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Fragen zum Diplom-Verwaltungswirt
Verfasst: 14. Feb 2015, 17:53
von lulatsch
Hallo Leute,
ich habe letzte Woche eine Zusage für die Ausbildung zum Diplom-Verwaltungswirten (FH) bekommen, aber ich bin mir im moment noch ziemlich unsicher, ob ich die Ausbildung anfangen soll.
Ich habe mich zusätzlich für die Ausbildung zum Diplom-Finanzwirten (FH) in der Steuerverwaltung beworben.
Am Diplom-Finanzwirt gefällt mir, dass man ohne Probleme in die freie Wirtschaft als Steuerberater wechseln kann.
Wie sieht das beim Diplom-Verwaltungswirten aus?
Kann man als Diplom-Verwaltungswirt ebenfalls in die freie Wirtschaft wechseln oder ist diese Ausbildung dort nichts wert?
Ich stelle mir diese Fragen die ganze Zeit, weil man mir beim Vorstellungsgespräch mitgeteilt hatte, dass eine Übernahme nach der Ausbildung nicht garantiert sei und ich mir dann etwas anderes suchen müsse.
Re: Fragen zum Diplom-Verwaltungswirt
Verfasst: 14. Feb 2015, 18:10
von Torquemada
Ich weiss nicht, warum du so seltsam von "Diplom-Verwaltungswirten" im Singular schreibst. Aber mit dem Diplom-Verwaltungswirt kannst du so einfach in der "freien Wirtschaft" nichts direkt anfangen. Dazu ist das zu verwaltungsspezifisch.
Re: Fragen zum Diplom-Verwaltungswirt
Verfasst: 25. Feb 2015, 20:53
von Verwaltungsmensch
Ich stimme meinem Vorredner zu: als Diplom-Verwaltungswirt sehe ich keine adäqute Beschäftigung in der Privatwirtschaft.
Generell solltest du dir darüber im Klaren sein, was dir mehr liegt: Verwaltung oder Finanzen. Das sind für mich zwei sehr unterschiedliche Ausbildungen, Bereiche und spätere Aufgaben. Wenn dir jetzt schon eine Einsetzung in der Privatwirtschaft wichtig ist, solltest du vielleicht lieber BWL oder so etwas studieren. Generell sollte gesagt sein: öD und Privatwirtschaft sind zwei unterschiedliche Welten. Ich frage mich heute noch manchmal, ob ich nochmal in der Privatwirtschaft arbeiten könnte

Re: Fragen zum Diplom-Verwaltungswirt
Verfasst: 26. Feb 2015, 14:38
von ahora-mismo
zum thema diplom-finanzwirt. falls du eine karriere als steuerberater einschlagen willst, muss dir aber klar sein, dass du bis zum Ablauf von sechs Jahren nach berufung in das beamtenverhältnis auf probe (in bayern) bei deinem dienstherren bleiben musst. ansonsten werden die anwärterbezüge zurückgefordert. hier ist eine interessante bachelor-arbeit zu dem thema:
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=& ... GQ&cad=rja
die studieninhalte beim diplom-verwaltungswirt sind überwiegend privatrecht. öffentliches-recht (sicherheitsrecht, umweltrecht, baurecht, haushaltsrecht...). bwl. vwl. sozialwissenschaften. in der freinen wirtschaft wirst du dafür wohl kaum eine verwendung finden, aber dafür hast du im öffentlichen dienst bei anderen dienstherren wie städte, gemeinden, regierungen, ministerien, landkreisen, religionsgemeinschaften, etc. ein breites spektrum an potentiellen arbeitgebern mit vielfältigen einsatzgebieten!
und beim diplom-finanzwirt überwiegend nur öffentliches-recht (EStG, UStG, KöSt...). aufgrund der spezialisierung in einer nische besteht die möglichkeit einer höheren attraktivität gegenüber arbeitgebern in der privatwirtschaft.
ich würde mir folgende fragen stellen:
will ich später wirklich nochmal in die freie wirtschaft mit all den nachteilen wechseln? (-> dann diplom-finanzwirt)
was bietet mir meine dienstherren für zusätzliche leistungen? (bei größeren kommunen z. B. ein Anspruch (!) - nicht die möglichkeit - auf eine dienstwohnung. psychologische betreuung. gender-mainstreaming / sexuelle identität -> dann wohl eher diplom-verwaltungswirt)