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Amtsarzt Stationäre Kur

Verfasst: 2. Mär 2015, 20:53
von FritzHagel
Liebe Forumsmitglieder,
bei einem Amtsarztbesuch wurde mir ungewollt ein psychischsomatischer Klinikaufenthalt "übergestülpt".
Mit diesem bin ich aber nicht einverstanden. Zwar bin ich Beamter, aber habe ich ein Widerspruchsrecht
gehen derartige "Verordnungen"?

Re: Amtsarzt Stationäre Kur

Verfasst: 4. Mär 2015, 10:38
von egyptwoman
FritzHagel, kann dir nur den Rat geben, sollte dein Dienstherr dir die Anweisung geben diesen Klinikaufenthalt zu machen, tu es. Ich kann mal vermuten das es bei dir evtl. auch um ne Ruhestandsversetzung geht, ob du das willst weiß ich jetzt nicht. Solltest du das ins Auge fassen oder meinen das das für dich besser ist, dann wie gesagt mach auf jedenfall diese Therapie, wie intensiv die ist und wie lange die geht hängt vom Grad deiner psychischen Erkrankung ab kann von 3 Wochen bis zu 12 Wochen gehen. Das solltest du in einem Vorgespräch mit dem Arzt in der Klinik abklären, evtl. bescheinigt der dir schon beim Erstgespräch ob eine solche Therapie sinnvoll ist oder nicht. Der Dienstherr kann dich u.U. auch zwangsweise in eine solche therapie schicken und wenn du das dann ablehnst oder nicht gehst, folgt ein Diszi wegen Nichtbefolgen von Anweisungen, wenns ganz blöd läuft kann man dich dann auf elegante Weise rauskegeln.
Bevor die Thera in der Klinik beginnt hat man eh ein Erstgespräch und mal abgesehen davon, gibt es die Möglichkeit in eine Tagesklinik zu gehen, man muss nicht zwangsweise über Nacht in der Klinik bleiben. Das müsstest du aber 1. mit dem Arzt vor Ort besprechen ob diese Therapie für dich die geeignetere ist und 2. mit deiner Krankenkasse abklären wegen der Kostenübernahme (und natürlich auch mit der Beihilfe).
Ich weiß von was ich spreche, hab seinerzeit auch nicht die Einsicht gehabt was mir nach einer ambulanten eine stationäre Thera noch bringen sollte. Wenn du einen anderen Beitrag von mir liest (und wieder Reaktivierung) wirst du sehen was dir sonst passieren kann.

egyptwoman

Re: Amtsarzt Stationäre Kur

Verfasst: 12. Mär 2015, 01:10
von Dienstunfall_L
Hi,

du hast eine Verpflichtung zur Gesunderhaltung, dein Dienstherr kann (!) also darauf bestehen, dass du der Empfehlung nachkommst.
Wenn triftige (gesundheitl) Gründe gg diese Reha sprechen, bringst du deine Einwände - ärztlich unterstützt am besten - ein, die dann geprüft wd müssen.

Bei Bestehen auf Reha seitens DH und nicht Befolgen der Gesunderhaltungspflicht deinerseits kann (!) das enden mit Entscheid DDU ... je nach Sachlage und Gesundheitszustand, aber vorhersagbar ist der Verlauf nicht sicher.

Vielleicht schaust du dir ein paar Rehas aus und machst selber Vorschläge, evtl ist das ein Weg?

Gruß, L.

noch ein Gedanke:
Wenn dem AA keine fachärztl. Berichte wegen psychosomatischen Erkrankungen vorliegen sollten, dann fragt sich, woher er die Anhaltspunkte nimmt, diese Art Reha zu empfehlen. Also wäre dann zu schauen: Welche Facharztrichtungen hat er? So in der "Hinterhand" ist das ganz nützlich zu wissen.
Das wird dann aber David gegen Goliath, ein verärgerter AA ..., wenn man damit die Empfehlung angreifen sollte. Den Ärger würde ich zu vermeiden versuchen.

Re: Amtsarzt Stationäre Kur

Verfasst: 14. Mär 2015, 00:29
von Dienstunfall_L
Nachtrag:
Ich las heute zufällig, dass das Nichtbefolgen der AA Empfehlung "Reha" zur Folge hat / haben kann, dass die Dienstfähigkeit bescheinigt wird. Das hatte ich mir falsch gemerkt, also üblich ist wohl nicht die Konsequenz DDU!
Kalkulieren lässt sich ohnehin nicht, was entschieden wird.

Im Internet finden kannst du die Bestimmungen wahrscheinlich, wenn du Gesunderhaltungspflicht Beamte als Suchbegriif nutzt.