Dienstherrenwechsel, aber...
Verfasst: 26. Dez 2014, 09:00
Hallo erst mal als Neuling hier
Kurz über mich, ich bin seit 15 Jahren Beamter auf Landesebene. QE2, Schichtdienst.
Nun habe ich mich auf eine öffentlich ausgeschriebene Stelle, ebenfalls auf Landesebene ohne Schicht beworben. Diese startet im Beschäftigtenverhältnis, befristet mit Übernahme ins Beamtenverhältnis, jedoch dann in QE1. Summa summarum 150% mehr Lebensqualität
.
Ich denke nicht, dass mich mein jetziger Dienstherr abordnen und später versetzten wird.
Ich weiß auch, dass es die Möglichkeit der "feindlichen Übernahme" gäbe, jedoch glaube ich nicht dass diese unter Landesämtern praktiziert wird.
Nun zu meinen Fragen:
Wie verhält es sich mit mit den bisher erworbenen Pensionsansprüchen bei Antrag auf Entlassung? (Unter Berücksichtigung der erneuten Berufung)
Gibt es die Möglichkeit einer Art Pensionsanwartschaft um bei einer erneuten Verbeamtung den bisherigen Zeitraum zu berücksichtigen ohne dass der vorherige Dienstherr mich bei der zuständigen Rentenkasse nachversichert?
Falls eine sofortige Übernahme in ein neues Beamtenverhältnis nicht möglich ist, gibt es eine Sperrfrist vor einer neuen Berufung? (Ich hörte mal etwas von 3 Jahren)
Im Internet bin ich leider nicht fündig geworden, vielleicht war ja eine(r) von euch bereits in dieser Situation oder kennt einen Fall...
Danke schon mal!

Kurz über mich, ich bin seit 15 Jahren Beamter auf Landesebene. QE2, Schichtdienst.
Nun habe ich mich auf eine öffentlich ausgeschriebene Stelle, ebenfalls auf Landesebene ohne Schicht beworben. Diese startet im Beschäftigtenverhältnis, befristet mit Übernahme ins Beamtenverhältnis, jedoch dann in QE1. Summa summarum 150% mehr Lebensqualität

Ich denke nicht, dass mich mein jetziger Dienstherr abordnen und später versetzten wird.
Ich weiß auch, dass es die Möglichkeit der "feindlichen Übernahme" gäbe, jedoch glaube ich nicht dass diese unter Landesämtern praktiziert wird.
Nun zu meinen Fragen:
Wie verhält es sich mit mit den bisher erworbenen Pensionsansprüchen bei Antrag auf Entlassung? (Unter Berücksichtigung der erneuten Berufung)
Gibt es die Möglichkeit einer Art Pensionsanwartschaft um bei einer erneuten Verbeamtung den bisherigen Zeitraum zu berücksichtigen ohne dass der vorherige Dienstherr mich bei der zuständigen Rentenkasse nachversichert?
Falls eine sofortige Übernahme in ein neues Beamtenverhältnis nicht möglich ist, gibt es eine Sperrfrist vor einer neuen Berufung? (Ich hörte mal etwas von 3 Jahren)
Im Internet bin ich leider nicht fündig geworden, vielleicht war ja eine(r) von euch bereits in dieser Situation oder kennt einen Fall...
Danke schon mal!