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Ab welchem Zeitpunkt zahlt die DU/BU?

Verfasst: 16. Dez 2014, 15:49
von Flüchtling
Hallo,
ich bin momentan in der Phase zwischen festgestellter Dienstunfähigkeit und Ruhestandsversetzung.
Da es bei mir auf die Mindestpension rauslaufen wird würde mich interessieren ab wann eine/meine BU-Versicherung mit der Leistung beginnt.
Die Versicherung (Zürich) hält sich dazu momentan bedeckt, oder ich habe einfach nicht den richtigen Ansprechpartner gefunden.
Dass die BU auch bei DU bezahlt ist aber schon gesichert.

Daher die Frage an die schon Frühpensionierten mit DU/BU: Ab wann zahlt die Versicherung? Beginn der durchgehenden Krankschreibung, sechs Monate nach der Krankschreibung, Feststellung der DU oder Datum der Ruhestandsversetzung?

Danke im Voraus

Re: Ab welchem Zeitpunkt zahlt die DU/BU?

Verfasst: 16. Dez 2014, 19:36
von Torquemada
Flüchtling hat geschrieben:
Daher die Frage an die schon Frühpensionierten mit DU/BU: Ab wann zahlt die Versicherung? Beginn der durchgehenden Krankschreibung, sechs Monate nach der Krankschreibung, Feststellung der DU oder Datum der Ruhestandsversetzung?
Die Antwort ist sehr einfach: SCHAU in deine Versicherungsbedingungen und LIES nach !!!

Es gibt nämlich verschiedene Modelle.
- Zahlung ab Beginn einer durchgängigen Erkrankung, die in einer Dienstunfähigkeit endet (dann eben Rückwirkend)

- Zahlung erst nach 6 Monaten einer Erkrankung

- Zahlung erst mit Versetzung in den Ruhestand wegen Diesntunfähigkeit

ES STEHT IN DEINEN VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN.