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Nachzahlung Besoldung

Verfasst: 29. Jan 2015, 11:14
von scmohnerich
Hallo,
ich bin 2009 im Saarland als Diplominformatiker (FH) zum Datenverarbeitungsinspektor in die A9 verbeamtet worden. Im Dezember 2014 wurde festgestellt, dass ich laut einem Bundesbeschluss hätte gleich in die A10 eingruppiert werden müssen.
2013 bin ich nach einer guten Beurteilung regulär in die A10 befördert worden. Durch die falsche Eingruppierung fehlt mir für 40 Monate die Differenz zw. A9 und A10. Des weiteren fehlen mir die Jahre in der A10er Eingruppierung, die in eine Beörderung in die A11 mit einfließen müssten.
Gibt es da Aussicht die Nachzahlung zu bekommen oder habe ich Pech gehabt?

Danke + Gruß

Re: Nachzahlung Besoldung

Verfasst: 29. Jan 2015, 13:10
von Mikesch
Soweit ich weiß, gilt hier die Regelverjährung der §§ 195, 199 Abs. 1 BGB (3 Jahre). Ansonsten wird wohl auch der Gesamtsachverhalt geprüft.
Fristbeginn ist hier der Zeitpunkt wann man Kenntnis der falschen Besoldung erlangt hat.

Aus dem Bauch heraus, müsste in Deinem Fall nachgezahlt werden.

LG Mikesch

Re: Nachzahlung Besoldung

Verfasst: 29. Jan 2015, 14:44
von sdh1807
Ich würde mal einfach vorschlagen einen formlosen Antrag zu stellen.

"Aufgrund des Beschlusses vom .... bitte ich darum mich Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrechtlich so zu stellen, als wäre ich bereits bei meiner Verbeamtung korrekt ernannt worden."

Dann müssen die schon mal anfangen zu reagieren und sie haben zumindest direkt nach Bekanntwerden des Sachverhalts reagiert. Lassen sie sich auf ihr Exemplar einen Eingangsstempel machen.


Um was für einen Beschluss handelt es sich hier?
Vielleicht kann man da etwas rauslesen

Re: Nachzahlung Besoldung

Verfasst: 29. Jan 2015, 16:25
von Adler
Beim Bund ist für Informatiker A9 oder A10 als Eingangsamt möglich.
http://www.buzer.de/gesetz/1599/a22771.htm

Da musst du mal in deinem Besoldungsgesetz nachsehen, ob bei euch zwingend A10 für Informatiker vorgesehen ist.

Re: Nachzahlung Besoldung

Verfasst: 29. Jan 2015, 18:23
von Adler
Nach eurer Laufbahnverordnung (2011) gehören Informatiker zum Allgemeinen Verwaltungsdienst.
Eingangsamt für gehobenen Dienst ist A9 , sofern sich aus dem Besoldungsrecht nichts anderes ergibt.

In eurem Besoldungsgesetz (Stand: 2014) steht in § 23
(2) In Laufbahnen des gehobenen Dienstes, in denen für die Befähigung der Abschluss einer Fachhochschule
gefordert wird, ist das Eingangsamt für Beamte, die für die Befähigung den Fachhochschulabschluss
nachweisen, der Besoldungsgruppe A 10 zuzuweisen.


Ich würde mal sagen:
Alle Neueinsteiger in den gehobenen Dienst im Saarland bekommen zwingend die A10.
Also auch der Allgemeine Verwaltungsdienst, einschließlich Informatiker.

Das wundert mich sehr.

Denn bei gilt das BBesG auch in einer Überleitungsfassung.
Allerdings hat § 23 die Fußnote:
§ 23 Abs. 2 ist nach Artikel 2 Nr. 1 des Haushaltsstrukturgesetzes vom 18. Dezember 1975 (BGBl. I S. 3091) nur auf Beamte des gehobenen technischen Dienstes anzuwenden; im Übrigen ist die Geltung ausgesetzt.
und damit bekommt der Allgemeine Verwaltungsdienst (und auch die Dipl. Informatiker) bei uns A9 als Eingangsamt.
Außer die Dipl.-Informatiker gehören zum technischer Dienst beim Polizeipräsidenten in Berlin, dann gibt es A 10 als Eingangsamt (LVO-TD).



Maßgeblich ist für dich was im Jahr 2009 in eurem Besoldungsgesetz stand. Vielleicht gab es da ja noch die Fußnote zu § 23.

Ansonsten ändern "Bundesbeschlüsse" nicht automatisch Landesrecht.