Voraussetzungen einer Beurlaubung?
Verfasst: 14. Feb 2008, 19:03
Also ich in NDS Landesbeamter und habe vor nach meiner Ausbildung im mittleren Dienst mich beurlauben zu lassen und die 12 Klasse einer FOS zumachen (vllt. noch ein Studium dranzuhängen). Unser Amt ist überbesetzt und aus der Sicht spricht eigentlich nichts daegegen, wobei ich mich noch nicht getraut habe das anzusprechen (weder beim Chef noch beim Personalrat, die können irgendwie alle so gut miteinander ... ).
Nun habe ich gehört das man nach der Ausbildung MINDESTENS 1 Jahr aktiv arbeiten muss, bevor man sich beurlauben lassen kann. 1. Stimmt das?
Im gehobenen Dienst verpflichtet man sich ja mindestens fünf Jahre für die Verwaltung zu arbeiten nach der Ausbildung. 2. Gibt es sowas im mittleren Dienst auch?
Gesetze wo das steht wären auch interessant für mich. Habe schon etwas geforscht aber nichts genaues gefunden im Niedersächsischen BeamtenGesetz. Sonst ist mir kein anderes eingefallen. Danke für die Hilfe.
MfG
Nun habe ich gehört das man nach der Ausbildung MINDESTENS 1 Jahr aktiv arbeiten muss, bevor man sich beurlauben lassen kann. 1. Stimmt das?
Im gehobenen Dienst verpflichtet man sich ja mindestens fünf Jahre für die Verwaltung zu arbeiten nach der Ausbildung. 2. Gibt es sowas im mittleren Dienst auch?
Gesetze wo das steht wären auch interessant für mich. Habe schon etwas geforscht aber nichts genaues gefunden im Niedersächsischen BeamtenGesetz. Sonst ist mir kein anderes eingefallen. Danke für die Hilfe.
MfG