Laufbahnwechsel gD
Verfasst: 18. Dez 2014, 17:44
Grüße!
Ich hätte mal eine Frage zum Laufbahnwechsel gD, sprich das zweijährige Studium an der FH Bund, Brühl für PDU´ler.
Man macht ja ein verkürztes Studium und muss, so hörte ich, nicht bestehen, wohl aber alle Klausuren mitschreiben und erhält auch ein entsprechendes Votum der FH (geeignet / nicht geeignet).
Nun ist es ja so, dass man nach jedem Hauptsemester Klausuren hat und diese auch allesamt bestanden werden müssen, kein Ausgleich durch gute Noten in anderen Klausuren möglich.
Was für die "normalen" Studierenden dann auch das sofortige Aus bedeutet, also keine Zulassung zum nächsten Praktikum / Hauptstudium.
Wie verhält es sich nun hier bei den Laufbahnwechslern, wenn diese eine Klausur versemmeln (auch bei der Wiederholungsprüfung)?
Erfolgt das abschließende Votum "nicht geeignet" dann schon jetzt sofort ans BPOLP, oder absolviert der Laufbahnwechsler zunächst erst einmal die kompletten zwei Jahre und wird erst nach dem Feststellungsgespräch abschließend beurteilt?
Ergänzungsfrage:
sofern die FH Bund dem BPOLP mitteilt "ungeeignet", entscheidet dies dann grds. zur Frühpensionierung, oder kann man dann noch als letzten Strohhalm einen Antrag auf freiwilligen Wechsel in den mD (AIV) stellen und auf diese Weise fortan weiterarbeiten?
Vielen Dank für Infos!
Gruß
Der Schnacko
Ich hätte mal eine Frage zum Laufbahnwechsel gD, sprich das zweijährige Studium an der FH Bund, Brühl für PDU´ler.
Man macht ja ein verkürztes Studium und muss, so hörte ich, nicht bestehen, wohl aber alle Klausuren mitschreiben und erhält auch ein entsprechendes Votum der FH (geeignet / nicht geeignet).
Nun ist es ja so, dass man nach jedem Hauptsemester Klausuren hat und diese auch allesamt bestanden werden müssen, kein Ausgleich durch gute Noten in anderen Klausuren möglich.
Was für die "normalen" Studierenden dann auch das sofortige Aus bedeutet, also keine Zulassung zum nächsten Praktikum / Hauptstudium.
Wie verhält es sich nun hier bei den Laufbahnwechslern, wenn diese eine Klausur versemmeln (auch bei der Wiederholungsprüfung)?
Erfolgt das abschließende Votum "nicht geeignet" dann schon jetzt sofort ans BPOLP, oder absolviert der Laufbahnwechsler zunächst erst einmal die kompletten zwei Jahre und wird erst nach dem Feststellungsgespräch abschließend beurteilt?
Ergänzungsfrage:
sofern die FH Bund dem BPOLP mitteilt "ungeeignet", entscheidet dies dann grds. zur Frühpensionierung, oder kann man dann noch als letzten Strohhalm einen Antrag auf freiwilligen Wechsel in den mD (AIV) stellen und auf diese Weise fortan weiterarbeiten?
Vielen Dank für Infos!
Gruß
Der Schnacko