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Ist RTW und Notarzt beihilfefähig?

Verfasst: 15. Jun 2015, 15:15
von herr b
Vor einiger Zeit bin ich mittels RTW ins Krankehaus gebracht worden. Heute kam der Gebührenbescheid.
RTW Pauschale 443,50€
Notarzt 423,50€

Macht zusammen 867€. Wird dieser Einsatz von der Beihilfe (NRW) übernommen?

Re: Ist RTW und Notarzt beihilfefähig?

Verfasst: 15. Jun 2015, 18:37
von Torquemada
Warum nicht? Meine Tochter war mal betroffen und ich habe bis auf 10 Euro Eigenbeteiligung alles erstattet bekommen (Beihilfe Bund).

Re: Ist RTW und Notarzt beihilfefähig?

Verfasst: 15. Jun 2015, 18:45
von lexmark
Wird alles bezahlt.

Hatte dieses Szenario letztes Jahr. Ein paar Euro mußt du selber übernehmen, ist aber nicht der Rede wert.

Re: Ist RTW und Notarzt beihilfefähig?

Verfasst: 15. Jun 2015, 18:55
von herr b
Dann bin ich ja beruhigt. Ich find die Rechnung allerdings ganz
schön überzogen... Nun ja, Beihilfe und PKV gerade fertig ge-
macht und in die Post gegeben.

Re: Ist RTW und Notarzt beihilfefähig?

Verfasst: 16. Jun 2015, 00:11
von Silencium
Die Aufwendungen sind in jedem in Deutschland existenten Beihilferecht beihilfefähig. Im Übrigen sind das auch absolut übliche Kosten / Gebühren.
Also keine Bedenken :wink:

Re: Ist RTW und Notarzt beihilfefähig?

Verfasst: 16. Jun 2015, 10:18
von MK70
Die Kosten sind völlig normal und werden (NRW) jährlich zwischen den KK und Städten (Träger Rettungsdienst) neu verhandelt. :wink:

Re: Ist RTW und Notarzt beihilfefähig?

Verfasst: 16. Jun 2015, 11:49
von herr b
So einen Stundenlohn hätte ich auch gerne...
Hauptsache ich die Kosten wieder und bleib
nicht auf einen Großteil sitzen.

Re: Ist RTW und Notarzt beihilfefähig?

Verfasst: 16. Jun 2015, 12:00
von MK70
Wenn der Feuerwehrbeamte mal davon mehr abbekommen würde... :D