Schriftverkehr mit Zollbehoerde
Verfasst: 15. Jan 2015, 18:50
Hallo 
Ich hab da mal eine sicherlich fuer Experten ganz banale Frage:
Bei Korrespondenzen mit dem Zoll stolpere ich immer wieder ueber den Hinweis: "Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, sind diese aus rechtlichen Gründen unverbindlich"
Was bedeutet das konkret? Dass ich mich auf die fachlichen Aussagen nicht verlassen und mich ggf. nicht darauf berufen kann? Warum ist es zulaessig, sich diese Hintertuer offen zu halten? Es muss doch auch moeglich sein, eine rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten.... oder versteh ich das alles nur ganz falsch?
Wer kennt sich da aus? Wuerde mich ueber eine VERBINDLICHE und RECHTSGUELTIGE
))) Erklaerung sehr freuen. Vielen Dank schonmal im Voraus.

Ich hab da mal eine sicherlich fuer Experten ganz banale Frage:
Bei Korrespondenzen mit dem Zoll stolpere ich immer wieder ueber den Hinweis: "Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, sind diese aus rechtlichen Gründen unverbindlich"
Was bedeutet das konkret? Dass ich mich auf die fachlichen Aussagen nicht verlassen und mich ggf. nicht darauf berufen kann? Warum ist es zulaessig, sich diese Hintertuer offen zu halten? Es muss doch auch moeglich sein, eine rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten.... oder versteh ich das alles nur ganz falsch?
Wer kennt sich da aus? Wuerde mich ueber eine VERBINDLICHE und RECHTSGUELTIGE
