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Antrag auf Übernahme in das Beamtenverhältnis (Rückzieher)

Verfasst: 27. Nov 2014, 11:55
von netterkerl
Hallo,
normalerweise würde ich mich hier bei meinem ersten Post ordentlich Vorstellen, aber das Thema ist mir zu heikel. Deshalb bleibe ich lieber anonym.

Ich versuche alles so Allgemein wie möglich zu halten.
Es geht um ein Beamtenverhältnis auf Widerruf

Ich habe von Stadt A in Bundesland A gesagt bekommen die nehmen mich (wenn persönlich und gesundheitlich geeignet und Personalrat ok sagt). Bis jetzt sieht alles super aus, ich habe die ganzen Anträge und Formulare ausgefüllt.

So jetzt angenommen Stadt B in Bundesland B sagt mir 2 Tage vor der Ernennung das sie mich nehmen würden. (Stadt B ist Favorit)
Gibt es jetzt irgendeine Pflicht gegenüber Stadt A die verhindert das ich bei Stadt B anfange? (Die Ernennung in Stadt B ist ein bisschen später)


Ich weiß das es für Stadt A natürlich doof ist wenn man kurz vorher absagt und ich will sowas auch vermeiden wenn es geht.



MfG
netterkerl

Re: Antrag auf Übernahme in das Beamtenverhältnis (Rückziehe

Verfasst: 27. Nov 2014, 13:43
von Ruheständler
Hallo,
solange Du von der Dienststelle in Stadt A keine Ernennungsurkunde als Beamter auf Widerruf in den Händen hälst,kannst Du Dich für Stadt B entscheiden,zumal es unterschiedliche Dienststellen (Dienstherren) sind dürfte das keine Probleme geben,es bleibt halt immer die persönliche Entscheidung den Spatz in der Hand zu nehmen oder darauf zu spekulieren die Taube auf dem Dach zu bekommen.
Viel Glück dabei Gruß vom Ruheständler

Re: Antrag auf Übernahme in das Beamtenverhältnis (Rückziehe

Verfasst: 28. Nov 2014, 13:07
von netterkerl
Danke,

ja das mit dem Spatz in der Hand ist schon richtig, ich bin ja selber hin und her gerissen. Beide haben ihre Vor und Nachteile.

Ich glaub ich werf ne Münze.