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Personalakte BW

Verfasst: 17. Dez 2014, 17:19
von versuch
Darf in einer Personalakte etwas stehen, dass definitiv falsch war/ist.

BSp: Beamter x wird beschuldigt nach seiner Krankmeldung (mehr als eine Woche) kein Attest abgegeben zu haben.
Dies ist jedoch nachweislich geschehen, nur war die zuständige Sachbearbeiterin krank.
Ihrer Vertreterin wusste nichts vom Attest.
Selbst als das Missverständnis mittels Beweis-Emails aufgeklärt wird, verbleibt der Vorfall in der Akte.
Ist das rechtens?

Re: Personalakte BW

Verfasst: 17. Dez 2014, 17:27
von Torquemada
versuch hat geschrieben:Darf in einer Personalakte etwas stehen, dass definitiv falsch war/ist.

BSp: Beamter x wird beschuldigt nach seiner Krankmeldung (mehr als eine Woche) kein Attest abgegeben zu haben.
Dies ist jedoch nachweislich geschehen, nur war die zuständige Sachbearbeiterin krank.
Ihrer Vertreterin wusste nichts vom Attest.
Selbst als das Missverständnis mittels Beweis-Emails aufgeklärt wird, verbleibt der Vorfall in der Akte.
Ist das rechtens?
Natürlich nicht. Antrag auf Entfernung der unwahren Angaben stellen.....und den Bescheid dann abwarten.

Re: Personalakte BW

Verfasst: 17. Dez 2014, 18:08
von versuch
o.k., danke.

Kann man was machen, dass das nicht gleich entfernt wurde?

Re: Personalakte BW

Verfasst: 18. Dez 2014, 17:22
von versuch
Heute hat man mir gesagt, dass eine Entfernung auch nicht immer positiv ist, da der Antrag auf Entfernung in die Akte kommt.
Stimmt das so?

Re: Personalakte BW

Verfasst: 21. Dez 2014, 20:45
von Dipl_Finanzwirt
P-Akten sind immer paginiert. D.h. man kann danach dauerhaft erkennen, dass da etwas entfernt wurde. Das regt die Phantasie von jedem Leser natürlich kräftig an.

Evtl. bietet es sich an die eigene Sicht darzustellen und diese Darstellung in die Akte aufnehmen zu lassen.

Re: Personalakte BW

Verfasst: 22. Dez 2014, 10:11
von versuch
Ich habe ja eine Stellungsnahme abgegeben.


Daran kann man anhand von Emails eindeutig nachvollziehen, dass dies niemals hätte aufgenommen werden dürfen, da der Fehler an der internen Kommunikation der Behörde lag, die meine Emails nicht weitergab.

Die Frage ist, ob man den Zuständigen an den Karren fahren kann, denn das scheint Kultur des Hauses zu sein.

Re: Personalakte BW

Verfasst: 27. Dez 2014, 15:12
von versuch
Bringt da eine Dienstaufsichtsbeschwerde etwas, da es wirklich ein dicker Hund ist, was dort versucht wird?

Re: Personalakte BW

Verfasst: 27. Dez 2014, 16:00
von Ruheständler
Hallo,
eine Dienstaufsichtsbeschwerde bringt nur etwas wenn damit ein Fehlverhalten einer bestimmten Person zusammenhängt,ansonsten wenn es um ein falsches Vorgehen einer Behörde oder Amt geht hilft eine Fachaufsichtsbeschwerde,ich vermute aber da musst Du fundierte Beweise vorlegen können,will damit sagen wenn es der Behörde unangenehm wird liefert sie eher eine Person ans Messer als selbst ihre eventuelles Fehlverhalten darzulegen.
Gruß vom Ruheständler

Re: Personalakte BW

Verfasst: 27. Dez 2014, 18:20
von versuch
Danke.

Die Beweise sind eindeutig.
Emails inklusive Lesebestätigung, interne Kommunikation fehlerhaft und trotzdem nach dem Aufklären des Sachverhaltes die falschen Vorwürfe in die Akte genommen.