 1 AGG).
Re: Suche nach Rechtsanspruch Urlaubstage
Verfasst: 21. Jun 2015, 12:16
von Torquemada
Da hat er aber dann Glück, dass eines dieser bettelarmen Bundesländer nicht den Erholungsurlaub auf 20 Tage senkt und die Arbeitszeit auf 45 Stunden erhöht.
Re: Suche nach Rechtsanspruch Urlaubstage
Verfasst: 21. Jun 2015, 20:25
von Silencium
Torquemada hat geschrieben:Da hat er aber dann Glück, dass eines dieser bettelarmen Bundesländer nicht den Erholungsurlaub auf 20 Tage senkt und die Arbeitszeit auf 45 Stunden erhöht.
https://www.youtube.com/watch?v=u_KQsnF5ofU 