Stufenfestsetzung
Verfasst: 4. Dez 2014, 22:16
Ich bin Landesbeamter in der Finanzverwaltung Berlin. Nach geraumer Zeit als Beamter auf Probe fängt das Landesverwaltungsamt an sich Informationen von uns zu besorgen bzgl einschlägiger beruflicher Vorerfahrung und Kindererziehungszeiten.
Ich habe eine Ausbildung im Restaurantfach und in Restaurants und Hotels gearbeitet.
Alle meine Arbeitsstätten wurden als berufliche Vorerfahrung nicht berücksichtigt. Es wurden aber keine Zeugnisse oder Nachweise zur Prüfung angefordert. Letztendlich hat mich das auch nicht groß verwundert. Ich ging davon aus das nur Steuerfachangestellte Ihre Vorerfahrungen anrechnen lassen können. Nachdem nun viele meiner Kollegen Ihre Festsetzungen auch haben war ich doch sehr verwundert was so berichtet wurde.
Es wurden vorab Arbeitszeugnisse von den Bürokaufleuten angefordert. Architekturbüro, Carglass, Inkassobüo, Spielzeug online Handel und wo sonst noch alle beschäftigt waren zählt als Vorerfahrung und wurde bei der Stufenfstsetzung berücksichtigt.
Ich Frage mich nun ob es Sinn macht Einspruch einzulegen und zumindest meine Anstellung im Hotel prüfen zu lassen. Alle gängigen Telefon und EDV Tätigkeit wurden dort ja ausgeübt.
Lohnt es sich diesen Aufwand zu betreiben?
Ich habe eine Ausbildung im Restaurantfach und in Restaurants und Hotels gearbeitet.
Alle meine Arbeitsstätten wurden als berufliche Vorerfahrung nicht berücksichtigt. Es wurden aber keine Zeugnisse oder Nachweise zur Prüfung angefordert. Letztendlich hat mich das auch nicht groß verwundert. Ich ging davon aus das nur Steuerfachangestellte Ihre Vorerfahrungen anrechnen lassen können. Nachdem nun viele meiner Kollegen Ihre Festsetzungen auch haben war ich doch sehr verwundert was so berichtet wurde.
Es wurden vorab Arbeitszeugnisse von den Bürokaufleuten angefordert. Architekturbüro, Carglass, Inkassobüo, Spielzeug online Handel und wo sonst noch alle beschäftigt waren zählt als Vorerfahrung und wurde bei der Stufenfstsetzung berücksichtigt.
Ich Frage mich nun ob es Sinn macht Einspruch einzulegen und zumindest meine Anstellung im Hotel prüfen zu lassen. Alle gängigen Telefon und EDV Tätigkeit wurden dort ja ausgeübt.
Lohnt es sich diesen Aufwand zu betreiben?