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Amtsarzt Gutachten
Verfasst: 24. Feb 2015, 19:55
von mehus
Hallo,
es kann sein das ich irgendwann mal zum Amtsarzt muss bzw sollte wegen einer Erkrankung.
Der amtsärztliche Bericht geht doch in einem versiegelten Umschlag in meine P. Akte. Nur meine Einschränkungen durch die Erkrankung wird mitgeteilt.
Jetzt würde aber gesagt das auch die Diagnosen dem Personalchef zugänglich sind.
Was ist den nun korrekt. Erfährt der Dienstherrn die genauen Diagnosen oder nicht.
Gruß
Mehus
Re: Amtsarzt Gutachten
Verfasst: 25. Feb 2015, 10:13
von Gerda
Das Gutachten wird dem Dienstherrn vorgelegt, demnach ist der Inhalt dieses dann auch entsprechend bekannt. Dagegen tun kannst du quasi nix.... so ist das mit den Beamten
Du kannst dir im Übrigen eine Mehrfertigung des Gutachtens aushändigen lassen, darauf hast du Anspruch.
Gerda
Re: Amtsarzt Gutachten
Verfasst: 4. Mär 2015, 14:13
von mehus
Hallo,
es verwundert mich etwas das also genaue Diagnosen drinn stehen werden.
Ich ging davon aus es nur beschrieben wird wo die Defizite sind und welche Auswirkungen diese haben - nicht die genauen Diagnosen.
Re: Amtsarzt Gutachten
Verfasst: 4. Mär 2015, 17:55
von Torquemada
Genaue Diagnosen dürfen nicht genannt werden.
Re: Amtsarzt Gutachten
Verfasst: 4. Mär 2015, 21:23
von Torquemada
dibedupp hat geschrieben:Torquemada hat geschrieben:Genaue Diagnosen dürfen nicht genannt werden.
Das stimmt leider so nicht ganz. Bei der Telekom wurden mehrere Gerichtsverfahren verloren, weil u. A. die Diagnosen in den Gutachten fehlten. Aus meiner Sicht spinnen die Verwaltungsgerichte, aber in den Gutachten muss jetzt die Diagnose und wie lange die Untersuchung gedauert hat drin stehen.
Stimmt. Ich hatte wohlweislich von "genauen Diagnosen" geschrieben. Detaillierte Diagnosen dürfen nicht mitgeteilt werden. Sehr wohl aber Diagnosen wie z.B. Depressionen etc.