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Stufenaufstieg als Ingenieur im ÖD?

Verfasst: 12. Dez 2014, 22:30
von Xoxo
Hallo,

im TV-L steht, dass Ingenieure mit Bachelor-Abschluss mit E9-E12 eingruppiert werden können.
Wenn man nun in E10 anfängt, steigt man dann in der Regel, wie Beamte auch, nach einer gewissen Zeit in eine höhere Stufe auf?
Oder bleibt man eher in der Stufe, in der man auch anfängt?
Ich meine natürlich nicht den Aufstieg, den man sowieso durch die Dienstjahre erhält. Nach 10 Jahren wäre man bei E10 ja schon in Stufe 5 und beim Maximum angelangt.
Mir ist auch klar, dass z.B. Leute mit Ausbildungsberuf nur sehr schwer in Akademiker-Stufen vordringen können.
Konkrete Tätigkeit in meinem Fall wäre als Ingenieur in einem Bauamt.
Würde ein Master-Abschluss nochmal etwas ändern?

Freue mich über Antworten :)

Re: Stufenaufstieg als Ingenieur im ÖD?

Verfasst: 14. Dez 2014, 09:57
von Blue Ice Ultra
Du steigst allenfalls, wie Beamte auch, in den Erfahrungsstufen auf. Die Entgeltgruppe bleibt gleich, es sei denn Deine Stelle wird aufgewertet oder Du wirst auf eine höherwertige Stelle versetzt.

Re: Stufenaufstieg als Ingenieur im ÖD?

Verfasst: 14. Dez 2014, 20:14
von Xoxo
Danke. Die Beamten, die auf diesen Stellen sind, steigen nach ca. 5-7 Jahren von A10 nach A11 und dann nach weiteren ca. 15 Jahren nach A12 auf. Irgendwann evtl. nach A13.
Aber ist das bei den Angestellten genauso?
Geht übrigens um das Bundesland Bayern.

Re: Stufenaufstieg als Ingenieur im ÖD?

Verfasst: 14. Dez 2014, 21:27
von Dipl_Finanzwirt
Hallo XoXo,

zur Ergänzung/ erläuterung des von Blue Ice Ultra gesagten:

Die "Stufen" ist das horizontale in der Tabelle und die gehen immer und (de facto) automatisch.

Das vertikale höherkommen ist bei Beamten und Angestellten unterschiedlich. Der Angestellte erhält immer das, was seine Tätigkeit ausmacht (=Stellenbewertung). D.h. wenn du eine E12 Tätigkeit als Berufsanfänger machst wirst du nach E12 bezahlt.

Der Beamte hat duch seine Laufbahnprüfung einen definierten "Einstiegspunkt" und durch die Stellenbewertung eine "Obergrenze". Wenn es dazwischen eine Lücke gibt steigt er auf (die Lücke kann es bei Angestellen wie gesagt nicht geben, weil die immer nach der Obergrenze bezahlt werden). Das ist nicht automatisch (du schreibst selbst "ca.") und ich kenne auch Leute die mit A10 in Pension gehen werden.

Früher (BAT) gab es einen Bewährungsaufstieg bei den Angestellten, da gab es bei den Beamten aber auch noch die Regelbeförderung - ist beides Geschichte... Wenn du mehr als E11 willst musst du dich auf andere, besser bewertete Stellen bewerben. Oder mit deinem Chef reden ob man den Aufgabenzuschnitt und damit die Stellenbewertung ändern kann. Dritte Alternative: Versuche Beamter zu werden. Je nach Struktur (und bei dir hört sich das so an) ist das Aufstiegssystem auf Beamte ausgerichet...

bYe