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Teilzeit - unregelmäßige Verteilung der Arbeitszeit

Verfasst: 30. Mai 2015, 10:58
von Annaluna
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

für die Arbeitnehmer gilt das Teilzeit- und Befristungsgesetz und damit flexible Regelungen bei der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage, bei dem der Arbeitgeber sehr gewichtige Gegenargumente benötigt.

Bei Beamten gilt das Teilzeit- und Befristungsgesetz leider nicht.

Daher habe ich 2 Fragen an Euch:

1. Welche Rechte haben Beamte, wenn sie familienpolitische Freizeit beantragt und genehmigt bekommen haben?

Konkreter Fall:
Ich möchte meine 35 Stunden (Vollzeit = 40 Std.) flexibel auf die verschiedenen Wochentage aufteilen: z.B. Mo, Di, Do je 6 Stunden; Mi 10 Stunden und Fr 7 Stunden). Die Arbeitszeit möchte ich so legen, dass ich morgens gegen 7.30 Uhr beginne. Mein Dienstherr verlangt jedoch, dass ich am Freitag erst um 12.00 Uhr beginne.

2a. Unsere Personalverwaltung hinterlegt in der Zeiterfassungssoft standardmäßig eine fiktive 5-Tage-Woche und verteilt die Arbeitszeit gleichmäßig. Meines Erachtens ist das nicht rechtmäßig.

Beispiele:

Kollegin A arbeitet 20 Stunden pro Woche (50%) Mo: 8 Std; Di 4 Std; Mi 5 Std. - in der Zeiterfassungssoftware wird allerdings folgendes hinterlegt: Mo - Fr jeweils 4 Stunden.

Ist Kollegin A z.B. an einem Montag krank oder es ist ein Feiertag, dann werden ihr nur 4 Stunden gut geschrieben. Um auf Ihre 20 Std. Arbeitszeit zu kommen, muss sie also an einem anderen Tag 4 Stunden mehr arbeiten. Im Vergleich zu einer vollzeitbeschäftigten Kollegin macht Kollegin A also Minus-Stunden.


Kollegin B arbeitet nur 8 Stunden pro Woche; immer montags. Auch dort sind in der Zeiterfassung 5x 1,36 Std. (8 Stunden verteilt auf 5 Tage) hinterlegt. Sie hat sich an einem Montag krank gemeldet, bekommt also nur eine Zeitgutschrift von 1,36 Std. und macht ebenfalls Minusstunden. Eigentlich müsste sie in diesem Fall zum Arzt gegen und sich die ganze Woche krank schreiben lassen, obwohl sie ja nur an einem Tag in der Woche arbeitet und das ja dann völliger Nonsens ist.

Kollegin C arbeitet 20 Stunden pro Woche: Mo 8 Std., Di 8 Std., Mi 3 Std.; Hinterlegung in der Zeiterfassung: 5 x 4 Std. Meldet sich Kollegin C an einem Mi krank oder es ist ein Feiertag, dann bekommt sie eine Stunde mehr gut geschrieben, als sie überhaupt arbeiten würde.

2b. Unsere Personalverwaltung beabsichtigt ab 1.1.2016 eine Änderung in der Zeiterfassungssoftware: soll dann die Arbeitszeit gleichmäßig auf die fest zu benennenden Arbeitszeit verteilt werden:

Beispiel Kollegin A: 20 Stunden wöchentliche Arbeitszeit. Lage der Arbeitszeit: Mo 8 Std., Di 4 Std., Mi 5 Std.
Hinterlegung in der Software: Mo - Mi jeweils 6 Std. 40 Min. Aber auch damit sind die oben geannten Beispiele ja nicht geklärt......

Wer von Euch kann mir dazu etwas sagen?????

Viele Grüße

Annaluna

Re: Teilzeit - unregelmäßige Verteilung der Arbeitszeit

Verfasst: 30. Mai 2015, 13:01
von Torquemada
Zu diesem ganzen Zeug kann man ganz einfach FOLGENDES sagen:

Ein Zeiterfassungssystem ist nur ein Hilfsmittel des Dienstherren, um die korrekte Ableistung der Arbeitszeit zu gewährleisten.
Somit folgt das Zeiterfassungssystem der angeordneten Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage.

Hier ist es wichtig, die Realität der wirklich bei Euch getroffenen Regelungen zu kennen.
Hat man da der einen Kollegin irgendwie "geschlampert" gesagt: "Mach das irgendwie die Woche über, aber pro Tag muss du eigentlich 4 Stunden arbeiten.."
Oder wurde klar festgelegt, wann sie arbeiten muss?
Deutlich erkennbar wäre das am in die Systeme eingepflegten jährlichen Anspruch auf Erholungsurlaub, der korrekterweise reduziert sein müsste.

Also erstmal klären, was da abläuft.

Re: Teilzeit - unregelmäßige Verteilung der Arbeitszeit

Verfasst: 30. Mai 2015, 13:34
von Annaluna
Bei uns gibt es keinerlei schriftliche Vereinbarungen, sondern nur mündliche.

