Bestehender Urlaubsanspruch am Ende des Studiums
Verfasst: 14. Jan 2015, 18:01
Hallo,
ich bin neu hier und bin froh, dass ich dieses Forum gefunden habe um meine Fragen loszuwerden.
Kurz zu mir, ich bin Anwärter des gehobenen Dienstes einer Landesfinanzverwaltung und werde dieses Jahr im September fertig. Da das nicht mehr solange hin ist, tauchen immer wieder ein paar Fragen auf, die ihr mir hoffentlich beantworten könnt.
Ich habe noch einige Urlaubstage, die ich bis zum Ende des Studiums nicht nehmen kann. Wenn ich die Laufbahnprüfung bestehe, werden diese übernommen, was passiert aber, wenn ich die Prüfung
a) nicht bestehe (Nachprüfung ebenfalls nicht)
b) die Prüfung bestehe, aber das Bundesland wechsel
C) die Prüfung bestehe, die Ernnenung auf Probe nicht annehme und direkt im Anschluss in die freie Wirtschaft wechsel?
Erfolgt wie bei Pensionären mit nicht genommenen Urlaubstagen eine Auszahlung?
Für den Fall, dass ich bestehe und in die freie Wirtschaft wechsel möchte, besteht im Nachhinein weiterhin die Möglichkeit wieder in den öffentlichen Dienst zu wechseln?
Mir ist klar, dass ein anteilige Rückzahlung der Anwärterbezüge gefordert wird. Ich habe in Erfahrung gebracht, dass diese Rückzahlung gestundet werden kann bzw. eine Ratenvereinbarung abgeschlossen werden kann. Ist das generell der Fall oder kann der Arbeitgeber auch den kompletten Betrag sofort verlangen?
LG gD2012
ich bin neu hier und bin froh, dass ich dieses Forum gefunden habe um meine Fragen loszuwerden.

Kurz zu mir, ich bin Anwärter des gehobenen Dienstes einer Landesfinanzverwaltung und werde dieses Jahr im September fertig. Da das nicht mehr solange hin ist, tauchen immer wieder ein paar Fragen auf, die ihr mir hoffentlich beantworten könnt.
Ich habe noch einige Urlaubstage, die ich bis zum Ende des Studiums nicht nehmen kann. Wenn ich die Laufbahnprüfung bestehe, werden diese übernommen, was passiert aber, wenn ich die Prüfung
a) nicht bestehe (Nachprüfung ebenfalls nicht)
b) die Prüfung bestehe, aber das Bundesland wechsel
C) die Prüfung bestehe, die Ernnenung auf Probe nicht annehme und direkt im Anschluss in die freie Wirtschaft wechsel?
Erfolgt wie bei Pensionären mit nicht genommenen Urlaubstagen eine Auszahlung?
Für den Fall, dass ich bestehe und in die freie Wirtschaft wechsel möchte, besteht im Nachhinein weiterhin die Möglichkeit wieder in den öffentlichen Dienst zu wechseln?
Mir ist klar, dass ein anteilige Rückzahlung der Anwärterbezüge gefordert wird. Ich habe in Erfahrung gebracht, dass diese Rückzahlung gestundet werden kann bzw. eine Ratenvereinbarung abgeschlossen werden kann. Ist das generell der Fall oder kann der Arbeitgeber auch den kompletten Betrag sofort verlangen?
LG gD2012