Krankmeldung am Freitag - Urlaub am Wochenende
Verfasst: 28. Nov 2014, 14:49
Hallo! Da sich das LBG NRW hierzu nicht explizit äußert, bitte ich euch um eine Beurteilung, bzw. Handlungsempfehlung im folgenden Sachverhalt:
Ein Beamter befindet sich in einem Ausbildungdienstverhältnis in NRW in (vorrangiger) Form eines Präsenzstudiums von Montag bis Freitag. So man sich hierbei nun freitags erkältungsbedingt krankmeldet - ohne Attestierung -, wie ist der Antritt eines geplanten Kurzurlaubs, z.B. nach Paris, während dieses Wochenendes bzgl. der Pflicht zur Gesunderhaltung, bzw. der aus ihr folgenden Pflicht zur Förderung der Genesung disziplinarrechtlich zu beurteilen? Oder ist man dabei zum Daheimbleiben nun rechtlich gezwungen? Eine Pflicht zur Meldung eines geplanten Verlassens des Wohnsitzes im Krankheitsfall usw. besteht hier im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern ja grundsätzlich nicht.
Um Antworten wäre ich sehr dankbar und verbleibe mit besten Grüßen!
Ein Beamter befindet sich in einem Ausbildungdienstverhältnis in NRW in (vorrangiger) Form eines Präsenzstudiums von Montag bis Freitag. So man sich hierbei nun freitags erkältungsbedingt krankmeldet - ohne Attestierung -, wie ist der Antritt eines geplanten Kurzurlaubs, z.B. nach Paris, während dieses Wochenendes bzgl. der Pflicht zur Gesunderhaltung, bzw. der aus ihr folgenden Pflicht zur Förderung der Genesung disziplinarrechtlich zu beurteilen? Oder ist man dabei zum Daheimbleiben nun rechtlich gezwungen? Eine Pflicht zur Meldung eines geplanten Verlassens des Wohnsitzes im Krankheitsfall usw. besteht hier im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern ja grundsätzlich nicht.
Um Antworten wäre ich sehr dankbar und verbleibe mit besten Grüßen!