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Beihilfeberechtigung nach Wegfall Kindergeld

Verfasst: 14. Feb 2015, 12:05
von Bruno99
Hallo an alle hier im Forum,

ich habe mich gearde hier angemeldet und habe folgende Frage:

Endet in dem Monat in dem das Kindergeld / Kinderzuschlag wegfällt auch die Beihilfeberechtigung für das Kind oder erst am Jahresende?

Mein Kind studiert und wird im Mai 25 Jahre. Bundesland: Berlin

In Baden-Württemberg ist es scheinbar so, dass die Kinder bis zum Ablauf des Kalenderjahres berücksichtigungsfähig sind, in dem die Berücksichtigungsfähikeit endet.

Re: Beihilfeberechtigung nach Wegfall Kindergeld

Verfasst: 19. Feb 2015, 12:41
von Silencium
Die Berücksichtigungsfähigkeit des Kindes endet mit Ablauf des Monats, in dem das 25. Lebensjahr vollendet wird, da ab dem Folgemonat kein Anspruch mehr auf Familienzuschlag besteht, vgl. § 4 Abs. 2 S. 1 LBhVO. Damit endet bei Ihnen die Berücksichtigungsfähigkeit des Kindes zum 01.06.2015.

Re: Beihilfeberechtigung nach Wegfall Kindergeld

Verfasst: 15. Mär 2015, 08:12
von Bruno99
Bin leidr erst heut zum Lesen gekommen. Schönen Dank!