Beurlaubung/Nebentätigkeit/Nachversicherung Rheinland-Pfalz
Verfasst: 2. Apr 2015, 16:05
Hallo Leute,
kann mir jemand folgende Fragen mit Fundstelle beantworten:
Meine Situation ist die dass ich derzeit 100 km auf meine Dienststelle habe und meine Frau schwanger ist. Da meine Frau in einem großen Unternehmen ungefähr das doppelte von mir verdient beabsichtige ich in die Elternzeit zu gehen und mich danach um die Kinderbetreuung zu kümmern.
Ich will eigentlich meinen Beamtenstatus nicht aufgeben, aber eine Teilzeitarbeit nach der Elternzeit macht bei meiner Fahrtstrecke wohl auch keinen großen Sinn:
Daher meine Fragen:
Beurlaubungszeit
a) Habe ich die Richtlinien über die Beurlaubung richtig verstanden, dass Elternzeit auf die maximale Beurlaubungszeit nicht angerechnet wird, so dass ich bei einem Kind 3 + 12 Jahre Beurlaubung = 15 Jahre Beurlaubung beanspruchen kann?
b) Kann ich mich während der Beurlaubungszeit familienversichern oder muss ich weiter die PKV füttern. Erhalte ich bei einem Kind in der Beurlaubungszeit 50 oder 70 % oder gar keine Beihilfe?
Nebentätigkeit
c) Soweit ich informiert bin darf man maximal eine Nebentätigkeit mit 8 Stunden wöchentlich ausüben. Gibt es einen Anspruch während der Beurlaubungszeit eine höhere Nebentätigkeit auszuüben oder wird der Dienstherr dann sagen, "Nein" dann kannst du auch bei uns arbeiten?
Nachversicherung Rente
d)Sofern c) also nicht funktioniert bleibt mir noch die Aufgabe des Beamtenstatus. (ich häng nicht wirklich dran allerdings will ich schon wissen was dann passiert)
Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung müsste ich dann zahlen. Aber wie hoch ist die Nachversicherung in der Rente. Bezieht sich das auf den Arbeitgeber und Arbeitnehmeranteil oder nur auf einen Anteil oder wird da irgentwas gegengerechnet?
Bitte gebt mir die Rechtsgrundlagen an, ein einfaches Ja und Nein bringt mich nicht weiter. Dann könnte ich auch meinen Dienstherrn (der bekanntermaßen einige kleine Details verschweigt) fragen.
Vielen Dank
kann mir jemand folgende Fragen mit Fundstelle beantworten:
Meine Situation ist die dass ich derzeit 100 km auf meine Dienststelle habe und meine Frau schwanger ist. Da meine Frau in einem großen Unternehmen ungefähr das doppelte von mir verdient beabsichtige ich in die Elternzeit zu gehen und mich danach um die Kinderbetreuung zu kümmern.
Ich will eigentlich meinen Beamtenstatus nicht aufgeben, aber eine Teilzeitarbeit nach der Elternzeit macht bei meiner Fahrtstrecke wohl auch keinen großen Sinn:
Daher meine Fragen:
Beurlaubungszeit
a) Habe ich die Richtlinien über die Beurlaubung richtig verstanden, dass Elternzeit auf die maximale Beurlaubungszeit nicht angerechnet wird, so dass ich bei einem Kind 3 + 12 Jahre Beurlaubung = 15 Jahre Beurlaubung beanspruchen kann?
b) Kann ich mich während der Beurlaubungszeit familienversichern oder muss ich weiter die PKV füttern. Erhalte ich bei einem Kind in der Beurlaubungszeit 50 oder 70 % oder gar keine Beihilfe?
Nebentätigkeit
c) Soweit ich informiert bin darf man maximal eine Nebentätigkeit mit 8 Stunden wöchentlich ausüben. Gibt es einen Anspruch während der Beurlaubungszeit eine höhere Nebentätigkeit auszuüben oder wird der Dienstherr dann sagen, "Nein" dann kannst du auch bei uns arbeiten?
Nachversicherung Rente
d)Sofern c) also nicht funktioniert bleibt mir noch die Aufgabe des Beamtenstatus. (ich häng nicht wirklich dran allerdings will ich schon wissen was dann passiert)
Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung müsste ich dann zahlen. Aber wie hoch ist die Nachversicherung in der Rente. Bezieht sich das auf den Arbeitgeber und Arbeitnehmeranteil oder nur auf einen Anteil oder wird da irgentwas gegengerechnet?
Bitte gebt mir die Rechtsgrundlagen an, ein einfaches Ja und Nein bringt mich nicht weiter. Dann könnte ich auch meinen Dienstherrn (der bekanntermaßen einige kleine Details verschweigt) fragen.
Vielen Dank