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Studiumsabbruch

Verfasst: 11. Jun 2015, 13:55
von Mima
Folgende Ausgangssituation :
Anwärterin hat eine erfolgreiche Ausbildung im mittleren Dienst der Finanzverwaltung. Danach anschließende Bitte um Entlassung und Beginn des Studiums zum gehobenen Dienst. Mittlerweile ist sie im 2. Studiumsjahr.

Was wäre, wenn sie nun schwanger werden würde, könnte sie wieder zurück in den mittleren Dienst oder müsste sie das Studium abschließen (nach entsprechender Auszeit )?

Re: Studiumsabbruch

Verfasst: 11. Jun 2015, 15:43
von sdh1807
Klar "könnte" sie wieder zurück in den mittleren Dienst, wenn sie sich bewirbt und genommen wird.
Entlassen ist entlassen.
Eine Schwangerschaft ist doch kein Grund ein Studium abzubrechen

Re: Studiumsabbruch

Verfasst: 13. Jun 2015, 15:12
von Monty
Hi,

es war so glaube ich nicht so schlau sich entlassen zu lassen. Da wäre die Beurlaubung ohne Besoldung besser gewesen. Oder bei einem Aufstiegsverfahren ist auch eine Versetzung zum neuen Dienstherrn oder eine Beauftragung mit Tätigkeiten im gD ohne Entlassung möglich.

So gibt es leider kein Anrecht auf die alte Stelle, außer bei einer erfolgreichen Bewerbung.

VG
Christian