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Voraussetzungen einer Beurlaubung?

Verfasst: 14. Feb 2008, 19:03
von flash
Also ich in NDS Landesbeamter und habe vor nach meiner Ausbildung im mittleren Dienst mich beurlauben zu lassen und die 12 Klasse einer FOS zumachen (vllt. noch ein Studium dranzuhängen). Unser Amt ist überbesetzt und aus der Sicht spricht eigentlich nichts daegegen, wobei ich mich noch nicht getraut habe das anzusprechen (weder beim Chef noch beim Personalrat, die können irgendwie alle so gut miteinander ... ).

Nun habe ich gehört das man nach der Ausbildung MINDESTENS 1 Jahr aktiv arbeiten muss, bevor man sich beurlauben lassen kann. 1. Stimmt das?

Im gehobenen Dienst verpflichtet man sich ja mindestens fünf Jahre für die Verwaltung zu arbeiten nach der Ausbildung. 2. Gibt es sowas im mittleren Dienst auch?

Gesetze wo das steht wären auch interessant für mich. Habe schon etwas geforscht aber nichts genaues gefunden im Niedersächsischen BeamtenGesetz. Sonst ist mir kein anderes eingefallen. Danke für die Hilfe.

MfG

Verfasst: 6. Mär 2008, 12:56
von flash
Kann doch nicht sein das hier echt keiner bescheid weiss. Ist doch eine ziemlich allgemeine Frage, viele haben bei euch sich bestimmt beurlaubt.

Verfasst: 6. Mär 2008, 17:10
von Mikesch
Wenn Du die Suchfunktion benutzen würdest, erkennst Du, dass die Frage hier schon beantwortet worden ist, abgesehen von Tanta Google, die dich mit Seiten erschlägt.

cu,
Mikesch

Verfasst: 6. Mär 2008, 23:01
von flash
Habe mich schon umgesehen, konkrete Antworten auf die Frage mit gesetzlichen Zitat gab es nicht. Ist immer nur ein "Ich glaube...." und das hilft mir nicht. Bei Google ist es nicht anders...

Verfasst: 7. Mär 2008, 03:28
von Mikesch
Das hätte ich dann für dich gefunden:
http://www.lgnapp.niedersachsen.de/vkv/ ... 330240.htm
Ansonsten kann ich Dir als Bundesbeamter nicht wirklich weiter helfen, da andere Rechte gelten.

cu,
Mikesch