Amtsärztliche Untersuchung - diagnostizierte Depression
Verfasst: 31. Jan 2015, 11:30
Hallo liebe Leute,
ich wende mich mit einer wichtigen Frage an Euch.
Zunächst die Vorgeschichte: 2010 (zu Zeiten des Abiturs) habe ich mit Stimmungs- und Antriebsproblemen gekämpft, ich bin darauf hin zu eine Psychiater/Neurologen und der hat bei mir eine Depression diagnostiziert. Er stellte mir daraufhin die Wahl zwischen einer klinischen Behandlung oder Psychopharmaka. Allerdings hielt ich diese Maßnahmen schon in meiner damaligen Situation für völlig überzogen. Ich habe nach der Diagnose keine Behandlung oder dergleichen begonnen. Nach dem Abi ging es mir dann auch wieder super.
Nun stehe ich mittlerweile am Ende meines Studiums (Lehramt) und das Referendariat steht an. Deswegen muss ich bald zur amtsärztlichen Untersuchung. Da man dort wohl eine umfassende Anamnese vornimmt und einen Fragebogen zu Vorerkrankungen ausfüllen muss, stellt sich für mich die Frage der oben genannten Diagnose. Ist diese anzugeben? Wenn ja, sollte ich im Vorfeld zu einem Psychiater gehen, der mir attestiert, dass der beruflichen Eignung nichts im Wege steht? Wie gesagt - mir geht es super - das ist ja jetzt schon 5 Jahre her. Ist diese Diagnose - ohne Behandlung - überhaupt in der Krankenakte vermerkt?
Es wäre super, wenn Ihr mir diesbezüglich weiterhelfen könntet!
Vielen Dank,
Guido
ich wende mich mit einer wichtigen Frage an Euch.
Zunächst die Vorgeschichte: 2010 (zu Zeiten des Abiturs) habe ich mit Stimmungs- und Antriebsproblemen gekämpft, ich bin darauf hin zu eine Psychiater/Neurologen und der hat bei mir eine Depression diagnostiziert. Er stellte mir daraufhin die Wahl zwischen einer klinischen Behandlung oder Psychopharmaka. Allerdings hielt ich diese Maßnahmen schon in meiner damaligen Situation für völlig überzogen. Ich habe nach der Diagnose keine Behandlung oder dergleichen begonnen. Nach dem Abi ging es mir dann auch wieder super.
Nun stehe ich mittlerweile am Ende meines Studiums (Lehramt) und das Referendariat steht an. Deswegen muss ich bald zur amtsärztlichen Untersuchung. Da man dort wohl eine umfassende Anamnese vornimmt und einen Fragebogen zu Vorerkrankungen ausfüllen muss, stellt sich für mich die Frage der oben genannten Diagnose. Ist diese anzugeben? Wenn ja, sollte ich im Vorfeld zu einem Psychiater gehen, der mir attestiert, dass der beruflichen Eignung nichts im Wege steht? Wie gesagt - mir geht es super - das ist ja jetzt schon 5 Jahre her. Ist diese Diagnose - ohne Behandlung - überhaupt in der Krankenakte vermerkt?
Es wäre super, wenn Ihr mir diesbezüglich weiterhelfen könntet!
Vielen Dank,
Guido