Seite 1 von 1

Ablauf Lehrprobe bei Beförderung zum OStR

Verfasst: 30. Mai 2015, 13:22
von Dream-Teacher
Hey liebe Kolleginnen und Kollegen in Hessen,

ich habe folgende Frage. Gibt es eine formale rechtliche Regelung wie eine Lehrprobe abzulaufen hat, die bei einer Bewerbung auf eine A14 Stelle "abgehalten" werden muss?

Speziell, welche Rechte und Pflichten hat der Schulleiter? Kann er den Unterricht unterbrechen, auch wenn er fachfremd ist? Kann er die Schüler durch Zwischenfragen verunsichern? Sinnlos diskutieren könnte es auch treffen.... so lief es bei meiner Verbeamtung auf Lebenszeit bestanden :) ) ab.

Gruß, schönen Samstag und schönes Wochenende sowie vielen herzlichen Danke

DT

Re: Ablauf Lehrprobe bei Beförderung zum OStR

Verfasst: 6. Jun 2015, 15:40
von wollewolle
Werter Kollege, die Ausschreibungen nach A14 sind doch auf eine schon ausgesuchte Nase vorgefertigt. So kenne ich das. Willst du dir das Schmierenteater echt antun, falls du nicht zuvor angesprochen wurdest? (Es sei denn, du freust dich auf den Klageweg danach)

Im Klartext: kein Lehrer wird aufgrund seiner (guten) unterrichtlichen Leistungen vor der Klasse befördert. Zumindest nicht seit ca. 15 Jahren hier in Hessen. Das sind immer Marionetten, die Zusatzaufgaben an der Schule übernehmen, die normalerweise der Schulleiter, Abteilungsleiter oder Hausmeister machen sollte. Oder mann/frau ist in der Papiertiger-Organisation "Personalrat/Gewerkschaft"....

Darf ich fragen, wie alt du bist? MFG

Re: Ablauf Lehrprobe bei Beförderung zum OStR

Verfasst: 14. Jun 2015, 11:10
von wollewolle
Es scheint, mein Beitrag findet Zustimmung :mrgreen: :mrgreen: