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Kosten Amtsarzt für VD - bei Absage selbst zahlen?

Verfasst: 27. Feb 2015, 11:46
von Beschäftigte
Hallo,

ich habe vor kürzlich die Zuteilung für die Ausbildung in der 3.QE beim bayer. Landesamt für Steuern bekommen. Bereits vor dem struktuierten Interview musste ich sämtliche Unterlagen einreichen, auch die amtsärztliche Untersuchung ist schon durch. Jetzt will ich dem Landesamt für Steuern absagen (strukturiertes Interview fand noch nicht statt), habe aber Angst, dass ich dann nachträglich die Bezahlung für die amtsärztliche Untersuchung begleichen muss, da die ja vom LfSt bezahlt wurde.
Kann das LfSt die Gebühr für die Untersuchung überhaupt von mir zurückfordern? Immerhin wurde ich an keiner Stelle darauf aufmerksam gemacht, dass diese nur bei Einstellung bezahlt wird. Andererseits kann ich
mir aber auch nicht vorstellen, dass sie für alle potentiellen Anwärter zahlen, denn es springen ja wohl immer recht viele wieder ab. Wiederum andererseits können ja auch die Anwärter nichts dafür, dass bereits vor dem strukturierten Interview und damit vor der offiziellen Zusage schon alles eingereicht werden soll.
Was meint ihr?

Absagen will ich übrigens, da ich eine andere Zusage (ebenfalls 3. QE, andere Laufbahn) bekommen habe. Da diese später erst kam, wurde die bereits erfolgte ämtsärztliche Untersuchung (die für das LfSt gemacht wurde) quasi als Grundlage genommen und diesesmal nur nach Aktenlage entschieden, erfährt das das LfSt?

VG Beschäftigte

Re: Kosten Amtsarzt für VD - bei Absage selbst zahlen?

Verfasst: 27. Feb 2015, 14:55
von El Pocho
Hab ich noch nicht gehört, dass die Auslagen für den Amtsarzt zurückgefordert werden.
Logisch betrachtet, kommt die Anweisung vom LfSt, weil die sichergehen wollen, dass du tauglich bist. Damit sind es deren Kosten und bleiben es auch. Würdest du beim Amtsarzt durchfallen, musst du die Kosten auch nicht tragen.

Re: Kosten Amtsarzt für VD - bei Absage selbst zahlen?

Verfasst: 27. Feb 2015, 15:11
von Torquemada
El Pocho hat geschrieben:Hab ich noch nicht gehört, dass die Auslagen für den Amtsarzt zurückgefordert werden.
Logisch betrachtet, kommt die Anweisung vom LfSt, weil die sichergehen wollen, dass du tauglich bist. Damit sind es deren Kosten und bleiben es auch. Würdest du beim Amtsarzt durchfallen, musst du die Kosten auch nicht tragen.
Richtig. Wie kann man auf die Idee kommen, dass man den von jemand anderem beauftragten Amtsarzt bezahlen soll?

Re: Kosten Amtsarzt für VD - bei Absage selbst zahlen?

Verfasst: 27. Feb 2015, 15:41
von Beschäftigte
Vielen Dank für die Antworten!
Dann kann ich das struktiuerte Interview ja ohne Bedenken absagen, dann muss ich nicht meine Zeit und die der Interviewer vergeuden.

Wie man auf so eine Idee kommt? Ich mache mir einfach schnell zu viele Gedanken. Mir wollte einfach nicht in den Kopf, warum das LfSt quasi alle Anwärter, die zum str. Interview eingeladen werden, schon im Vorhinein zum AA schickt, alle anderen Behörden bei denen ich mich beworben habe, haben das erst nach dem bestandenen Interview getan. Nach allem was ich gehört habe sagen da massenhaft Leute ab (oder fallen auch durch beim Interview) - dann bleibt das LfSt ja auf den Kosten sitzen. Aber gut, das ist ja nicht mein Problem, habe nur anscheinend eins daraus konstruiert. ;)

Re: Kosten Amtsarzt für VD - bei Absage selbst zahlen?

Verfasst: 28. Feb 2015, 00:45
von anderl
Die schicken praktisch jeden zum Amtsarzt der beim LPA-Test bestanden hat und zur Steuerverwaltung will. Auch diejenigen, die von der Platzzifffer zu weit hinten sind werden zum Amtsarzt geschickt und zum strukturierten Interview eingeladen. Das ist dann die sogenannte Reserveliste. Viele kommen dann nicht zum Zug obwohl sie das strukturierte Interview bestanden und grünes Licht vom Amtsarzt haben. Da brauchst Du keine Angst haben dass auf Dich irgendwelche Kosten zukommen. Die pulvern da eh ein Haufen Geld zum Fenster raus...