Das mit dem Sonderurlaubsantrag für Arztbesuche ist leider rechtlich einwandfrei, aber so einen Zinnober für Arztbesuche zu veranstalten, ob das Sinn macht, dann müsste das theoretisch ja bei jeder Dienststelle so laufen müssen. Tut's aber nicht. Und wenn dann wäre die Auswirkung wahrscheinlich die welche zolltrottel beschrieben hat.
Ich würd's abhaken unter "wenn die sonst nix zu tun haben....." oder ansonsten auf eine gleichmäßige Rechtsanwendung innerhalb der BFD hinwirken.§ 12 Urlaub aus persönlichen Anlässen
(1) Für die Dauer der notwendigen Abwesenheit vom Dienst bei amts-, vertrauens- oder versorgungsärztlich angeordneter Untersuchung oder kurzfristiger Behandlung einschließlich der Anpassung, Wiederherstellung oder Erneuerung von Körperersatzstücken oder wegen einer sonstigen ärztlichen Behandlung der Beamtin oder des Beamten, die während der Arbeitszeit erfolgen muß, ist Urlaub unter Fortzahlung der Besoldung zu gewähren, wenn dringende dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.
LG
Nick