Trennungsgeld für Bundesfinanzanwärter
Verfasst: 16. Jun 2015, 19:28
Guten Tag,
ich hab da mal ne Frage zu dem Trennungsgeld. Ich bin Finanzanwärter beim BZSt und Wohnhaft in Brandenburg. Bin aber für den Zeitraum der Ausbildung nach Sachsen abgeordnet. Im Grundstudium Teil 1 war ich noch im Wohnheim der Fh untergebracht und habe Trennungsgeld für diese Zeit bekommen. Danach ging es in die Praxisphase und ich musste aus dem Wohnheim ausziehen und mir in der Nähe des Finanzamtes eine Unterkunft suchen. Da es in der Nähe des FA nicht so einfach ist eine Whg zu finden, vor allem nur für einen begrenzten Zeitraum, haben eine Kollegin und ich entschieden in eine Whg in zentraler Lage zu ziehen und diese auch für die weiteren Theorieabschnitte beizubehalten (Entfernung FA-Whg: 28 km). Auf Grund der UKV haben wir kein Trennungsgeld für die Praxis bekommen. Doch da wir seit geraumer Zeit wieder in der Fh sind haben wir wieder TG beantragt. Dies wurde jedoch abgelehnt, da wir noch knapp innerhalb der 30 km sind (Fh-Whg: 28km). Das Wohnheim ist allerdings nur 4 km von der Fh entfernt und da war das kein Problem. Die Bedingungen im Wohnheim und unserer Whg sind die Gleichen. Jeder hat sein Zimmer und wir teilen uns Küche und Bad. Leider bekommen wir von der zu bearbeitenden Stelle keine konkreten Antworten. Außer mir sind noch zwei weitere Personen von diesem Problem betroffen. Kann mir hier jemand helfen?
ich hab da mal ne Frage zu dem Trennungsgeld. Ich bin Finanzanwärter beim BZSt und Wohnhaft in Brandenburg. Bin aber für den Zeitraum der Ausbildung nach Sachsen abgeordnet. Im Grundstudium Teil 1 war ich noch im Wohnheim der Fh untergebracht und habe Trennungsgeld für diese Zeit bekommen. Danach ging es in die Praxisphase und ich musste aus dem Wohnheim ausziehen und mir in der Nähe des Finanzamtes eine Unterkunft suchen. Da es in der Nähe des FA nicht so einfach ist eine Whg zu finden, vor allem nur für einen begrenzten Zeitraum, haben eine Kollegin und ich entschieden in eine Whg in zentraler Lage zu ziehen und diese auch für die weiteren Theorieabschnitte beizubehalten (Entfernung FA-Whg: 28 km). Auf Grund der UKV haben wir kein Trennungsgeld für die Praxis bekommen. Doch da wir seit geraumer Zeit wieder in der Fh sind haben wir wieder TG beantragt. Dies wurde jedoch abgelehnt, da wir noch knapp innerhalb der 30 km sind (Fh-Whg: 28km). Das Wohnheim ist allerdings nur 4 km von der Fh entfernt und da war das kein Problem. Die Bedingungen im Wohnheim und unserer Whg sind die Gleichen. Jeder hat sein Zimmer und wir teilen uns Küche und Bad. Leider bekommen wir von der zu bearbeitenden Stelle keine konkreten Antworten. Außer mir sind noch zwei weitere Personen von diesem Problem betroffen. Kann mir hier jemand helfen?