Strukturiertes Interview (Bayern) durchgefallen
Verfasst: 14. Feb 2015, 12:26
Hallo liebes Forum,
ich bin gestern bei einem Strukturierten Interview für die dritte Qualifikationsebene durchgefallen. Warum das so war, ist mir ehrlich gesagt ein Rätsel. Ich tippe einach darauf, dass der knorrigen Prüfungsleiterin mein Gesicht nicht gefallen hat. Im Prinzip könnte mir das Ergebnis egal sein, da es sich sowieso nicht um meine Wunschstelle gehandelt hat. Allerdings, sofern man den spärlichen Informationen aus dem Internet Glauben schenken darf, besteht man dieses außerfachliche Interview nur dann nicht, wenn es aus Sicht der Prüfungskommission dem Bewerber an sozialer Kompetenz für eine Laufbahnausübung mangelt. Und das nehme ich persönlich. Nun möchte ich fragen:
1. Gibt es ein allgemeines Gesetz, dass eben dieses Strukturierte Interview genau regelt bzw. Informationen preisgibt, welche Anforderungen ein Bewerber mitbringen soll? Oder entscheidet das jede Behörde nach eigenem Gutdünken? Ein allgemeiner Einstellungstest erfolgt ja bereits mit dem Test des Landespersonalausschusses, woraufhin jedem Bewerber eine Platzziffer nach Rangfolge zugewiesen wird.
2. Könnte man theoretisch Widerspruch gegen ein solches Ergebnis einlegen? Natürlich nur rein hypothetisch, denn sowas möchte ich mir wahrlich nicht aufbürden.
Nun könnte man als Leser meinen - da er mich auch nicht kennt - , dass es mir vielleicht wirklich an sozialer Kompetenz mangelt. Allerdings habe ich vor besagtem Interview schon an zwei anderen Strukturierten Interviews bei bayer. Behörden teilgenommen und diese auch bestanden. Deshalb verstehe ich auch nicht, warum es mir plötzlich an sozialer Kompetenz mangelt. Weiterhin fand ich bei diesem Interview fragwürdig, dass wir unseren kompletten Lebenslauf (persönliche Daten, Werdegang, Eltern, Geschwister, Hobbys) vor den anderen zwei Bewerbern vortragen mussten. Das finde ich datenschutzrechtlich sehr fragwürdig. Bei den anderen Interviews wurden die Bewerber einzeln für die persönliche Vorstellung in den Raum gebittet.
Vielen Dank für Eure Antworten
ich bin gestern bei einem Strukturierten Interview für die dritte Qualifikationsebene durchgefallen. Warum das so war, ist mir ehrlich gesagt ein Rätsel. Ich tippe einach darauf, dass der knorrigen Prüfungsleiterin mein Gesicht nicht gefallen hat. Im Prinzip könnte mir das Ergebnis egal sein, da es sich sowieso nicht um meine Wunschstelle gehandelt hat. Allerdings, sofern man den spärlichen Informationen aus dem Internet Glauben schenken darf, besteht man dieses außerfachliche Interview nur dann nicht, wenn es aus Sicht der Prüfungskommission dem Bewerber an sozialer Kompetenz für eine Laufbahnausübung mangelt. Und das nehme ich persönlich. Nun möchte ich fragen:
1. Gibt es ein allgemeines Gesetz, dass eben dieses Strukturierte Interview genau regelt bzw. Informationen preisgibt, welche Anforderungen ein Bewerber mitbringen soll? Oder entscheidet das jede Behörde nach eigenem Gutdünken? Ein allgemeiner Einstellungstest erfolgt ja bereits mit dem Test des Landespersonalausschusses, woraufhin jedem Bewerber eine Platzziffer nach Rangfolge zugewiesen wird.
2. Könnte man theoretisch Widerspruch gegen ein solches Ergebnis einlegen? Natürlich nur rein hypothetisch, denn sowas möchte ich mir wahrlich nicht aufbürden.
Nun könnte man als Leser meinen - da er mich auch nicht kennt - , dass es mir vielleicht wirklich an sozialer Kompetenz mangelt. Allerdings habe ich vor besagtem Interview schon an zwei anderen Strukturierten Interviews bei bayer. Behörden teilgenommen und diese auch bestanden. Deshalb verstehe ich auch nicht, warum es mir plötzlich an sozialer Kompetenz mangelt. Weiterhin fand ich bei diesem Interview fragwürdig, dass wir unseren kompletten Lebenslauf (persönliche Daten, Werdegang, Eltern, Geschwister, Hobbys) vor den anderen zwei Bewerbern vortragen mussten. Das finde ich datenschutzrechtlich sehr fragwürdig. Bei den anderen Interviews wurden die Bewerber einzeln für die persönliche Vorstellung in den Raum gebittet.
Vielen Dank für Eure Antworten