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Anwärter längere Krankschreibung Folgen

Verfasst: 23. Nov 2014, 12:07
von Bödefeld
Hallo!

Ich bin Beamtenanwärter (vom Land eingestellt) im gehobenen Dienst. Wer kann mir folgende Frage beantworten:

wenn man längere Zeit krank geschrieben ist:

1. AB WELCHEM (KRANKSCHREIBUNGS)ZEITRAUM erfolgt eine Entlassung?

2. erfolgt nach längerer Krankschreibung GLEICH die Entlassung vom Dienstherren ODER gibt es ZUERST einen Termin beim AMTSARZT ?

Ich hoffe auf zahlreiche aussagekräftige Antworten, gerne von welchen, die selbst diese Situation erlebt haben und aus Erfarhung sprechen können.

Viele Grüße. Bödefeld

Re: Anwärter längere Krankschreibung Folgen

Verfasst: 23. Nov 2014, 14:23
von mcknickig
Da Du sicherlich eine Stelle "Beamter auf Widerruf" hast, denke ich das eine Entlassung direkt durch deine Dienststelle erfolgen kann, auch ohne Amtsarzt. Möchte aber auch sagen das es Behörden immer schwerer haben qualifiziertes Personal zu finden... Ich empfehle Dir den direkten Dialog mit Deinem Vorgesetzten.....

Re: Anwärter längere Krankschreibung Folgen

Verfasst: 23. Nov 2014, 14:45
von Bödefeld
@mcknickig: Danke erstmal für deine Einschätzung !

Habt ihr eine Ahnung mit welcher Kündigungsfrist eine Entlassung erfolgt bzw. wie lange noch Bezüge gezahlt werden?

Re: Anwärter längere Krankschreibung Folgen

Verfasst: 23. Nov 2014, 15:00
von mcknickig
Bezüge werden ja immer im voraus bezahlt. Probleme könnte es mit dem "Anwärtersonderzuschlag" geben, wenn Du diesen bekommst. Da muss vor Dienstantritt unterschrieben werden das dieser unter bestimmten voraussetzungen zurückbezahlt werden müssen.
Stop ! Nur wenn Du selbst kündigst..
Ich DENKE das es keine "Kündigungsfrist" gibt, soll heißen: immer zum Monatsende. Wobei das auch meist "sozial" durchgeführt wird !
Kämpfe darum das es nicht so weit kommt, denn ALG wirst Du keines bekommen (zahlst ja keine Sozailversicherung)

Re: Anwärter längere Krankschreibung Folgen

Verfasst: 5. Dez 2014, 11:38
von tollpatschkoenigin
Ich würde mal direkt mit dem zuständigen Vorgesetzten reden! Es gibt Länder, die erlauben es ein Jahr zu wiederholen (teilw. mit niedrigeren Bezügen), andere Länder wiederum kündigen direkt bzw. stellen nach Abschluss der Prüfung einfach nicht ein.
Ich würde sofort das Gespräch suchen! Wir können hier nicht viel weiter helfen..

Re: Anwärter längere Krankschreibung Folgen

Verfasst: 5. Dez 2014, 17:33
von afo1
Kündigen...als Beamter...???

Re: Anwärter längere Krankschreibung Folgen

Verfasst: 5. Dez 2014, 18:26
von Torquemada
afo1 hat geschrieben:Kündigen...als Beamter...???
Viele Beamte hier sind leider nicht so fit im Beamtenrecht und den Ausdrücken, die sie irgendwann bei Schulungen bekommen haben.
Gemeint ist, dass der Dienstherr den Beamten auf Widerruf eben durch Widerruf "entlässt". Das ist natürlich juristisch nachprüfbar.

Re: Anwärter längere Krankschreibung Folgen

Verfasst: 8. Dez 2014, 17:59
von mcknickig
Ja
.. recht hast du. Kündigen geht Logo nicht. Ist halt umgangssprachlich so..