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Beurlaubung/Nebentätigkeit/Nachversicherung Rheinland-Pfalz

Verfasst: 2. Apr 2015, 16:05
von Rheinland-Pfläzer
Hallo Leute,

kann mir jemand folgende Fragen mit Fundstelle beantworten:

Meine Situation ist die dass ich derzeit 100 km auf meine Dienststelle habe und meine Frau schwanger ist. Da meine Frau in einem großen Unternehmen ungefähr das doppelte von mir verdient beabsichtige ich in die Elternzeit zu gehen und mich danach um die Kinderbetreuung zu kümmern.

Ich will eigentlich meinen Beamtenstatus nicht aufgeben, aber eine Teilzeitarbeit nach der Elternzeit macht bei meiner Fahrtstrecke wohl auch keinen großen Sinn:

Daher meine Fragen:

Beurlaubungszeit
a) Habe ich die Richtlinien über die Beurlaubung richtig verstanden, dass Elternzeit auf die maximale Beurlaubungszeit nicht angerechnet wird, so dass ich bei einem Kind 3 + 12 Jahre Beurlaubung = 15 Jahre Beurlaubung beanspruchen kann?
b) Kann ich mich während der Beurlaubungszeit familienversichern oder muss ich weiter die PKV füttern. Erhalte ich bei einem Kind in der Beurlaubungszeit 50 oder 70 % oder gar keine Beihilfe?

Nebentätigkeit
c) Soweit ich informiert bin darf man maximal eine Nebentätigkeit mit 8 Stunden wöchentlich ausüben. Gibt es einen Anspruch während der Beurlaubungszeit eine höhere Nebentätigkeit auszuüben oder wird der Dienstherr dann sagen, "Nein" dann kannst du auch bei uns arbeiten?

Nachversicherung Rente
d)Sofern c) also nicht funktioniert bleibt mir noch die Aufgabe des Beamtenstatus. (ich häng nicht wirklich dran allerdings will ich schon wissen was dann passiert)
Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung müsste ich dann zahlen. Aber wie hoch ist die Nachversicherung in der Rente. Bezieht sich das auf den Arbeitgeber und Arbeitnehmeranteil oder nur auf einen Anteil oder wird da irgentwas gegengerechnet?

Bitte gebt mir die Rechtsgrundlagen an, ein einfaches Ja und Nein bringt mich nicht weiter. Dann könnte ich auch meinen Dienstherrn (der bekanntermaßen einige kleine Details verschweigt) fragen.

Vielen Dank

Re: Beurlaubung/Nebentätigkeit/Nachversicherung Rheinland-Pf

Verfasst: 4. Apr 2015, 00:22
von Mikesch
Rheinland-Pfläzer hat geschrieben:Bitte gebt mir die Rechtsgrundlagen an, ein einfaches Ja und Nein bringt mich nicht weiter.
Wer jetzt gedenkt zu antworten, sollte seine Worte mit Bedacht wählen!! Rechtsberatungen sind hier nicht erlaubt! Da schiebt schon der Gesetzgeber einen Riegel vor!

Drum mache Dir die Mühe, die einschlägigen Vorschriften Deines Landes zu lesen, oder gebe 150,- Euro für einen Fachmann aus, dann hast Du auch eine gewisse Sicherheit.

Re: Beurlaubung/Nebentätigkeit/Nachversicherung Rheinland-Pf

Verfasst: 4. Apr 2015, 12:02
von Torquemada

Re: Beurlaubung/Nebentätigkeit/Nachversicherung Rheinland-Pf

Verfasst: 4. Apr 2015, 12:11
von Rheinland-Pfläzer
Danke torquemada so was hilft einem weiter!

Re: Beurlaubung/Nebentätigkeit/Nachversicherung Rheinland-Pf

Verfasst: 24. Apr 2015, 06:22
von Stephan82
Hallo, meine Situation sieht ähnlich aus.

Überlege ebenfalls das Beamtenverhältnis aufzugeben oder zumindest eine Zeit einer Tätigkeit in der freien Wirtschaft nachzugehen und stelle mir ebenfalls die o.g. Fragen.

Gibt es hier bereits Threads in denen die Punkte beantwortet werden? Konnte leider nichts passendes finden.

Bzgl. Beratung, wo finde ich einen Ansprechpartner der mich für 150€ berät und bzgl. der Portabilität der Pensionsansprüche, ich frage ich mich was zu diesen sieben Jahren zählt, fängt diese Zeit erst nach der Ausbildung an?

Vielen Dank.

Re: Beurlaubung/Nebentätigkeit/Nachversicherung Rheinland-Pf

Verfasst: 6. Nov 2015, 09:35
von Stephan82
Hatte die Frage vor ca. einem halben Jahr bereits gestellt. Niemand eine Idee?

Re: Beurlaubung/Nebentätigkeit/Nachversicherung Rheinland-Pf

Verfasst: 6. Nov 2015, 14:28
von Torquemada
Stephan82 hat geschrieben:Hatte die Frage vor ca. einem halben Jahr bereits gestellt. Niemand eine Idee?
Du hast inzwischen einen eigenen Thread hierzu eröffnet.
Es bleibt wohl dabei, dass du in Rheinland-Pfalz noch keine Regelung zum "Altersgeld" hast und somit deine Pensionsansprüche nicht "portabel" sind.
Es zählt natürlich jede Zeit im Beamtenverhältnis seit Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf.