Zurechnungszeit - Wer kann sie mir erklären?
Verfasst: 11. Mai 2015, 13:52
Hallo,
ich hab im www gesucht, aber ich krieg nicht raus, was eigentlich die sog. Zurechnungszeit ist.
Ich stolpere immer über dies:
Beamtenversorgungsgesetz: § 13 Zurechnungszeit und Zeit gesundheitsschädigender Verwendung
§ 13 Zurechnungszeit und Zeit gesundheitsschädigender Verwendung
(1) Ist der Beamte vor Vollendung des sechzigsten Lebensjahres wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand getreten, wird die Zeit vom Eintritt in den Ruhestand bis zum Ablauf des Monats der Vollendung des sechzigsten Lebensjahres, soweit diese nicht nach anderen Vorschriften als ruhegehaltfähig berücksichtigt wird, für die Berechnung des Ruhegehalts der ruhegehaltfähigen Dienstzeit zu zwei Dritteln hinzugerechnet (Zurechnungszeit). Ist der Beamte nach § 45 des Bundesbeamtengesetzes oder dem entsprechenden Landesrecht erneut in das Beamtenverhältnis berufen worden, so wird eine der Berechnung des früheren Ruhegehalts zugrunde gelegene Zurechnungszeit insoweit berücksichtigt, als die Zahl der dem neuen Ruhegehalt zugrunde liegenden Dienstjahre hinter der Zahl der dem früheren Ruhegehalt zugrunde gelegenen Dienstjahre zurückbleibt. § 6 Abs. 1 Satz 4 gilt entsprechend.
Ich weiß dadurch, was für mich gelten würde, aber nicht, was dieses Zurechnungszeit ist.
Hat jemand eine Erklärung für Begriffstutzige (in dem Fall) oder einen Link zu einer guten Erklärung für mich, bitte?
Danke im Voraus!
LG, L.
ich hab im www gesucht, aber ich krieg nicht raus, was eigentlich die sog. Zurechnungszeit ist.
Ich stolpere immer über dies:
Beamtenversorgungsgesetz: § 13 Zurechnungszeit und Zeit gesundheitsschädigender Verwendung
§ 13 Zurechnungszeit und Zeit gesundheitsschädigender Verwendung
(1) Ist der Beamte vor Vollendung des sechzigsten Lebensjahres wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand getreten, wird die Zeit vom Eintritt in den Ruhestand bis zum Ablauf des Monats der Vollendung des sechzigsten Lebensjahres, soweit diese nicht nach anderen Vorschriften als ruhegehaltfähig berücksichtigt wird, für die Berechnung des Ruhegehalts der ruhegehaltfähigen Dienstzeit zu zwei Dritteln hinzugerechnet (Zurechnungszeit). Ist der Beamte nach § 45 des Bundesbeamtengesetzes oder dem entsprechenden Landesrecht erneut in das Beamtenverhältnis berufen worden, so wird eine der Berechnung des früheren Ruhegehalts zugrunde gelegene Zurechnungszeit insoweit berücksichtigt, als die Zahl der dem neuen Ruhegehalt zugrunde liegenden Dienstjahre hinter der Zahl der dem früheren Ruhegehalt zugrunde gelegenen Dienstjahre zurückbleibt. § 6 Abs. 1 Satz 4 gilt entsprechend.
Ich weiß dadurch, was für mich gelten würde, aber nicht, was dieses Zurechnungszeit ist.
Hat jemand eine Erklärung für Begriffstutzige (in dem Fall) oder einen Link zu einer guten Erklärung für mich, bitte?
Danke im Voraus!
LG, L.