Die Teilzeitkraft äußert ihren Wunsch und stimmt das mit dem Vorgesetzten ab. Die Personalverwaltung verfährt dann wie oben beschrieben.

Re: Teilzeit - unregelmäßige Verteilung der Arbeitszeit

Verfasst: 30. Mai 2015, 13:40
von Annaluna
Der Erholungsurlaub ist natürlich nicht reduziert, weil ja die fiktive 5-Tage-Woche im Zeiterfassungssystem hinterlegt ist (auch die Kollegin, die nur montags arbeitet, hat 30 Tage Urlaubsanspruch....)

Ich bin Mitglied im PR (allerdings ziemlich neu) und einige Teilzeitbeschäftigte sind auf mich zugekommen, weil das aktuelle System benachteiligt. ....wir sprechen hier von etwa 30 Teilzeitbeschäftigen in der Behörde.

Laut Rücksprache mit der Personalverwaltung sind individuelle Arbeitszeitregelungen zu aufwändig für die Hinterlegung in der Software, deswegen wird standardmäßig die 5-Tage-Woche bei gleichmäßiger Verteilung auf die einzelnen Wochentage im System abgebildet.

Re: Teilzeit - unregelmäßige Verteilung der Arbeitszeit

Verfasst: 30. Mai 2015, 13:50
von Torquemada
Annaluna hat geschrieben:Der Erholungsurlaub ist natürlich nicht reduziert, weil ja die fiktive 5-Tage-Woche im Zeiterfassungssystem hinterlegt ist (auch die Kollegin, die nur montags arbeitet, hat 30 Tage Urlaubsanspruch....)
Das ist rechtlich leider komplett falsch. Diese Arbeitszeitgestaltung und Urlaubsabwicklung ist illegal und hält keiner Überprüfung stand. Sorry...aber was schon lange so gemacht wird, muss nicht korrekt sein.

Re: Teilzeit - unregelmäßige Verteilung der Arbeitszeit

Verfasst: 30. Mai 2015, 13:55
von Annaluna
Da hast Du völlig Recht!!!!

Nur wie mache ich der Personalabteilung klar, dass sie es falsch machen und jeder Teilzeitbeschäftigte den Anspruch auf sofortige Anpassung hat?

Re: Teilzeit - unregelmäßige Verteilung der Arbeitszeit

Verfasst: 30. Mai 2015, 22:52
von Andrea5
Hallo Annaluna,

es gibt doch sicher eine Dienst- bzw. Betriebsvereinbarungen über die Verteilung Arbeitszeit. Und daran muß sich der Dienstherr halten.

LG Andrea

Re: Teilzeit - unregelmäßige Verteilung der Arbeitszeit

Verfasst: 31. Mai 2015, 13:04
von Annaluna
Hallo Andrea,

in der Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit gibt es keine Regelung für die Verteilung der Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten. Deswegen wollte ich ja wissen, ob hier jemand mit den gesetzlichen Bestimmungen vertraut ist. :wink:

Re: Teilzeit - unregelmäßige Verteilung der Arbeitszeit

Verfasst: 1. Jun 2015, 07:46
von sdh1807
Jeder der Teilzeit macht schließt mit seinem Arbeitgeber eine Vereinbarung, wie die zu geschehen hat.
Dabei kann man vereinbaren, dass man z.B. 24 Stunde/Woche jeweils Mo-Mi 8h arbeitet.
Ist die Verteilung der Arbeitszeit nicht vereinbart, sonder nur ich mache 30 Stunden, werden diese 30 h eben gleichmäßig auf die Woche verteilt.
Wie soll der Arbeitgeber das sonst machen?

Re: Teilzeit - unregelmäßige Verteilung der Arbeitszeit

Verfasst: 3. Jun 2015, 14:32
von Annaluna
Bei uns gibt es keinerlei schriftliche Vereinbarungen zur Verteilung der Arbeitszeit! Es sind IMMER MÜNDLICHE Absprachen. Die Personalverwaltung kennt diese Absprachen, möchte aber aufgrund des Arbeitsaufwands nicht alle Teilzeit-Modelle in der Zeiterfassungs-Software abbilden und verteilt deshalb (fiktiv) die Arbeitszeit gleichmäßig auf alle Arbeitstage.

Re: Teilzeit - unregelmäßige Verteilung der Arbeitszeit

Verfasst: 4. Jun 2015, 22:25
von Torquemada
Annaluna hat geschrieben:Bei uns gibt es keinerlei schriftliche Vereinbarungen zur Verteilung der Arbeitszeit! Es sind IMMER MÜNDLICHE Absprachen. Die Personalverwaltung kennt diese Absprachen, möchte aber aufgrund des Arbeitsaufwands nicht alle Teilzeit-Modelle in der Zeiterfassungs-Software abbilden und verteilt deshalb (fiktiv) die Arbeitszeit gleichmäßig auf alle Arbeitstage.
Wie ich schon mal schrieb, ist diese Art der Vorgehensweise nicht legal. Also im Zweifelsfall Beschwerde an die Aufsichtsbehörde.