Teildienstfähig_MdE
Verfasst: 7. Mär 2015, 11:28
Hallo,
ich (>50, BaL, hD) bin neu hier und habe mich angemeldet, weil im Zusammenhang mit einem Dienstunfall viele Fragen auftauchen.
Der Dienstunfall von 2011 ist anerkannt,
die Spätfolgen sind noch nicht anerkannt,
die MdE ist noch nicht festgelegt.
Ich bin Lehrer und gehe davon aus, dass - wenn heute über eine Dienstfähigkeit entschieden würde - man meine Befähigung zum Unterrichten in normal großen Unterrichtsklassen und das Arbeiten im normalen Schulbetrieb als nicht vorhanden einschätzen würde.
Eine erste Prüfung der DF (Dienstfähigkeit) seitens Dienstherrn liegt schon länger zurück, es ist damit zu rechnen, dass der amtsärztliche Dienst bald wieder mit der Frage beauftragt wird, sich zu meiner DF zu äußern.
Der AA hat mich auch begutachtet im Auftrag der Dienstunfall-bearbeitenden Stelle, er kennt meinen Gesundheitszustand.
Der bisherige Stand ist, dass starke Schmerzen als Folgen des DU gesehen werden, welche mich u. a. wegen nervlicher Belastbarkeit, Schlaf, Konzentration, ... stark beeinträchtigen, auch psychisch, wobei auch dies klar als Unfallfolge gesehen wird. Zusätzlich liegen Bewegungseinschränkungen vor.
Ich habe deutlich gemacht, dass ich die Weiterbeschäftigung wünsche und ggf. zu prüfen wäre, wo ich anderweitig eingesetzt werden kann.
Aktuell aber bin ich weiter krankgeschrieben und gelte als behandlungsbedürftig.
So, nun zur meiner Frage für diesen Thread:
Ich mache mir Gedanken, dass der AA evtl. eine Teildienst(un)fähigkeit vorschlägt. Nehmen wir als Beispiel an, 50%.
Wenn das so wäre, müsste dann die MdE (der GdS) mit den verbleibenden 50% eingeschätzt werden oder gibt es zwischen den beiden "Größen" kein Verhältnis?
(Von der Höhe der MdE hängt die Höhe des Unfallausgleichs ab.)
Kann entschieden werden, ich sei 50% teildienstfähig
und
meine MdE/GdS betrage 30% oder 70% oder 25% ...
Ich hoffe, es ist verständlich geworden, was ich meine
und danke euch schon einmal für eure Einschätzungen.
Gruß L.
ich (>50, BaL, hD) bin neu hier und habe mich angemeldet, weil im Zusammenhang mit einem Dienstunfall viele Fragen auftauchen.
Der Dienstunfall von 2011 ist anerkannt,
die Spätfolgen sind noch nicht anerkannt,
die MdE ist noch nicht festgelegt.
Ich bin Lehrer und gehe davon aus, dass - wenn heute über eine Dienstfähigkeit entschieden würde - man meine Befähigung zum Unterrichten in normal großen Unterrichtsklassen und das Arbeiten im normalen Schulbetrieb als nicht vorhanden einschätzen würde.
Eine erste Prüfung der DF (Dienstfähigkeit) seitens Dienstherrn liegt schon länger zurück, es ist damit zu rechnen, dass der amtsärztliche Dienst bald wieder mit der Frage beauftragt wird, sich zu meiner DF zu äußern.
Der AA hat mich auch begutachtet im Auftrag der Dienstunfall-bearbeitenden Stelle, er kennt meinen Gesundheitszustand.
Der bisherige Stand ist, dass starke Schmerzen als Folgen des DU gesehen werden, welche mich u. a. wegen nervlicher Belastbarkeit, Schlaf, Konzentration, ... stark beeinträchtigen, auch psychisch, wobei auch dies klar als Unfallfolge gesehen wird. Zusätzlich liegen Bewegungseinschränkungen vor.
Ich habe deutlich gemacht, dass ich die Weiterbeschäftigung wünsche und ggf. zu prüfen wäre, wo ich anderweitig eingesetzt werden kann.
Aktuell aber bin ich weiter krankgeschrieben und gelte als behandlungsbedürftig.
So, nun zur meiner Frage für diesen Thread:
Ich mache mir Gedanken, dass der AA evtl. eine Teildienst(un)fähigkeit vorschlägt. Nehmen wir als Beispiel an, 50%.
Wenn das so wäre, müsste dann die MdE (der GdS) mit den verbleibenden 50% eingeschätzt werden oder gibt es zwischen den beiden "Größen" kein Verhältnis?
(Von der Höhe der MdE hängt die Höhe des Unfallausgleichs ab.)
Kann entschieden werden, ich sei 50% teildienstfähig
und
meine MdE/GdS betrage 30% oder 70% oder 25% ...
Ich hoffe, es ist verständlich geworden, was ich meine
und danke euch schon einmal für eure Einschätzungen.
Gruß L.