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Zurechnungszeit - Wer kann sie mir erklären?

Verfasst: 11. Mai 2015, 13:52
von Dienstunfall_L
Hallo,

ich hab im www gesucht, aber ich krieg nicht raus, was eigentlich die sog. Zurechnungszeit ist.

Ich stolpere immer über dies:

Beamtenversorgungsgesetz: § 13 Zurechnungszeit und Zeit gesundheitsschädigender Verwendung

§ 13 Zurechnungszeit und Zeit gesundheitsschädigender Verwendung

(1) Ist der Beamte vor Vollendung des sechzigsten Lebensjahres wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand getreten, wird die Zeit vom Eintritt in den Ruhestand bis zum Ablauf des Monats der Vollendung des sechzigsten Lebensjahres, soweit diese nicht nach anderen Vorschriften als ruhegehaltfähig berücksichtigt wird, für die Berechnung des Ruhegehalts der ruhegehaltfähigen Dienstzeit zu zwei Dritteln hinzugerechnet (Zurechnungszeit). Ist der Beamte nach § 45 des Bundesbeamtengesetzes oder dem entsprechenden Landesrecht erneut in das Beamtenverhältnis berufen worden, so wird eine der Berechnung des früheren Ruhegehalts zugrunde gelegene Zurechnungszeit insoweit berücksichtigt, als die Zahl der dem neuen Ruhegehalt zugrunde liegenden Dienstjahre hinter der Zahl der dem früheren Ruhegehalt zugrunde gelegenen Dienstjahre zurückbleibt. § 6 Abs. 1 Satz 4 gilt entsprechend.

Ich weiß dadurch, was für mich gelten würde, aber nicht, was dieses Zurechnungszeit ist.

Hat jemand eine Erklärung für Begriffstutzige (in dem Fall) oder einen Link zu einer guten Erklärung für mich, bitte?
Danke im Voraus!
LG, L.

Re: Zurechnungszeit - Wer kann sie mir erklären?

Verfasst: 11. Mai 2015, 14:07
von Torquemada
Einfach gesagt:

Wenn du z.B. mit 45 Jahren in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit versetzt wirst, wirst du so behandelt als hättest du 10 Jahre von den verbleibenden 15 Jahren gearbeitet.

Re: Zurechnungszeit - Wer kann sie mir erklären?

Verfasst: 11. Mai 2015, 16:26
von Torquemada
Jetzt muss das aber klar sein. :D :D :D :D

Re: Zurechnungszeit - Wer kann sie mir erklären?

Verfasst: 12. Mai 2015, 00:45
von Dienstunfall_L
Super, habt vielen Dank!
Ich werde mir das für meinen Fall ansehen und frage bei Bedarf weiter.
Kann aber sein, dass keine Fragen mehr offen sind, danke!

LG, L.

Re: Zurechnungszeit - Wer kann sie mir erklären?

Verfasst: 12. Mai 2015, 11:16
von Dienstunfall_L
Hallo,

das oben genannte Versorgungsgesetz behandelt Ruhegehalt wegen Dienstunfähigkeit.
Wie ich nun verstanden habe, werden in diesen Fällen 2/3 der Zeit bis zum 60. Lebensjahr als ruhegehaltfähig hinzugerechnet, also so getan, als habe man 2/3 der Zeit bis zum 60. LJ gearbeitet. ( bitte korrigieren, wenn falsch wiedergegeben, denn dann hab ich doch etwas noch nicht verstanden)

Nun liegt bei mir ein Dienstunfall vor, die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen, aber mal angenommen, es gibt einen Anspruch auf Unfallruhegehalt, weil §36 (1) zutrifft:

Beamtenversorgungsgesetz: § 36 Unfallruhegehalt
§ 36 Unfallruhegehalt
(1) Ist der Beamte infolge des Dienstunfalles dienstunfähig geworden und in den Ruhestand getreten, so erhält er Unfallruhegehalt.
(2) Für die Berechnung des Unfallruhegehalts eines vor Vollendung des 60. Lebensjahres in den Ruhestand getretenen Beamten wird der ruhegehaltfähigen Dienstzeit nur die Hälfte der Zurechnungszeit nach § 13 Abs. 1 hinzugerechnet; § 13 Abs. 3 gilt entsprechend.

In diesem Fall wird dann nur die Hälfte der Zeit bis zum 60. Lebensjahr als ruhegehaltfähig hinzugerechnet?
Angenommen, ich sei 48 J. alt, dann handelt es sich um 12 J. bis zum 60. Lebensjahr.
Wenn Ruhegehalt wegen Dienstunfähigkeit aus gesundheitl. Gründen vorläge, würden 8 J. zugerechnet,
wenn Unfallruhegehalt, weil gesundheitl. Gründe unfallbedingt anerkannt sind, dann würden 6 J. zugerechnet.

Hab ich das soweit richtig verstanden?

Ist das keine Ungleichbehandlung???

Danke für eure statements (vor allem dazu, ob ich "Zurechnungszeit" und die Bestimmungen nun verstanden habe)!
LG, L.

Re: Zurechnungszeit - Wer kann sie mir erklären?

Verfasst: 12. Mai 2015, 20:18
von Heini aus Uhlenbusch
Wenn man wegen Dienstunfall in Ruhestand gehen kann und der Dienstunfall auch anerkannt wird bekommt
man definitiv eine höhere Pension . Diese wird nach der aktuellen Besoldungsgruppe bezahlt .
Wenn man wegen Dienstunfähigkeit geht fällt man evtl. auf die Mindestpension .
Jedes Jahr was man vor dem 67 in Ruhestand geht werden Prozente wieder abgezogen
max. 10,5 .( je nach Berufsgruppe )

Re: Zurechnungszeit - Wer kann sie mir erklären?

Verfasst: 12. Mai 2015, 21:20
von Dienstunfall_L
Danke, @heini,

es ging speziell um die Zurechnungszeit und deren Bedeutung (ob ich sie nun verstanden habe)

und den Unterschied der Zurechnungszeit bei
A) DDU Dienstunfähigkeit krankheitsbedingtes Ruhegehalt
B) DDU Dienstunfähigkeit unfallbedingtes Unfallruhegehalt

Dass es einen finanziellen Unterschied zw beiden gibt, stimmt, aber was soll mir das jetzt sagen?

LG, L.