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Re: Versetzung
Verfasst: 8. Mär 2015, 21:55
von Torquemada
ich1970 hat geschrieben:Wenn ich mich weigere in einem Beschäftigungsprojekt zu arbeiten und auf einen Dienstposten bestehe, kann mich die Bahn dann versetzen? Also nach Berlin, Frankfurt oder sonst wohin?
Wenn du den Antrag stellst, einen korrekten Dienstposten zu bekommen, musst du natürlich damit rechnen, einen solchen dann auch real irgendwo zu bekommen.
Das diabolische Spiel mit den Projekten war ja gerade (und ist es noch), dass sich der verängstigte und uninformierte Beamte auf ein relativ wohnortnahes Projekt einlässt, um der eventuell drohenden Versetzung in die Fremde zu entgehen.
Re: Versetzung
Verfasst: 9. Mär 2015, 07:27
von bahnbiajotta
Hallo Ich 1970
Bis jetzt habe ich das Verhalten noch nicht erlebt.WÜrde mich aber nicht wundern wenn sie damit beginnen.
Allerdings muss sowas schriftlich erfolgen und du musst dieser Versetzung zustimmen.
Ansonsten mache es wie ich und schalte einen Anwalt ein.
Re: Versetzung
Verfasst: 9. Mär 2015, 09:10
von jaschatz
Hallo @ich1970,
natürlich kannst du auch ein Projekt ablehnen.
Einfache schriftliche Begründung reicht.
z.B. langes Sitzen, ständiges Arbeiten am Bildschirm etc.
Dann muss dein Vermittler wieder aktiv werden. Aber lass dich nicht verar...
Die Damen und Herren wollen dich entsorgen.
Werde selber aktiv und besteh auf Praktikas beim BEV oder Eba. Oder geh zur KVB, da brauchen sie alle Leute.
Kopf hoch und starke Nerven.

Re: Versetzung
Verfasst: 9. Mär 2015, 14:58
von sdh1807
Als Bundesbeamter muss man immer damit rechnen bundesweit versetzt zu werden.
Fällt der Dienstposten weg und wo anders ist ein gleichwertiger Dienstposten frei kann ein Beamter immer versetzt werden.
Ob dabei soziale Gesichtspunkte Berücksichtigung finden lassen wir mal dahin gestellt.
Re: Versetzung
Verfasst: 11. Mär 2015, 09:16
von Gerda
Mmh, unterschreibt man nicht bei Ernennung einen Wisch, dass man bundesweit einsetzbar und bereit dazu ist? Hab ich da was durcheinander gebracht??? Soziale Eckpfeiler sollten Berücksichtigung finden, aber wenn es nix anderes gibt und es kommt ganz dumm....
Die "Zustimmung" ist doch auch nur proforma, so kenn ich es letztlich. Wenn der Dienstherr was will, denn zieht er es ggf. durch....
Gerda
Re: Versetzung
Verfasst: 11. Mär 2015, 10:12
von Torquemada
ich1970 hat geschrieben:Ich wusste gar nicht, dass man einer Versetzung zustimmen muss??? Ist das so???
Nein. Niemand muss einer Versetzung zustimmen. Bundesbeamte sind grundsätzlich bundesweit versetzbar. Natürlich unter Berücksichtigung der korrekten Anwendung der Fürsorgepflicht und der rechtlichen Regelungen. Dazu muss man keinen "Wisch" bei der Einstellung unterschreiben.
Re: Versetzung
Verfasst: 11. Mär 2015, 12:55
von watschenmann
Ich habe damals so einen Wisch unterschreiben müssen, dass ich mit einer bundesweiten Versetzung einverstanden bin.
Und wenn die alles entsorgt haben, dieser Wisch existiert garantiert noch.
Gruß
Re: Versetzung
Verfasst: 11. Mär 2015, 14:59
von Gerda
Torquemada hat geschrieben:Nein. Niemand muss einer Versetzung zustimmen. Bundesbeamte sind grundsätzlich bundesweit versetzbar. Natürlich unter Berücksichtigung der korrekten Anwendung der Fürsorgepflicht und der rechtlichen Regelungen. Dazu muss man keinen "Wisch" bei der Einstellung unterschreiben.
Naja, ist ja schön geschrieben, nur leider zu schön. Fakt ist, Bundesbeamte sind bundesweit versetzbar, nicht nur grundsätzlich

Den Wisch hat man unterschrieben, ging mit der Belehrung damals einher, und das geschah nicht bei Einstellung, sondern bei Ernennung zum Beamten, damals auf Probe (zu meiner Zeit), als mir die Urkunde ausgehändigt worden ist. Daran wird sich nichts geändert haben.
Die korrekte Anwendung der Fürsorgepflicht wäre wünschenswert, ist nur nicht immer machbar. Sicher gibts oder gabs diese Form der bundesweiten Umsetzung vielleicht noch nicht sooo häufig, aber ich könnte mir vorstellen, dass es immer mehr wird.....
Man muss der Umsetzung nicht zustimmen, das ist richtig, aber man landet dann auch ggf. vor Gericht und die Verwaltungsgerichte legen sich nicht mit etwaigen Dienstherren an, zumal es dann nicht gegen den Dienstherrn sondern gegen die Bundesrepublik Deutschland geht - eigene Erfahrung

und Dienstherren wissen meist, wie weit das Band dehnbar ist.
Gerda