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Beihilfe fuer Ehegatten (NRW)

Verfasst: 9. Jun 2015, 11:50
von ladybird29
Hallo,
ich habe eine Frage zur Beihilfe fuer meinen Gatten.
Ich selbst bin verbeamtet in NRW in taetig, mein Gatte hat gerade sein Studium beendet und wird ab September eine Stelle antreten. Meine Frage ist: Ist er in der Zwischenzeit (also von jetzt bis September) ueber mich beihilfeberechtigt? Er verdiente im letzten Kalenderjahr weniger als 18000 Euro, wird aber, nach Antritt seiner Stelle, voraussichtlich ueber 18000 Euro Einkuenfte in diesem Kalenderjahr haben. Bis September hat er allerdings keine Einkuenfte.

Vielen Dank fuer Eure Hilfe,
Luise

Re: Beihilfe fuer Ehegatten (NRW)

Verfasst: 26. Jun 2015, 16:09
von Beamtenberater24
Grundsätzlich sind Ehegatten in NRW Beihilfeberechtigt, wenn das Einkommen im VORKalenderjahr unter der Grenze (18.000 EUR Beihilfeverordnung NRW) lag. Damit wäre hier theoretisch die Beihilfefähigkeit gegeben. Allerdings muss ja für die Restkosten (30 %) eine Restkostenversicherung abgeschlossen werden mit entsprechender Gesundheitsprüfung und allem was dazugehört. Wenn also jetzt schon feststeht, dass das ab September keine Beihilfeberechtigung mehr besteht, würde es wahrscheinlich Sinn machen, wenn Ihr Gatte für die 3 Monate in der GKV verbleibt. Oder ist seine Stelle ab September auch eine Verbeamtung ?