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Beurlaubung nach §70 LBG NRW

Verfasst: 23. Nov 2014, 19:53
von Horacio
Hallo.
Ich würde gerne in ein paar Jahren, so es vom Dienstherren genehmigt wird, mich nach §70 LBG NRW beurlauben lassen (für einige Jahre oder auch evt. bis zur offiziellen Pensionierung).
Dies erfolgt ohne Bezüge und ohne Beihilfe. Soweit klar.

Wie ist es aber wenn die Ehefrau/-mann Beamte bzw. schon in Rente und beihilfeberechtigt ist - greift dann die Beihilfe auch für mich als Partner (bin ja nicht in der GKV)?
Vielen Dank für ein paar Infos

Re: Beurlaubung nach §70 LBG NRW

Verfasst: 2. Dez 2014, 16:17
von Horacio
Hallo.
Ich weiß, die Frage ist speziell, aber hat niemand Erfahrung oder eine Idee?
Danke und Gruß

Re: Beurlaubung nach §70 LBG NRW

Verfasst: 14. Dez 2014, 10:13
von Blue Ice Ultra
Für die Dauer der Beurlaubung nach § 70 LBG NRW bis Du bei Deiner Ehefrau berücksichtigungsfähig, so Sie denn einen Beihilfeanspruch nach beamtenrechtlichen Vorschriften hat.

Re: Beurlaubung nach §70 LBG NRW

Verfasst: 4. Jan 2015, 22:13
von Horacio
Hallo.

Vielen Dank für die Antwort.
Gefühlsmäßig hatte ich das auch so gedacht. Kann man das irgendwo nachlesen oder eine rechtssichere Auskunft bekommen ohne den Dienstherren "aufzuschrecken"?


Vielen Dank!