Seite 1 von 2
Mindestversorung & Zulagen
Verfasst: 14. Jan 2015, 10:07
von Kekschen72
Hallo Zusammen:-)
Ich bin seit 2 Jahren im vorzeitigen Ruhestand mit Mindestversorgung (war früher Beamtin bei der Telekom).
Nun ist die Mindestversorgung zwar "nicht schlecht", dennoch für meine kleine Familie doch etwas wenig

. Nach Abzug der Postbeamtenkrankenkasse (ca. 250 Euro im Monat - Mitglied und ein Kind) bleibt uns nur ca. 1000 Euro + Kindergeld (1 Kind) über.
Weiss jemand ob man z.B. den Beitrag der Krankenkasse oder Sonstiges vergünstigt bekommen kann?
...freue mich über Antworten...
Krümmelige Grüsse...der Keks
Re: Mindestversorung & Zulagen
Verfasst: 14. Jan 2015, 12:04
von Gerti
....hallo!
kannst ja mal "überprüfen" ob dir (auch?) ein Freibetrag beim Finanzamt,...
..auf Grund (deiner ????=) einer Behinderung (??) zusteht.
Grüße,
Gerti
Re: Mindestversorung & Zulagen
Verfasst: 14. Jan 2015, 18:07
von Torquemada
Kekschen72 hat geschrieben:
Weiss jemand ob man z.B. den Beitrag der Krankenkasse oder Sonstiges vergünstigt bekommen kann?
http://www.pbeakk.de/mitgliedschaft/bei ... ellen.html
Du fällst unter diese Regelung.
Hast du schon Wohngeld beantragt?
Re: Mindestversorung & Zulagen
Verfasst: 15. Jan 2015, 22:14
von Kekschen72
Hallo:-) Wohngeld werde ich nicht bekommen (wir wohnen im Eigenheim). Den Antrag auf die Reduzierung des Beitrages von der Postbeamtenkrankenhasse habe ich bereits vor 2 Jahren gestellt. Dieser wurde abgelehnt:-(...
Re: Mindestversorung & Zulagen
Verfasst: 15. Jan 2015, 23:42
von Torquemada
Kekschen72 hat geschrieben:Hallo:-) Wohngeld werde ich nicht bekommen (wir wohnen im Eigenheim). Den Antrag auf die Reduzierung des Beitrages von der Postbeamtenkrankenhasse habe ich bereits vor 2 Jahren gestellt. Dieser wurde abgelehnt:-(...
Für Eigenheim-Bewohner gibt es den analogen Lastenzuschuss und das mit der Postbeamtenkrankenkasse ist mir unverständlich. Du bekommst doch Mindestversorgung. Wie haben die denn das damals begründet ?
Re: Mindestversorung & Zulagen
Verfasst: 16. Jan 2015, 08:44
von Kekschen72
Hallo:-) Vielen Dank für die Tipps. Ich habe heute nochmals den Antrag auf verminderten Beitrag zur Postbeamtenkrankenkasse geschickt. Vor 2 Jahren wurde dieser mit der Begründung abgelehnt, dass mein Einkommen zu hoch ist:-(. Bin mal gespannt was nun dabei rauskommt...
Re: Mindestversorung & Zulagen
Verfasst: 29. Jan 2015, 19:28
von Mollypolly
Liebe Kekschen 72,
bitte halte uns doch auf dem Laufenden. Ich habe genau das gleiche Problem, wie du. Vielen lieben Dank.

Re: Mindestversorung & Zulagen
Verfasst: 30. Jan 2015, 08:57
von Herm
Liegt die Mindestversorung nicht einen Cent über den Höchstsatz
der "Beiträge in Sonderfällen".
Da wurde doch mal etwas geändert bzw. faktisch abgeschafft.
http://www.pbeakk.de/mitgliedschaft/bei ... ellen.html
Re: Mindestversorung & Zulagen
Verfasst: 10. Feb 2015, 21:09
von Kekschen72
Hallo:-) Der Antrag wurde abgelehnt:-(
Re: Mindestversorung & Zulagen
Verfasst: 13. Feb 2015, 12:33
von Herm
War ja klar..
Aber nächsten Monat steigt die MV auf 1.569,81 Euro.
Ca. 22,75 Eur. netto mehr. ( Kirchensteuer , Verdi, LStKlasse 1)
Bekommt man als Lediger eigentlich noch etwas bei der
Steuererklärung zurück ?
Re: Mindestversorung & Zulagen
Verfasst: 13. Feb 2015, 13:54
von Torquemada
Herm hat geschrieben:War ja klar..
Aber nächsten Monat steigt die MV auf 1.569,81 Euro.
Ca. 22,75 Eur. netto mehr. ( Kirchensteuer , Verdi, LStKlasse 1)
Bekommt man als Lediger eigentlich noch etwas bei der
Steuererklärung zurück ?
Natürlich bekommst du etwas bei der Steuererklärung zurück. Schon, weil du Kirchensteuer zahlst (Sonderausgaben). Gib auch deine Ausgaben für die Kranken- und Pflegeversicherung an.
"Verdi"......ich weiss ja nicht, was du für den Laden als Pensionär zahlst (15,69 Euro monatlich) ? Tipp: Kündigen.
Re: Mindestversorung & Zulagen
Verfasst: 13. Feb 2015, 14:42
von Herm
Hab noch nie eine Steuererklärung abgegeben
Ausgezahltes Urlaubsgeld wurde 2013 mit LSt Kl 6 abgerechnet.
Verdi 0,5 % vom Brutto als Pensionär .
Da hab ich mal den Rechtsschutz in Anspruch genommen 2013 wegen
DDU. Nach welcher Frist kann man dann kündigen?
PS:
Der Rechtsschutz ist ein Witz (DGB) , lieber einen richtigen
Anwalt einschalten.
Re: Mindestversorung & Zulagen
Verfasst: 13. Feb 2015, 15:55
von dsabwien
Kündigen und dann darfst Du noch drei Monate weiter zahlen.
Als Rechtschutz kann mal die ausgebildeten Jungens mit ihrem Selbsterfahrungskurs a la Verdi und DGB sicherlich nicht bezeichnen.
Re: Mindestversorung & Zulagen
Verfasst: 13. Feb 2015, 17:17
von Torquemada
Herm hat geschrieben:Hab noch nie eine Steuererklärung abgegeben
Ausgezahltes Urlaubsgeld wurde 2013 mit LSt Kl 6 abgerechnet.
Deine Urlaubsabgeltung 2013 wurde mit Steuerklasse 6 abgerechnet. Mache also jetzt im eigenen Interesse eine Steuererklärung für 2013 und 2014. Ich würde dir empfehlen, einen Lohnsteuerhilfsverein das machen zu lassen, wenn du keine Ahnung hast bzw. keine Kumpel, die die helfen.
Eigentlich ist es aber ganz einfach.
Für 2013 musst du ohnehin eine Erklärung abgeben...wegen der Steuerklasse 6.
Viele Erfolg !!!
Re: Mindestversorung & Zulagen
Verfasst: 13. Feb 2015, 21:00
von Herm
Kann man auch direkt zum Finanzamt gehen ? Soweit ich weiss
hat das ein Freund von mir gemacht..die haben die Daten eh im Pc.
Muss man die Zinseinnahmen auch alle angeben / mitbringen ?
Mit 25 Prozent ist doch alles abgegolten.