Teilzeit - unregelmäßige Verteilung der Arbeitszeit
Verfasst: 30. Mai 2015, 10:58
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
für die Arbeitnehmer gilt das Teilzeit- und Befristungsgesetz und damit flexible Regelungen bei der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage, bei dem der Arbeitgeber sehr gewichtige Gegenargumente benötigt.
Bei Beamten gilt das Teilzeit- und Befristungsgesetz leider nicht.
Daher habe ich 2 Fragen an Euch:
1. Welche Rechte haben Beamte, wenn sie familienpolitische Freizeit beantragt und genehmigt bekommen haben?
Konkreter Fall:
Ich möchte meine 35 Stunden (Vollzeit = 40 Std.) flexibel auf die verschiedenen Wochentage aufteilen: z.B. Mo, Di, Do je 6 Stunden; Mi 10 Stunden und Fr 7 Stunden). Die Arbeitszeit möchte ich so legen, dass ich morgens gegen 7.30 Uhr beginne. Mein Dienstherr verlangt jedoch, dass ich am Freitag erst um 12.00 Uhr beginne.
2a. Unsere Personalverwaltung hinterlegt in der Zeiterfassungssoft standardmäßig eine fiktive 5-Tage-Woche und verteilt die Arbeitszeit gleichmäßig. Meines Erachtens ist das nicht rechtmäßig.
Beispiele:
Kollegin A arbeitet 20 Stunden pro Woche (50%) Mo: 8 Std; Di 4 Std; Mi 5 Std. - in der Zeiterfassungssoftware wird allerdings folgendes hinterlegt: Mo - Fr jeweils 4 Stunden.
Ist Kollegin A z.B. an einem Montag krank oder es ist ein Feiertag, dann werden ihr nur 4 Stunden gut geschrieben. Um auf Ihre 20 Std. Arbeitszeit zu kommen, muss sie also an einem anderen Tag 4 Stunden mehr arbeiten. Im Vergleich zu einer vollzeitbeschäftigten Kollegin macht Kollegin A also Minus-Stunden.
Kollegin B arbeitet nur 8 Stunden pro Woche; immer montags. Auch dort sind in der Zeiterfassung 5x 1,36 Std. (8 Stunden verteilt auf 5 Tage) hinterlegt. Sie hat sich an einem Montag krank gemeldet, bekommt also nur eine Zeitgutschrift von 1,36 Std. und macht ebenfalls Minusstunden. Eigentlich müsste sie in diesem Fall zum Arzt gegen und sich die ganze Woche krank schreiben lassen, obwohl sie ja nur an einem Tag in der Woche arbeitet und das ja dann völliger Nonsens ist.
Kollegin C arbeitet 20 Stunden pro Woche: Mo 8 Std., Di 8 Std., Mi 3 Std.; Hinterlegung in der Zeiterfassung: 5 x 4 Std. Meldet sich Kollegin C an einem Mi krank oder es ist ein Feiertag, dann bekommt sie eine Stunde mehr gut geschrieben, als sie überhaupt arbeiten würde.
2b. Unsere Personalverwaltung beabsichtigt ab 1.1.2016 eine Änderung in der Zeiterfassungssoftware: soll dann die Arbeitszeit gleichmäßig auf die fest zu benennenden Arbeitszeit verteilt werden:
Beispiel Kollegin A: 20 Stunden wöchentliche Arbeitszeit. Lage der Arbeitszeit: Mo 8 Std., Di 4 Std., Mi 5 Std.
Hinterlegung in der Software: Mo - Mi jeweils 6 Std. 40 Min. Aber auch damit sind die oben geannten Beispiele ja nicht geklärt......
Wer von Euch kann mir dazu etwas sagen?????
Viele Grüße
Annaluna
für die Arbeitnehmer gilt das Teilzeit- und Befristungsgesetz und damit flexible Regelungen bei der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage, bei dem der Arbeitgeber sehr gewichtige Gegenargumente benötigt.
Bei Beamten gilt das Teilzeit- und Befristungsgesetz leider nicht.
Daher habe ich 2 Fragen an Euch:
1. Welche Rechte haben Beamte, wenn sie familienpolitische Freizeit beantragt und genehmigt bekommen haben?
Konkreter Fall:
Ich möchte meine 35 Stunden (Vollzeit = 40 Std.) flexibel auf die verschiedenen Wochentage aufteilen: z.B. Mo, Di, Do je 6 Stunden; Mi 10 Stunden und Fr 7 Stunden). Die Arbeitszeit möchte ich so legen, dass ich morgens gegen 7.30 Uhr beginne. Mein Dienstherr verlangt jedoch, dass ich am Freitag erst um 12.00 Uhr beginne.
2a. Unsere Personalverwaltung hinterlegt in der Zeiterfassungssoft standardmäßig eine fiktive 5-Tage-Woche und verteilt die Arbeitszeit gleichmäßig. Meines Erachtens ist das nicht rechtmäßig.
Beispiele:
Kollegin A arbeitet 20 Stunden pro Woche (50%) Mo: 8 Std; Di 4 Std; Mi 5 Std. - in der Zeiterfassungssoftware wird allerdings folgendes hinterlegt: Mo - Fr jeweils 4 Stunden.
Ist Kollegin A z.B. an einem Montag krank oder es ist ein Feiertag, dann werden ihr nur 4 Stunden gut geschrieben. Um auf Ihre 20 Std. Arbeitszeit zu kommen, muss sie also an einem anderen Tag 4 Stunden mehr arbeiten. Im Vergleich zu einer vollzeitbeschäftigten Kollegin macht Kollegin A also Minus-Stunden.
Kollegin B arbeitet nur 8 Stunden pro Woche; immer montags. Auch dort sind in der Zeiterfassung 5x 1,36 Std. (8 Stunden verteilt auf 5 Tage) hinterlegt. Sie hat sich an einem Montag krank gemeldet, bekommt also nur eine Zeitgutschrift von 1,36 Std. und macht ebenfalls Minusstunden. Eigentlich müsste sie in diesem Fall zum Arzt gegen und sich die ganze Woche krank schreiben lassen, obwohl sie ja nur an einem Tag in der Woche arbeitet und das ja dann völliger Nonsens ist.
Kollegin C arbeitet 20 Stunden pro Woche: Mo 8 Std., Di 8 Std., Mi 3 Std.; Hinterlegung in der Zeiterfassung: 5 x 4 Std. Meldet sich Kollegin C an einem Mi krank oder es ist ein Feiertag, dann bekommt sie eine Stunde mehr gut geschrieben, als sie überhaupt arbeiten würde.
2b. Unsere Personalverwaltung beabsichtigt ab 1.1.2016 eine Änderung in der Zeiterfassungssoftware: soll dann die Arbeitszeit gleichmäßig auf die fest zu benennenden Arbeitszeit verteilt werden:
Beispiel Kollegin A: 20 Stunden wöchentliche Arbeitszeit. Lage der Arbeitszeit: Mo 8 Std., Di 4 Std., Mi 5 Std.
Hinterlegung in der Software: Mo - Mi jeweils 6 Std. 40 Min. Aber auch damit sind die oben geannten Beispiele ja nicht geklärt......
Wer von Euch kann mir dazu etwas sagen?????
Viele Grüße
Annaluna