Erfahrung mit Unfallruhegehalt gesucht
Verfasst: 26. Mai 2015, 09:38
Hallo zusammen,
ich suche jemanden, der sich mit dem Unfallruhegehalt und mit MdE nach einem Dienstunfall gut auskennt.
Ich vermute, dass für meine Fragen nicht relevant ist, ob Bund oder Land, deshalb schreibe ich in der Rubrik "Allgemeines".
In den entsprechenden §en finde ich die Regelung, wann Anspruch auf Unfallruhegehalt entsteht.
Mir sagt jemand, dass die Zahlung von Unfallruhegehalt voraussetzt, dass mindestens MdE 25% vorliegt. Das finde ich aber nirgends in dem §en.
Zur MdE finde ich die entsprechenden Tabellen und Voraussetzungen bezüglich Unfallausgleich, ich weiß auch, dass die Einschätzung der MdE u.U. bei einer erneuten amtsärztlichen Untersuchung verändert werden kann.
Nehmen wir an, ein BaL wird durch einen Dienstunfall verletzt, hat anerkannte Unfallfolgen, gilt mindestens 1 weiteres Jahr als dienstunfähig und wird in Frühpension geschickt. Die Voraussetzungen für Unfallruhegehalt sind erfüllt.
Nach 1 Jahr erfolgt bei diesem Beamten eine Wiedervorstellung beim AA.
Nehmen wir an, der AA hält den Beamten nun weiter für dienstunfähig, ändert aber die MdE.
Stimmt es, dass der Anspruch auf Unfallruhegehalt wegfiele, wenn die MdE unter 25% eingeschätzt würde?
Für alle Antworten schon einmal ganz herzlichen Dank!
LG, L.
ich suche jemanden, der sich mit dem Unfallruhegehalt und mit MdE nach einem Dienstunfall gut auskennt.
Ich vermute, dass für meine Fragen nicht relevant ist, ob Bund oder Land, deshalb schreibe ich in der Rubrik "Allgemeines".
In den entsprechenden §en finde ich die Regelung, wann Anspruch auf Unfallruhegehalt entsteht.
Mir sagt jemand, dass die Zahlung von Unfallruhegehalt voraussetzt, dass mindestens MdE 25% vorliegt. Das finde ich aber nirgends in dem §en.
Zur MdE finde ich die entsprechenden Tabellen und Voraussetzungen bezüglich Unfallausgleich, ich weiß auch, dass die Einschätzung der MdE u.U. bei einer erneuten amtsärztlichen Untersuchung verändert werden kann.
Nehmen wir an, ein BaL wird durch einen Dienstunfall verletzt, hat anerkannte Unfallfolgen, gilt mindestens 1 weiteres Jahr als dienstunfähig und wird in Frühpension geschickt. Die Voraussetzungen für Unfallruhegehalt sind erfüllt.
Nach 1 Jahr erfolgt bei diesem Beamten eine Wiedervorstellung beim AA.
Nehmen wir an, der AA hält den Beamten nun weiter für dienstunfähig, ändert aber die MdE.
Stimmt es, dass der Anspruch auf Unfallruhegehalt wegfiele, wenn die MdE unter 25% eingeschätzt würde?
Für alle Antworten schon einmal ganz herzlichen Dank!
LG, L.