Beurlaubung nach §70 LBG NRW
Verfasst: 23. Nov 2014, 19:53
Hallo.
Ich würde gerne in ein paar Jahren, so es vom Dienstherren genehmigt wird, mich nach §70 LBG NRW beurlauben lassen (für einige Jahre oder auch evt. bis zur offiziellen Pensionierung).
Dies erfolgt ohne Bezüge und ohne Beihilfe. Soweit klar.
Wie ist es aber wenn die Ehefrau/-mann Beamte bzw. schon in Rente und beihilfeberechtigt ist - greift dann die Beihilfe auch für mich als Partner (bin ja nicht in der GKV)?
Vielen Dank für ein paar Infos
Ich würde gerne in ein paar Jahren, so es vom Dienstherren genehmigt wird, mich nach §70 LBG NRW beurlauben lassen (für einige Jahre oder auch evt. bis zur offiziellen Pensionierung).
Dies erfolgt ohne Bezüge und ohne Beihilfe. Soweit klar.
Wie ist es aber wenn die Ehefrau/-mann Beamte bzw. schon in Rente und beihilfeberechtigt ist - greift dann die Beihilfe auch für mich als Partner (bin ja nicht in der GKV)?
Vielen Dank für ein paar Infos